Hallo zusammen,
mal angenommen Person A übersieht beim Autofahren auf der Arbeit (Taxifahrer) Person B an einer Kreuzung und fährt sie an. Person B erleidet körperliche Verletzungen und fordert Schmerzensgeld in Höhe von 5000 € von Person A.
Person A hat keine Rechtsschutzversicherung (Beruf, Verkehr, Privat), jedoch eine Haftpflichtversicherung. Übernimmt diese dann die Schmerzensgeldforderung i.H.v. 5000 € für Person B? Und muss Person A die Rechtsanwaltskosten selber übernehmen, da er keine Rechtsschutzversicherung hat?!
Ich bedanke mich im Voraus für die Antworten.
Mit freundlichen Grüßen