Miethelfer Mietheld ohne beaftragung vor der Wohnungstür?

Servus Leute,

gestern war ein junger Mann vor bei meiner Wohnungstür, der wusste das meine Hausverwaltung ihren Firmennamen geändert haben und fragte mich ob ich ein Schreiben vom Magistrat bekommen hab den er mir per Screenshot auf seinem Handy gezeigt hat. Ich sah es mir an und sagte nein bisjetzt nichts, dann meinte er es würde noch kommen, was ich natürlich nicht geglaubt hab, ich hab ihn von Anfang an gesagt, ich unterschreibe nichts, gebe weder meine Daten oder sonstiges.

Er ging Tür zu Tür um zu kontrollieren ob unsere bzw meine vorige Hausverwaltung, mir nicht ein zu hohen Mietpreis gegeben hat und fragte mich nach der größe der Wohnung und wollte es messen ob das eh stimmt. Ich war skeptisch aber dann dachte ja gut komm rein ich hab dich im Blick, ich habe sein ganzes Verhalten kontrolliert, nichts auffälliges und eine Mietsenkung klingt auch interessant, oder falls irgendwelche Fehler waren und ich es zurück erstattet kriege.

Als Zeugin war meine Freundin neben mir und er wollte wissen wie lang ich da schon wohne, ich sagte 2 Jahre und er, ja das geht noch weil über 3 Jahre könnt ich nix beantragen, ich meinte das ich eh in kürze ausziehen würde und er dann ja dj könntest ein Schadenersatz in der Höhe von 400€ bekommen und wollte noch meinen Mietvertrag sehen, was ich ihn natürlich nicht gezeigt hab.

So, da ich sein Namen vergessen hab aber mich an Miethelfer und an das Logo erinnern kann auf seinem Namenskärtchen, hab ich Mithelfer angeschrieben ob sie das rückverfolgen können wen sie beauftragt haben, sie meinten sie wüssten nix davon und ich solle das nächste mal ein Foto von seiner Namenskarte machen.

Ich habe die Vermutung das der Typ bei mir einbrechen will, wie, ist mir ein Fragezeichen aber er war drin und hat nur gemessen, hat er vielleicht geschaut ob Wertgegenstände da sind? Klärt mich bitte auf mfg David

Mietvertrag, Hausverwaltung, Magistrat, Betrüger
Vermieter will uns was anhängen!

Hallo liebe Wissenden,

ich habe mal eine Frage zum Thema Mietrecht: Wir haben momentan ein wenig Kabbel mit unserem Vermieter. Er muss am Haus, was wir von ihm gemietet haben, einige Reparaturen vornehmen lassen. Außenfassade, Malerarbeiten, Wände sind feucht usw. An einer Wand ist der Balkon undicht und das Wasser sickert in die Fassade (unterm Putz).

Letztens sagte ein Maurer, als der Vermieter ein Angebot einholen wollte, das muss jetzt richtig gemacht werden, das wird nicht billig. Sie sollte das nächste Mal früher kommen, dann kann man vielleicht noch was ausbessern, aber jetzt muss das aufwendig repariert werden.

Daraufhin sagte der Vermieter, zu mir: "Warum haben sie das nicht gesagt?" Ich sagte ihm: "Wie bitte? Ich hatte es ihnen gesagt, daraufhin hatten sie schon mal jemanden kommen lassen, der hier was geflickschustert hat.

Mein Vermieter ist nämlich sehr investitionsscheu und wenn er was machen lässt, dann nur kleinere Ausbesserungsarbeiten. Wir wohnen seit 7 Jahre da und in der Zeit sind sicher nicht mal 2.000 € für Instandhaltung ausgegeben worden.

