Wenn man umzieht und Gas abgemeldet hat zum 31.05.2025, ist es dann möglich.. (s.D.)?

Hallo zusammen,

ich stehe vor folgendem Problem:

Ich habe meine Wohnung zum 31.05. gekündigt und somit auch Gas abgemeldet zum 31.05., da ich eine Gasetagenheizung besitze. In der neuen Wohnung ist Gas in der Miete nämlich enthalten. Die Kündigungsbestätigung habe ich erhalten vom Gasanbieter (31. Mai).

Nun hatte ich gestern in meiner jetzigen Wohnung einen Besichtigungstermin und es ist möglich, dass die Nachmieterin zum 01. Mai hier einzieht, weil ich die Schlüssel für meine neue Wohnung Ende März bekomme. So kann es sein, dass ich vorher bereits einziehe. Die Nachmieterin wohnt bei ihren Eltern und hat somit keine Kündigungsfrist und kann jederzeit hier einziehen.

Wenn ich jetzt doch vorher einziehen sollte in die neue Wohnung (Anfang Mai) und die Nachmieterin entsprechend in diesem Zeitraum hier einzieht, kann ich dann dem Gasanbieter mitteilen, dass ich den Zählerstand Ende April notiere für die Schlussrechnung oder müssen wir bei dem 31. Mai nun bleiben? Weil dann würde die Nachmieterin die Wohnungsschlüssel erhalten und ihr Verbrauch würde dann bis Ende Mai auf mich umgelegt werden bzw. die Kosten.

Wie funktioniert das dann, wenn ich vorher raus bin aus meiner jetzigen Wohnung?

Ich denke, dass die Nachmieterin nicht viel verbrauchen wird. Oder soll ich dann bei der neuen Mieterin einfach anschellen und am 31. Mai den Zählerstand notieren für die Abrechnung? Klar den Mai muss ich dann mitbezahlen für sie.

Oder kann man dem Gasanbieter noch mitteilen, dass man vorher auszieht, falls der Einzugstermin auf den 01. Mai fällt?! Dann könnte man den Zählerstand am 30. April ablesen und so die Schlussrechnung machen?

Ich weiß, ist alles kompliziert...

Ich bedanke mich trotzdem und für die beste Antwort gibt es einen Stern! 🌟

Mit freundlichen Grüßen

Kündigung, Wohnung, Energie, Umzug, Mietwohnung, Mietvertrag

Wer kann mir bitte die Gastherme im Bad erklären?

Hallo zusammen,

ich bin seit dem 01. Oktober in meine neue Wohnung eingezogen und muss Gas bei einem Versorger anmelden. Ich besitze somit eine Gastherme im Bad (siehe Fotos). Mit dieser Therme kann ich Warmwasser erzeugen sowie die Wohnung heizen (Heizung).

Ich hätte hierzu einige Fragen, weil ich bisher noch nie so eine Therme in meinen vorherigen Wohnungen hatte:

1.) Muss ich im Herbst bei aktuellen Temperaturen wie 13 - 15 Grad den Regler für die Heizung an der Therme aktivieren? (Siehe Bilder)

Wie auf den Bildern zu sehen ist, habe ich nur Warmwasser aktiviert.

2.) Wie sieht es im Winter aus? Muss ich hier den Schalter an der Therme für die Heizung anmachen? Der Vermieter sagte, dass im Winter die Wohnung einfrieren oder evtl. schimmeln könnte, wenn der Knopf an der Gastherme für die Heizung aus ist.

3.) Wie sieht das Ganze im Sommer aus?

4.) Was bedeutet das Symbol auf dem Foto "Heizung Vorlauftemperatur"? Was ist hiermit gemeint? Auf welcher Stufe sollte er sein? 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 oder 9?

5.) Was heißt Warmwasser Comfortstellung?

6.) Im letzten Bild seht ihr das Raumthermostat an der Wand. Der ist momentan auf 5 Grad eingestellt. Auf welcher Temperatur sollte oder muss dieser im Winter sein? Kann er im Winter auf 5 Grad eingestellt bleiben?

Für die beste Antwort gibt es wieder einen Stern 🌟!

Ich danke im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Bild zum Beitrag
Temperatur, Energie, Heizung, Vaillant, Heizungsanlage, Sanitär, Therme, Warmwasser, Gastherme

Ich habe ein Auto von einem kleinen Gebrauchtwagenhändler mit einem illegalen, schwarzen TÜV gekauft! Wie soll ich jetzt vorgehen?

Hallo an alle,

ich habe leider ein Problem. Ich habe mir kürzlich einen Gebrauchtwagen in Höhe von 6250 € gekauft und dieses auch in einer Summe an den Gebrauchtwagenhändler überwiesen. Dieser Händler ist klein und nicht mit anderen großen Händlern zu vergleichen und leider auch zwielichtig. Dieser hat mir den Wagen mit einem frischen TÜV verkauft. Nach dem Kauf habe ich den Wagen in einer Werkstatt abchecken lassen. In dieser Werkstatt kam ein TÜV-Prüfer von der KÜS. Dabei wurde festgestellt, dass die hinteren Bremsen verrostet und durch sind. Es wurde mir von meiner Werkstatt auch ein Kostenvoranschlag für die Reparatur gemacht. Es sind 400 € insgesamt. Bei der Überprüfung hat der Prüfer zudem festgestellt, dass das Fahrzeug ein Unfallwagen ist und dass die Schweller zugespachtelt und nicht geschweißt wurden. Die 400 € habe ich aus eigener Tasche bezahlt, damit der Wagen straßenverkehrstauglich ist.

Unfallwagen stand auch im Vertrag, aber ich hätte nicht gedacht dass die Arbeiten so miserabel durchgeführt wurden. Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten, weil ich keine Rechtschutzversicherung habe.

Ich habe dem Händler alles geschildert und meine 400 € von ihm gefordert. Er sagte mir bereits am Telefon und per E-Mail zu, dass er mir die 400 € geben wird. Er hält mich jedoch ein wenig hin. Er sagt, dass er im Urlaub ist und dass er sich nach 2 Wochen melden wird.

Da ich mir keinen Anwalt leisten kann, wollte ich folgendermaßen vorgehen:

1.) Frage: Wenn ich einen Strafantrag bei der Polizei stelle und ein Ermittlungsverfahren einleite, wird dann automatisch auch gegen den Händler vorgegangen oder wird nur gegen den TÜV-Prüfer ermittelt wegen Urkundenfälschung (?).

Der Händler hat mir das Fahrzeug ja mit dem schwarzen TÜV verkauft und er war zu 100 % auch der Auftraggeber des TÜV's. Somit denke ich, dass er auch unter einer Decke hier steckt. Er sagt immer, dass er seine Aufträge an seine Werkstatt übergibt und er nur die Fahrzeuge verkauft.

2.) Frage: Soll ich mich mit der TÜV-Stelle des Händlers auseinandersetzen und denen schildern, dass der TÜV-Prüfer meiner Werkstatt diverse Mängel festgestellt hat? Und somit sie den TÜV manipuliert haben. Ich habe ja den Bericht meines Prüfers. Mir sind ja dadurch 400 € an Kosten entstanden. Kann mir diese TÜV-Stelle das Geld in Höhe von 400 € zurückerstatten?

Ich bedanke mich vorab.

Mit freundlichen Grüßen

Gebrauchtwagen, KFZ, Betrug, Autokauf, Autohändler, Gebrauchtwagenkauf, TÜV, Zulassung