Zählen kleine Papageien zu den Kleintieren?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Agaporniden gehören zu den Kleintieren.

Im Mitrecht gelten 4 bis 6 als Obergrenze für die gewöhnliche Haltung in Mietwohnungen.

Aber Anwohner und Mitmieter dürfen nicht durch die Lautstärke der Rufe dieser Vögel gestört werden, was die Sachlage sehr erschwert.

Mit besten Grüßen

gregor443

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

https://www.advocard.de/streitlotse/mieten-und-wohnen/haustiere-in-mietwohnung-kleintiere-erlaubt/

"Noch ein Sonderfall sind Papageien: Die wortgewandten Vögel dürfen nur mit Genehmigung des Vermieters einziehen, da sie in der Regel laut sind."

Was spricht dagegen, sich mit dem Vermieter abzustimmen?...

lulu5693 
Fragesteller
 05.07.2023, 23:11

Ich frage weil Wellensittiche und Nymphensittiche auch zu den Papageien gehören, meine Frage hat nichts mit meinem Vermieter zutun.

1
myotis  06.07.2023, 07:46
@lulu5693

Das sind eben Sittiche...

Aber so oder so: mit ner einfachen Frage beim Vermieter wäre das doch geklärt...

1

Da Wellensittiche meines Wissens nach zu den Kleintieren zählen und ebenfalls zur Gattung der Papageien gehören sollte das in meinen Augen gehen. Ich bin jetzt allerdings nicht besonders versiert was Mietrecht angeht.

Sollten dazu gehören.

Kann aber nur jedem, der keine Außenvoliere, oder einen eigenen Raum für die Papageien hat davon abraten, sich Agas zu holen.

Die sind wirklich höllisch laut.

myotis  04.07.2023, 09:20

...und die Außenvoliere wird den Nachbarn nicht gefallen...

...und der eigene Raum dem Vermieter nicht - Agas richten echt was an an Wänden und Leisten etc.

0
LuciusArtorius  04.07.2023, 09:34
@myotis

Ich weiß. Ich habe 8 Stück gehabt.

Nachbarn und Vermieter waren bei mir zum Glück nie das Problem. Meine Nachbarn fanden ihr "Geschrei" immer schön.

Hab fast nur alte Leute als Nachbarn ... vielleicht haben die es nicht mehr so krass wahrgenommen.

Schaden haben sie aber tatsächlich gemacht ... und eben sie sind wirklich laut.

0
myotis  04.07.2023, 10:23
@LuciusArtorius

Von daher eben: lieber gefragt und der Vermieter ist einverstanden (unter der Voraussetzung der Wiederherstellung des Normalzustands, Rückbau von Einbauten z. B.) - kann ja durchaus sein...

...statt ungefragt Ärger zu bekommen, die Tiere sofort abgeben zu müssen, schlimmstenfalls die Wohnung gekündigt zu bekommen...

0