Dann hat der Vermieter Fotos von außen gemacht, plus Fotos die nichts mit der Sache zu tun hatten. Jetzt frage ich mich, ob er uns im Nachhinein was anhängen will. Nach dem Motto "meine Mieter sind der Mitteilungspflicht nicht nachgekommen und jetzt ist ein großer Schaden entstanden... Wir sind aber keine Fachleute die schon vorher von außen sehen können ob am Objekt was demnächst kaputt gehen könnte... und alles was offensichtlich kaputt war, habe ich in der Regel selbst repariert - und andere Defekte beim Vermieter direkt angezeigt.

Trotzdem sind wir jetzt besorgt, haben auch Angst um unsere Kaution, wenn wir ausziehen. Weiß jemand Rat? Kann der Vermieter uns was anhängen? Oder die Kaution zurückbehalten wenn wir ausziehen?

Danke schon mal für die Rückantworten.

Recht, Mietrecht, Mietvertrag
Zulassungsbescheid zurückgezogen - was passiert mit dem Mietverhältnis?

Guten Tag,

ich habe am 03.09.20 einen Zulassungsbescheid erhalten für mein Studium zum Wintersemester auf einer Hochschule. Daraufhin habe ich nach einer Unterkunft gesucht, da sich die Hochschule in einem anderen Bundesland befindet. Habe dann ein WG-Zimmer in einem Wohnheim für Studierende gefunden, wodurch ich mithilfe meiner Zulassungsbescheinigung den Mietvertrag am 02.10.20 dann auch unterschrieben habe (Einzugstermin 15.10.).

Nun das Problem: Ich habe am 13.10. von der Hochschule einen Anruf erhalten und mir wurde gesagt, dass mein Zulassungsbescheid zurückgezogen werden muss. Der Grund dafür ist eine falsche Angabe bei meiner Bewerbung über Hochschulstart.de meinerseits (unbeabsichtigt natürlich).

Ich habe daraufhin meiner Vermieterin in einer Email das Problem geschildert und Sie gebeten mich bitte schnellstmöglich anzurufen, habe daraufhin aber weder eine Antwort bekommen noch einen Rückruf. Habe auch gestern versucht mit Ihr Kontakt aufzunehmen, jedoch ohne Erfolg.

Wie sieht das nun aus mit dem Mietvertrag? Besteht eine außerordentliche Möglichkeit zu kündigen? Folgendes steht nämlich im Mietvertrag:

  1. Der Mieter hat seine Identität durch Überlassung einer Kopie des Personalausweises nachzuwei- sen und eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung zu Mietbeginn / Schulbescheinigung vor- zulegen. 

Ich habe letztendlich keine Immatrikulationsbescheinigung bzw. Schulbescheinigung. Ich habe zwar die Zulassungsbescheinigung, dort steht jedoch dass sollte es sich bei der Bewerbung um falsche Angaben gehandelt haben, wird die Zulassungsbescheinigung unwirksam.

Bitte um Hilfe, bin am verzweifeln.

Studium, Recht, Mietvertrag, Hochschule, studieren, Mietrecht Kündigung, Zulassungsbescheid, Ausbildung und Studium
Alter Vermieter fordert Grundsteuer aus dem letzten Jahr, geht das?

Hallo,

seit mitte letzten Jahres habe ich einen neuen Vermieter. Der alte Vermieter schrieb mir (letztes Jahr) ich soll ab Mitte des Jahres die Miete so wie sie ist (was natürlich inkl. Grundsteuer war) an den neuen Vermieter überweisen. Ok, gesagt, getan. Jetzt schreibt mir der alte Vermieter ich soll vom 01.01.19 bis zum Datum wo die Wohnung verkauft wurde, also mitte des Jahres, Nebenkosten nachzahlen (kein Problem, weil wurde etwas teurer). Ja und übrigens auch zusätzlich für das gesamte Jahr die Grundsteuer, weil Ihm ja als Verkäufer das Ganze Jahr in Rechnung gestellt wurde, da der neue Verkäufer die Grundsteuer erst ab dem 01.01.2020 zahlen musste.

