Gezwungene Übernahme der Möbel erlaubt?

11 Antworten

Rechtlich ist so eine Anzeige natürlich erlaubt.

Aber: Jetzt ist der 20. März und neue Mieter sollen bereits einen Mietvertrag ab 1. April unterschreiben?

Könntet Ihr überhaupt schon ab 1. April umziehen? Oder hättet Ihr dann noch doppelte Miete für mindestens 1 Monat?

4500 € für Möbel, 3 MM für Kaution und neue (doppelte?) Miete im April. Damit muss ein Käufer/Nachmieter von jetzt auf gleich rund 8000 € locker machen. Für viele wird das ziemlich eng.

Und auch der Vermieter muss in die Mieterauswahl einbezogen werden. Das geht auch nicht so schnell. 11 Tage sind da gleich vorbei.

Rein praktisch sehe ich für den Inserenten kaum eine Chance, dass er das hinbekommt.

Somit sehe ich gute Möglichkeiten, um den Preis ordentlich runter zu handeln.

Sollte man sich aufgrund der Lage auf dem lokalen Wohnungsmarkt gezwungen sehen, für einen Betrag von 4500 € - x diese tolle Wohnung zu nehmen, hat man immer noch die Möglichkeit, die Möbel, die man nicht nutzen will zum Verkauf anzubieten um noch etwas zurück zu bekommen. Das, was man dann vielleicht immer noch zu viel bezahlt, darf man dann als Prämie dafür sehen, dass man vom jetzigen Mieter als geeigneter Nachmieter vorgeschlagen wurde.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Willigst du als Nachmieter nicht ein, dass du irgendetwas vom Mobiliar übernehmen willst, hat der aktuelle Mieter Pech. Ein Zwangskauf ist verboten. Nur kann das dann sein, dass der deine Kontaktdaten ohne " Kauf", gar nicht erst an den Eigentümer weiterleitet. Tu zum Schein, als wärst du evtl. interessiert. ( "Ja, klar. Darüber reden wir dann detailliert, wenn ich den Vertrag habe") und sobald du den Mietvertrag hast, kann der seinen Plunder ausräumen. Sei aber dem Vermieter gegenüber ehrlich.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Hat jemand Erfahrung mit solchen Angeboten und weiß,ob man da auch ohne Möbelübernahme ne Chance hätte?

Ohne Übernahme keine Chance.

Den Verkäufer muss man hinterher angreifen. Strafrechtlich käme Wucher in Frage, zivilrechtlich über § 4a WoVermRG.

Oder gibt es wirklich Leute,die für soviel Geld das abgenutzte Inventar kaufen?

In Ballungsgebieten gibt es diese Leute haufenweise.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Erfahrung & Multidisziplinärer Erwerb juristischen Wissens

DaKaBo  20.03.2025, 11:18
Ohne Übernahme keine Chance.

Wieso?

Wenn der Vermieter sich für jemanden entscheidet, der die Möbel nicht will, kann sich der Vormieter auf den Kopf stellen.

AngiedieSchlaue  20.03.2025, 11:34
@DaKaBo

Das Problem dürfte sein, dass der Vormieter dem Vermieter gar nicht erst einen Nachmieter vorschlägt, wenn dieser die Möbel nicht haben will.

DaKaBo  20.03.2025, 11:37
@AngiedieSchlaue

Daran habe ich auch gedacht.

Man sollte aber auch als potentieller Nachmieter auf keinen Fall den Kaufvertrag für die Möbel unterschreiben, wenn man noch keinen Mietvertrag hat.

Sonst sitzt man am Ende noch mit den Möbeln da und der Vermieter will einen gar nicht.

Ich weiß nicht wirklich, wie man die Sache gut regelt...

AngiedieSchlaue  20.03.2025, 11:41
@DaKaBo

Zweischneidiges Schwert ...

Die potentiellen Inzeressenzen / Nachmieter könnten mit den Vormietern einen schriftlichen Vertrag machen, dass nur im Falle eines Mietvertrages mit dem Vermieter die Möbel zu dem und dem Preis übernommen würden.

Hugin88  20.03.2025, 11:56
@AngiedieSchlaue
Die potentiellen Inzeressenzen / Nachmieter könnten mit den Vormietern einen schriftlichen Vertrag machen, dass nur im Falle eines Mietvertrages mit dem Vermieter die Möbel zu dem und dem Preis übernommen würden.

