Schlüsselübergabe nach Mietbeginn erlaubt?
Hallo zusammen,
Ich bin gerade sehr verärgert über meine künftige Wohnungsverwaltung. Vertraglicher Mietbeginn ist 1.8., es war aber schon indirekt abgesprochen die Schlüsselübergabe mindestens 1 Woche vorher zu machen. Wäre auch so okay für die Vormieterin.
Nun erhalte ich kurzfristig die Rückmeldung von der Wohnungsverwaltung, dass das aufgrund von Urlaub etc. nicht nur nicht möglich ist, sondern eine offizielle Schlüsselübergabe erst am 3.8. angeboten wird und da wollte ich fragen ob das überhaupt legitim ist, wenn ich ja bereits ab dem 1.8. offiziell Miete zahle??
Generell bräuchte ich einfach ein paar Argumente, wenn ich die Wohnungsverwaltung damit konfrontiere, dass ich den ganzen Ablauf nicht in Ordnung finde, wenn indirekt schon andere Dinge ausgemacht waren und ein späterer Einzug auch einiges komplizierter macht für mich bezüglich alter Wohnung und Umzugsunternehmen etc.
2 Antworten
Es gibt kein "Gesetz", dass dir für den 1.8. die Herausgabe des Wohnungsschlüssels garantiert. Aber du bist im Besitz eines Mietvertrages, der dir den Mietbeginn am 1.8.23 zusichert und damit auch die Inbesitznahme des Wohnungsschlüssels.
Deine Vermieter will diesen Vertragspunkt nicht erfüllen und musss deshalb für alle finanziellen Verluste, die dir daraus entstehen, Schadensersatz leisten. Die vereinbarte Gesamtmiete darfst du um 2 Tagessätze kürzen.
Ich denke, du kannst eine Schlüsselübergabe zum 01.08.2023 verlangen. Urlaub hin oder her. Auf eine zeitigere Schlüsselübergabe hast du kein Anrecht, außer es ist vertraglich festgelegt.
Egal, ob direkte oder indirekte Absprachen, was einzig zählt, ist das Schriftliche und das Einverständnis der Vormieterin nützt Dir gar nichts.
Du kannst natürlich darauf pochen, dass man Dir am 1.8. die Schlüssel aushändigt, bzw. die Wohnung übergibt. Wenn sich die Vermieterseite aber dagegen sperrt, kannst Du auch nichts machen. Wenn Du am 2.8. zum Rechtsanwalt gehst und der einen Brief schreiben oder eine Verfügung erwirken soll, dauert es auch bis mindestens 3.8.
Was Du auf jeden Fall machen kannst, ist, der Vermieterseite aufzeigen, welche unangenehmen Folgen die Verzögerung für Dich hätte und wie viel Dich das kosten wird und dass Du auf jeden Fall Schadensersatz verlangen wirst und natürlich für 1. und 2.8. keine Miete zahlen wirst. Vielleicht bringt das zum Nachdenken.
Ja natürlich habe ich darauf kein Anrecht, nur trotzdem ärgerlich, wenn es da schon andere mündliche Zusicherungen gab.
Ist der 1.8. ein gesetzliches Anrecht? Kann ich darauf pochen, zumindest zu dem Zeitpunkt den Schlüssel in meinen händen zu halten?