So. Nun habe ich aber damals da der alte Vermieter es so wollte die Miete genauso ab mitte des Jahres dem neuen Vermieter gezahlt, dieser hat also nun die Grundsteuer auf seinem Konto, die jetzt, ewig später, der alte Vermieter von mir verlangt.

  1. Kann er das jetzt einfach so verlangen?!
  2. Was soll ich machen wenn er es verlangen kann, ich das Geld aber nicht von meinem jetztigen Vermieter wieder bekomme?
  3. Ich will ihm eigentlich schreiben das er sich darum kümmern muss, da ich auf seinen Rat hin die Miete inkl. Grundsteuer ab Mitte 2019 an den neuen Vermieter überwiesen habe. Ich vermute nämlich das er daran damals nicht gedacht hat und weis das er es nicht selbst von Ihm rückfordern kann wenn es nicht im Kaufvertrag festgehalten wurde. Aber ich warte erstmal was ihr zu Punkt 1 sagt.

Vielen dank schonmal.

Wohnung, Miete, Recht, Mietrecht, Immobilien, Mietvertrag, Grundsteuer, Hauskauf, Immobilienkauf, Wohnungskauf
Kann ich meine Unterkunft - die ich über Airbnb gebucht habe - stornieren/ kündigen, obwohl ich zusätzlich einen Mietvertrag unterschreiben musste?

Hallo!

Aufgrund eines Praktikumseinsatzes in meiner Ausbildung musste ich sehr kurzfristig für 4 Monate nach Köln ziehen. Über Airbnb habe ich dann ein möbliertes Apartment gefunden.

Beim einchecken wurde ich praktisch gezwungen einen zusätzlich Mietvertrag zu unterschreiben, sonst könne ich nicht einziehen - das sei in Köln so üblich sagte man mir. Ich unterschrieb gutgläubig und ein wenig eingeschüchtert, da ich wenige Minuten zuvor ein sehr sehr unfreundliches Telefonat mit dem Vermieter hatte. Vorort war ein Kollege von ihm.

Nun möchte ich aber so schnell wie möglich aus der Wohnung raus: Baulärm, sehr hellhörig (ich höre den Wecker meiner Nachbarn über mir und bin gezwungen mit aufzustehen), die Ausstattung ist nicht wie versprochen usw.

Über Airbnb wäre es eigentlich möglich, jedoch stellte ich erschrocken fest, dass im Mietvertrag eine Mietdauer von mindestens 4 Monaten angegeben ist (zum 31.01.2021).

Airbnb habe ich das Problem geschildert und es sollte an einen entsprechenden Kollegen herangetragen werden, aber es erfolgte seit mehreren Tagen keine Rückmeldung mehr.

Weiß jemand, ob ich den Mietvertrag frühzeitig kündigen kann? Ist das überhaupt rechtens? Mir kommt das alles sehr komisch vor... Zudem steht auf den Vertrag zwar eine Privatperson, aber es hat eher den Anschein einer Wohnungsverwaltung (mehrere Kollegen, mehrere Immobilien...). Zwar steht im Mietvertrag eine Kontoverbindung und Mietsumme, aber bisher habe ich ausschließlich über Airbnb bezahlt. Es ist für mich vieles widersprüchlich.

Ich bin verzweifelt und freue mich auf jeden Rat!!!

Wohnung, Recht, Mietvertrag, Airbnb
Online Shop in der Mietwohnung möglich?

Hallo Leute,

folgende Situation. Ich lebe seit 8 Jahren in einer Mietwohnung und betreibe von hier aus einen kleinen Online Shop. Neben meinen Beruf, also nix großes.

Ich lagere kleine Waren im Büro meiner 65qm 3-Zimmerwohnung. Diese werden auf ebay und amazon angeboten und bei Verkauf von mir verschickt. Meine alte Vermieterin war sehr locker drauf, hatte da nie was gegen, die fand das sogar toll und hat ab und zu sogar was gekauft :-)

Es gab kürzlich einen Eigentümerwechsel und mein neuer Vermieter versucht mir seitdem das Gewerbe strittig zu machen. Er hat jetzt gedroht, es ganz zu verbieten, er ist so ein bißchen "alte Schule" und überkorrekt, er verweist auf das Bauamt und die Flächennutzung, dass es deswegen problematisch sei.

