Spitzboden laut Mietvertrag nicht als Schlafzimmer erlaubt?
Ich bin gerade auf Wohnungssuche und habe nun ein Angebot für eine schöne Wohnung bekommen, besonders gefällt mir, dass sie eine Maisonette Wohnung ist, d.h. zweistöckig und unter dem Dach. Das obere Stockwerk ist niedrig, aber man kann noch stehen, der Raum wäre ideal für das Schlafzimmer. Nun habe ich gerade den Mietvertrag erhalten, in dem bestimmt steht, dass eine Nutzung der oberen Etage als Schlafraum nicht erlaubt ist.
Nun wäre meine Frage was das für Gründe haben könnte und ob die Forderung an sich legitim ist?
4 Antworten
Das könnte z. B. mit Brandschutzvorschriften zu tun haben. Jemand schläft da oben, Brand bricht aus und es gibt keinen Weg ins Freie oder gibt es Dachfenster?
Wie auch immer. Es ist nicht erlaubt und wenn Du trotzdem oben schläfst, wer wird es kontrollieren? Der Vermieter hat sich jedenfalls durch den Satz im Vertrag abgesichert.
Ist vielleicht die lichte Höhe zu niedrig, um als Wohnraum zu gelten?
Vielleicht wird es da oben zu warm im Sommer, und der Vermieter möchte sich gegen entsprechende Beschwerden absichern.
Vielleicht keine Fenster? Nachts dünstet man viel Flüssigkeit aus, die zu Schimmelbildung führen kann.