Das dürfte sie sicherste Variante sein. Das "nur im Falle eines Mietvertrages" ist die auflösende Bedingung, tritt diese nicht ein, ist die vertragliche Vereinbarung automatisch aufgelöst.

Inkognito-Nutzer   20.03.2025, 11:07
Den Verkäufer muss man hinterher angreifen

Was würde passieren wenn man dabei Erfolg hätte? (Frage nur aus Interesse,dass wäre nicht meine erste Wahl)

Hugin88  20.03.2025, 11:13
@Inkognito-Beitragsersteller

Das kommt darauf an, auf was man klagt

A) angemessener Preis. Käufer behält die Möbel und bekommt das "zu viel" vom Verkäufer erstattet

B) Rückabwicklung: Der Verkäufer holt seien Sperrmüll ab und du bekommst das komplette Geld wieder

Inkognito-Nutzer   20.03.2025, 11:15
@Renick

Würde ich tatsächlich auch nicht.Werde erstmal abwarten,wie die Besichtigung ist.Meistens hat sich das dann eh schon erledigt.Zu viele Interessenten (wir sind beide Berufsanfänger und kommen gefühlt für die meisten Vermieter iwie nicht in Frage) oder Wohnung komplett anders wie auf den Bildern…

Renick  20.03.2025, 12:05
@Hugin88
Das kommt darauf an, auf was man klagt

Keine der beiden Varianten kommt in Betracht. Es ist nicht verboten, einen Kaufvertrag für die Möbel abzuschließen. Das genannte Gesetz verbietet das auch nicht. es besteht Vertragsfreiheit. Der neue Mieter muss die Möbel ja nicht nehmen. Wenn er den Mietvertrag vom Eigentümer bekommt, muss der bisherige Mieter seine Sachen halt mitnehmen.

Hugin88  20.03.2025, 12:13
@Renick
 Es ist nicht verboten, einen Kaufvertrag für die Möbel abzuschließen.

Korrekt

Das genannte Gesetz verbietet das auch nicht.

Auch korrekt

es besteht Vertragsfreiheit.

Falsch, das Gesetz ist da eindeutig formuliert

Die Vereinbarung über das Entgelt ist unwirksam, soweit dieses in einem auffälligen Mißverhältnis zum Wert der Einrichtung oder des Inventarstücks steht.

Wenn also wie hier im Fall Ikea Möbel für 1000 EUR für 4500 EUR verkauft werden, wäre das nichtig. Ist der Verkäufer uneinsichtig (was zu 99% zutrifft) muss man halt klagen.

Ist erlaubt. Es wird ein Abschlag / Abstand bezahlt

https://umziehen.de/suche-planung/abstandszahlung-fuer-die-wohnung-was-ist-das-und-was-ist-erlaubt-5299

https://housinganywhere.com/de/Deutschland/abloesevereinbarung

Es gibt auch Wohnungen die möbliert vermietet werden - ist auch erlaubt.


DaKaBo  20.03.2025, 11:02

Wobei am Ende der Vermieter entscheidet, wer in diese Wohnung einzieht, nicht der Vormieter.

Fakt ist:

- Der Vermieter entscheidet, wer in die Wohnung einzieht. Nicht der Vormieter. Und selbst, wenn ihr euch mit dem Vormieter über die Möbel einigt, habt ihr die Wohnung noch lange nicht. Der Vormieter schlägt nur vor. Und wenn dem Vermieter gar kein vorgeschlagener Nachmieter gefällt, zahlt der Vormieter bis zum Ende des Mietvertrags und der Vermieter sucht selber jemanden.

- Dem Vermieter kann es egal sein, ob ihr die Möbel kauft. Er hat Interesse, dass er seine Wohnung gut vermietet bekommt. Und er ist am Ende der Entscheider. Und wenn der Vermieter sich für jemanden entscheidet, der die Möbel nicht will, hat der Vormieter Pech gehabt. Es sei denn, die beiden haben einen Deal. Aber das halte ich für eher unwahrscheinlich.


Norina1603  20.03.2025, 11:56

Genauso sieht es aus! Dem Text der Anzeige zufolge, dürfte aber das

 Es sei denn, die beiden haben einen Deal.

zutreffen, dass sie "unter einer Decke stecken"!