Meiner Meinung nach handelt es sich aber um ein stilles Gewerbe. Warenanlieferungen lasse ich extra an eine andere Adresse liefern. So werden Nachbarn nicht belästigt, Ware für mich anzunehmen. Retouren gehen zur Adresse meiner Eltern. Kundenbesuche gibt es nicht, die Ware wird ausschließlich von mir per Post versendet. Man sieht an diesen Maßnahmen ja schon, dass ich schon sehr bemüht bin, das Gewerbe so still wie möglich zu halten. 

Unumgänglich ist jedoch, dass die Adresse der Mietwohnung im Impressum bei amazon und ebay steht. An der Adresse ist ja auch mein Gewerbe angemeldet.

Meine Frage ist, wie ich mich versuchen kann zu wehren. Kann es der Vermieter tatsächlich einfach verbieten? Ich finde das Schikane und Willkür. Es wäre wirklich sehr schade, extra umziehen deswegen möchte ich eigentlich auch nicht.

Online-Shop, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, eBay, Vermieter, Mietvertrag
Mietvertrag widerrufen (vor Mietbeginn)?

Hallo Community,

Ich bin am 11.08 in eine neue Stadt gezogen und habe mir zusammen mit meinem Vater eine Wohnung gemietet. Wir haben uns für die Wohnung als Nachmieter beworben und haben auch schnell eine Zusage erhalten. Zuvor hatten wir nur ein Video von dem Vormieter erhalten, der uns jeden Raum dokumentiert hat. Wir haben den Mietvertrag mitsamt allen benötigten Unterlagen unterschrieben aber nicht abgeschickt, wir wollten nämlich die Wohnung vorher nochmal in Wirklichkeit sehen und dort den Mietvertrag einreichen. 

Der beginn des Mietvertrags war zum 15.08.2020. Ich bin am 11.08. schon hingefahren, weil meine Berufsschule bereits am 12.08. beginnen sollte. 

Ich bin ich alleine hingefahren, da mein Vater noch arbeiten musste und seine Arbeit in der neuen Stadt erst im September beginnen sollte. Ich habe ein paar Foto-und Videoaufnahmen gemacht und meinem Vater geschickt .Er wollte die Wohnung nicht. Ich habe direkt am nächsten Tag angerufen und wollte den Mietvertrag widerrufen. Die Hausverwaltung meinte nur, dass das nicht möglich sei, da wir schon die Wohnung besichtigt und den Mietvertrag unterschrieben hätten und jetzt entweder einen Nachmieter suchen müssen oder an dem Vertrag 1 Jahr gebunden sind. Ich habe bereits letzte Woche (14.08) per E-Mail den Vordruck (von der Hausverwaltung) für den schriftlichen Widerruf eingereicht, als Antwort habe ich folgende Nachricht erhalten:

„Sehr geehrter Herr XXXX, sehr geehrter Herr XXX,

bezugnehmend auf Ihre Email vom 14. August 2020 teilen wir Ihnen mit, dass Ihr Widerrufsrecht aufgrund zweier Tatsachen erloschen ist.

Zum einen haben Sie alle Mieträume vor Unterzeichnung des Mietvertrages eingehend besichtigt. Dies kann durch Zeugen und Vorlage des Wohnungsübergabeprotokoll belegt werden;

Zum anderen wurde nach Übernahme der Wohnung der Mietvertrag in Geschäftsräumen der Hausverwaltung unterschrieben.

Somit können wir Ihnen eine Kündigung zum 14.08.2021 bestätigen, vorausgesetzt

wir erhalten die Kündigung noch in schriftlicher Form.

