Wer kann mir bitte die Gastherme im Bad erklären?

Hallo zusammen,

ich bin seit dem 01. Oktober in meine neue Wohnung eingezogen und muss Gas bei einem Versorger anmelden. Ich besitze somit eine Gastherme im Bad (siehe Fotos). Mit dieser Therme kann ich Warmwasser erzeugen sowie die Wohnung heizen (Heizung).

Ich hätte hierzu einige Fragen, weil ich bisher noch nie so eine Therme in meinen vorherigen Wohnungen hatte:

1.) Muss ich im Herbst bei aktuellen Temperaturen wie 13 - 15 Grad den Regler für die Heizung an der Therme aktivieren? (Siehe Bilder)

Wie auf den Bildern zu sehen ist, habe ich nur Warmwasser aktiviert.

2.) Wie sieht es im Winter aus? Muss ich hier den Schalter an der Therme für die Heizung anmachen? Der Vermieter sagte, dass im Winter die Wohnung einfrieren oder evtl. schimmeln könnte, wenn der Knopf an der Gastherme für die Heizung aus ist.

3.) Wie sieht das Ganze im Sommer aus?

4.) Was bedeutet das Symbol auf dem Foto "Heizung Vorlauftemperatur"? Was ist hiermit gemeint? Auf welcher Stufe sollte er sein? 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 oder 9?

5.) Was heißt Warmwasser Comfortstellung?

6.) Im letzten Bild seht ihr das Raumthermostat an der Wand. Der ist momentan auf 5 Grad eingestellt. Auf welcher Temperatur sollte oder muss dieser im Winter sein? Kann er im Winter auf 5 Grad eingestellt bleiben?

Für die beste Antwort gibt es wieder einen Stern 🌟!

Ich danke im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

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Temperatur, Energie, Heizung, Vaillant, Heizungsanlage, Sanitär, Therme, Warmwasser, Gastherme
Ich habe ein Auto von einem kleinen Gebrauchtwagenhändler mit einem illegalen, schwarzen TÜV gekauft! Wie soll ich jetzt vorgehen?

Hallo an alle,

ich habe leider ein Problem. Ich habe mir kürzlich einen Gebrauchtwagen in Höhe von 6250 € gekauft und dieses auch in einer Summe an den Gebrauchtwagenhändler überwiesen. Dieser Händler ist klein und nicht mit anderen großen Händlern zu vergleichen und leider auch zwielichtig. Dieser hat mir den Wagen mit einem frischen TÜV verkauft. Nach dem Kauf habe ich den Wagen in einer Werkstatt abchecken lassen. In dieser Werkstatt kam ein TÜV-Prüfer von der KÜS. Dabei wurde festgestellt, dass die hinteren Bremsen verrostet und durch sind. Es wurde mir von meiner Werkstatt auch ein Kostenvoranschlag für die Reparatur gemacht. Es sind 400 € insgesamt. Bei der Überprüfung hat der Prüfer zudem festgestellt, dass das Fahrzeug ein Unfallwagen ist und dass die Schweller zugespachtelt und nicht geschweißt wurden. Die 400 € habe ich aus eigener Tasche bezahlt, damit der Wagen straßenverkehrstauglich ist.

Unfallwagen stand auch im Vertrag, aber ich hätte nicht gedacht dass die Arbeiten so miserabel durchgeführt wurden. Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten, weil ich keine Rechtschutzversicherung habe.

Ich habe dem Händler alles geschildert und meine 400 € von ihm gefordert. Er sagte mir bereits am Telefon und per E-Mail zu, dass er mir die 400 € geben wird. Er hält mich jedoch ein wenig hin. Er sagt, dass er im Urlaub ist und dass er sich nach 2 Wochen melden wird.

Da ich mir keinen Anwalt leisten kann, wollte ich folgendermaßen vorgehen:

1.) Frage: Wenn ich einen Strafantrag bei der Polizei stelle und ein Ermittlungsverfahren einleite, wird dann automatisch auch gegen den Händler vorgegangen oder wird nur gegen den TÜV-Prüfer ermittelt wegen Urkundenfälschung (?).

Der Händler hat mir das Fahrzeug ja mit dem schwarzen TÜV verkauft und er war zu 100 % auch der Auftraggeber des TÜV's. Somit denke ich, dass er auch unter einer Decke hier steckt. Er sagt immer, dass er seine Aufträge an seine Werkstatt übergibt und er nur die Fahrzeuge verkauft.

2.) Frage: Soll ich mich mit der TÜV-Stelle des Händlers auseinandersetzen und denen schildern, dass der TÜV-Prüfer meiner Werkstatt diverse Mängel festgestellt hat? Und somit sie den TÜV manipuliert haben. Ich habe ja den Bericht meines Prüfers. Mir sind ja dadurch 400 € an Kosten entstanden. Kann mir diese TÜV-Stelle das Geld in Höhe von 400 € zurückerstatten?

Ich bedanke mich vorab.

Mit freundlichen Grüßen

Gebrauchtwagen, KFZ, Betrug, Autokauf, Autohändler, Gebrauchtwagenkauf, TÜV, Zulassung