Kann nach 8 jahren Gemeindewohnung plötzlich ohne nachtrag in der Hausordnung die Stadt verlangen das der Pitbull abgegeben wird? Österreich?
Hallo, danke fürs lesen. Wie oben erwähnt haben wir seit ca. 8 Jahren eine Gemeinde Wohnung. Seit ca. 7 Jahren haben wir unsere 1 Hund (Mischling) und seit 4 Jahren einen American staffort aus dem Tierheim. Dem Alten Wohnungsverwalter war bekannt das sich in der Wohnung 2 Hunde befinden und es gab nie Problem. Im letzten Jahr ging dieser in Pension und wir waren so blöd und haben dieses Jahr die neue Verwalterin kontaktiert weil unsere Toiletten Spühlkasten leider Schimmlig ist und eben dieser ersetzt wird. Sie war in der Wohnung und hat unsere Hunde gesehen. Gestern bekam ich eine E-mail das mit dem Klo wird gemacht. Nur müssen wir es aber selber mitbezahlen und wir sollen unseren Kampfhund bis zum 30 diesen Monats abgeben oder wir werden fristlos gekündigt. Meine Frage ist es ob das wirklich so laufen kann? In unserem Mitverteag sind 3 Tiere erlaubt und es gibt keinen Eintrag über ein Verbot bestimmter Hunderassen. Die einzigen Tiere die nicht erlaubt sind sind exotische und/oder giftige Tiere.
2 Antworten
Ich kenne leider die Gesetzeslage in Österreich nicht. In Deutschland so nicht machbar da erlaubt und toleriert. Macht ja auch keinen sinn ein Tier das schon Jahre da wohnt und nicht auffällig ist abgeben zu müssen. Hier geht das nur wenn es vorher auch entsprechend ausgeschlossen war quasi der Hund ohne Genehmigung angeschafft wird. Dann muss er auch entsprechend stören.
da würde ich gegen angehen. Das kann ich mir nicht vorstellen das das gesetzlich machbare ist was die Gute Frau von euch will
Danke für die Antwort. Wir haben beide Hunde über den Tierschutz geholt und angemeldet. Wie bereits erwähnt war es dem alten Verwalter egal wieviele Tiere sich in der Wohnung befinden. Wir sind auch nicht die einzigen die mehrere Hunde haben. Und die gleiche Art Vertrag haben und ca. Gleich große Wohnungen.
Es geht bei dir um Listenhunde und deren Mischlinge.
Wenn ihr die nicht klar ausgewiesen habt und sie ausdrücklich genehmigt wurden, kann es durchaus sein, dass nach Gesetzeslage eurer Gemeinde die Hunde weg müssen oder ihr gehen müsst.
Wenn die Gemeinde euch nicht einmal eine normale Kündigungsfrist einräumt, klingt das ganz danach, dass ihr den Mist gebaut habt.