Alternativ räumen wir Ihnen die Möglichkeit ein, durch Stellung eines geeigneten Nachmieters mit Mietvertragsbeginn vorzeitig aus dem Vertrag entlassen zu werden.

Wir weisen im Vorfeld schon einmal daraufhin, dass die Einbauküche aus der Wohnung zu entfernen ist, da Sie nicht Bestandteil der Mietwohnung ist.“

Einige Nachmieter wurden bereits gefunden und die Unterlagen eingereicht, jedoch habe ich das Gefühl, dass die Hausverwaltung extra die Bearbeitung in die Länge zieht um mir so eins auszuwischen. Habe auch schon angerufen, aber die antworten nur mit der Aussage, dass der Chef sich noch nicht die Interessenten ansehen konnte.

Die Sache ist, nur ich habe den Wohnungsübergabeprotokoll unterschrieben, mein Vater war nicht da und hat mir auch keine Vollmacht oder ähnliches gegeben. 

Eine Kaution von 1350€ wurde hinterlegt.

Die haben uns per Brief die Widerrufsbelehrung und den Vordruck mitgeschickt gehabt.

Ich bitte um ein Rat. 

Wohnung, Miete, Recht, Mietrecht, Anwalt, Widerruf, Mietvertrag, Mieterrecht, Widerrufsrecht, Rat
Wie Anfrage so stellen, dass man vom Makler oder Vermieter eine Chance für einen Besichtigungstermin bekommt? Nächster Schritt: wie als Interessent beeindrucke?

Hallo,

ich suche seit 6 Monaten intensiv nach einer Mietwohnung, die zentral liegen sollte.

Vermutlich mach ich irgendwas falsch, denn entweder bekomme ich die Mietwohnung nicht oder es kommt erst gar nicht zu einem Besichtigungstermin :(

Wenn hier Makler oder Vermieter mitlesen (wäre echt super!), wäre ich sehr dankbar, folgende Fragen beantwortet zu kriegen::

wie sollte die schriftliche Anfrage gestellt werden, so dass der Vermieter oder der Makler darauf antwortet und ich einen Besichtigungstermin überhaupt erst bekomme?

und im Falle eines zustande gekommenen Besichtigungstermins: wie kann ich so positiv beeindrucken, dass ein Vermieter oder Makler sich für mich als Mieter entscheidet?

Also ich frage so an:

ich stelle mich mit Vor und Nachnamen, meinem Alter und meinem jetzigen Wohnort, vor.
Dass ich bei der Suche auf ihre Anzeige gestoßen bin und großes Interesse an ihrer Wohnung habe und deshalb um einen Besichtigungstermin bitte und selbstverständlich alle erforderlichen Nachweise mitbringen werde.

Zum Termin gehe ich sauber und adrett gekleidet.

Oder liegt es einfach nur daran, dass ich meinen Einkommen aus voller Erwerbsminderungsrente und einen kleinen Zuschuss von der Grundsicherung erhalte? Oder weil ich aus dem Nahost komme?

Mieter, Mietwohnung, Recht, Vermieter, Immobilien, Mietvertrag, Makler, Wohnungssuche
Treppenhausreinigung?

Abend,

ja, ja, die Frage wurde schon öfter gestellt, jedoch nicht in dem Zusammenhang um den es hier bei mir geht.

Wir wohnen in einem Einfamilienhaus zusammen mit unserem Vermieter.

Er bewohnt mit seiner Familie das Erdgeschoss mit Anbau an dem sich eine eigene Hauseingangstür befindet.

Wir wohnen im ersten und zweiten Stock.

Unsere Hauseingangstür befindet sich gegenüber deren Wohnungstür im Erdgeschoss und auch, wenn mein Vermieter mich ständig belügt.. Sie benutzen diese Hauseingangstür genauso, obwohl er darauf besteht, dass es ja unsere ist und die sie nicht benutzen, da sie eine eigene haben. 🤦🏻‍♀️

Egal, das ist jetzt nicht das Thema...

Es geht darum, dass wir ständig im Klinsch liegen, denn mein Vermieter und seine Frau verlangen von mir, (obwohl mein Mann auch hier lebt!) dass ich alle zwei Wochen

die Staubweben im Flur entferne (die Decken sind stellenweise über 3 Meter hoch, durch dem großen Dachschrägen),

die zwei Fenster im Flur,

die Hauseingangstür,

den Briefkasten,

die Klingeln,

die Stufen von dem Eingang

und die Fläche von unserer Hauseingangstür bis zu deren Hauseingangstür,

das Gländer draußen vor der Tür,

das Treppengeländer im Hausflur,

den Boden von unserer oberen Etage bis einschließlich zum Keller putze,

einschließlich die Wände, die zum Teil gefliest sind im Keller.

Ich weiß nicht, ob das so Standard ist aber ich weigere mich, denn ich sehe es nicht ein das Erdgeschoss zu putzen, wenn die es doch bewohnen. Genauso möchte ich nicht den Keller (bis auf meinen Kellerraum) putzen, denn immerhin sind es zwei seiner Kinder die dort unten den Keller bewohnen und sie sind es die den ganzen Tag vom Erdgeschoss in die Kellerwohnung rennen und wieder zurück. 🤷🏻‍♀️

Ich meine.. Die kommen immerhin auch nicht hoch zu mir und putzen hier oben alle zwei Wochen, wobei ich ja auch unten bei denen putzen soll. Ist das echt Schikane oder stell ich mich nur trotzig an?

Dazu möchte ich noch sagen, dass wir keine ordentliche Hausordnung haben in der irgendetwas wirklich beschrieben ist. Es steht lediglich darin, dass der Vermieter einen Putzplan aushängt, indem er die Putzpflicht bestimmt.

Unser Putzplan sieht so aus, dass er einen Jahreskalender aufgehangen hat und mit zwei Farben jeweils eine Woche angestrichen hat. 🤷🏻‍♀️

Mietvertrag, Hausordnung, Treppenhausreinigung, unfair
Eltern ziehen aus - Volljähriges Kind bleibt - Mietvertrag?

Hi,

hätte einmal ein paar Fragen an die Experten in Sachen Mietrecht.

Wir sind im April 2007 in meine aktuelle Wohnung eingezogen.

Im Mietvertrag steht meine Mutter als Miet-Nehmerin.

Von 2 Kindern steht dort nichts (muss auch nicht meins Wissens nach).

Mein Bruder ist schon vor über 2 Jahren als Student ausgezogen, meine Mutter nun vor knapp 2 Jahren zu ihrem neuen Mann.

Ich bin in der Wohnung geblieben, der Vermieter wurde (leider nicht mehr beweisbar) darüber informiert.

Da ich noch Azubi war und von meiner Mutter finanziell unterstützt wurde, lief der Mietvertrag auf ihren Namen weiter, das Geld kam jedoch seitdem von meinem Konto das auf meinen Namen läuft.

Nun bin ich ausgelernt und würde den Mietvertrag gerne auf mich umschreiben lassen.

Jetzt die Fragen:

Muss der Vermieter den Vertrag umschreiben? (Meines Wissens nach schon)

Welche Rechte hat er dabei, sprich: Kann er sagen, er schreibt ihn nur mit einer Mieterhöhung um, oder anderen für mich nachteiligen Klauseln?

Wie verhält es sich mich aktuell im Vertrag befindlichen ungültigen Klauseln, z.B. zum Thema Schönheitsreparaturen.

Diese könnten aus meiner Sicht drin bleiben, da sie eh ungültig sind.

Zusatzinfo: Es handelt sich um einen "Privat" Vermieter mit einer Gbr. der jedoch einige Wohnungen besitzt.

Danke schon mal für eure Antworten.

Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Mietvertrag, Mieterschutz, Mieterschutzbund
Parkplatz unter einem Balkon, wer haftet bei Schaden?

Hallo Freunde, ich habe mal eine Frage.

Ich habe einen Laden und über mir wohnen zwei Familien.

Mein KFZ Stellplatz ist genau unter dem Balkon von den zwei Familien.

Bis jetzt gab es keine Probleme, doch seit kurzem ist eine neue Familie hergezogen.

Der Mann macht jedesmal Stress bei mir.

Neben meinem Stellplatz sind zwei Garagen die gehören den beiden Familien.

Der Einfahrt ist bisschen eng doch man kann trotzdem rein und rausfahren.

Heute sah ich an meinem Auto hinten rechts einen leichten Lackschaden.

Ich vermute jemand ist beim rausfahren bei meinem Auto hängengeblieben.

Beide streiten das ab und ich kann auch nichts beweisen obwohl ein Auto von beiden vorne ein schwarzen Lack auf seiner dunkelgrauen Lack hat. Die Farben stimmen denn an meinem ist auch seine Lackfarbe.

Doch er meint, er hatte das schon sehr lange.

Danach hat er mir gesagt, es ist ein Risiko wenn ich hier parke, denn wenn aus seinem Balkon irgendwas auf mein Auto fällt, wenn seine Kinder was runterwerfen oder wenn vom starken Wind was von seinem Balkon auf mein Auto fällt, wird er nicht haften.

Er meint, ich soll wo anders parken, denn er garantiert mir nichts. Ich soll jetzt schon wissen, wenn was fällt von seinem Balkon und mein Fahrzeug beschädigt ich soll ihn in Ruhe lassen und er will kein Stress deswegen. Sonst wird er seinen Anwalt einschalten und ich hätte keine Chance. Gesetzlich ist er auch nicht verpflichtet zu haften.

Außerdem hat er mir gesagt, dass mein Vertrag falsch ist, denn unter einem Balkon darf kein Parkplatz sein.

Stimmt das? Wer haftet denn bei so einem Schaden?

Mietrecht, Gesetz, Mietvertrag, BGB, Parkplatz, Stellplatz, Auto und Motorrad
Hausordnung trotz Hausmeister?

Aktuelle Wohnsituation:

8-Parteienhaus

3 Etagen

Unsere Hausverwaltung hat einen externen Hausmeister beauftragt, welche wöchentlich Arbeiten an unseren Grundstück vollzieht.

Dies sind zum Beispiel Rasen mähen, Mülltonnen zum leeren an die Straße stellen und und und....

Was er nicht macht ist die Hausordnung.

Wir wohnen im Dachgeschoss mit einer Partei nebenan.
Die anderen beiden Etagen sind jeweils 3 Parteien.

Im Mietvertrag steht folgender Punkt, welcher nicht angekreuzt ist:

Der Mieter ist verpflichtet, sich an der regelmäßigen Reinigung von gemeinschaftlich benutzten Räumen, Einrichtungen, Wegen und Zufahrten(zum Beispiel Treppenhaus, Abstellplatz für Mülltonnen, Flure, Kellerräume, Eingänge) in einem angemessenen und im Haus üblichen Umfang zu beteiligen.

Zwei Punkte weiter folgender Punkt, welcher diesmal angekreuzt ist:

Die Reinigung und Pflege der gemeinschaftlich genutzten Räume und Einrichtungen, Garten und Wege wird (zumindest teilweise) von einem Hauswart oder einer Reinigungsfirma erledigt. Dennoch besteht, insoweit keine oder keine ausreichende Reinigung durch eine Reinigungsfirma erfolgt, eine Verpflichtung des Mieters zur Reinigung.

Nun meine Frage:

Wie verhält sich die Sachlage?

Müssen wir die Hausordnung machen oder müsste die Hausverwaltung jemand engagieren?

Reinigung, Wohnung, putzen, Recht, Mietrecht, Mietvertrag, reinigungsfirma, Treppenhaus, Treppenhausreinigung

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