Wohne seit 3 Jahren hier, ab heute plötzlich Rauchverbot mit Drohung einer Kündigung?

11 Antworten

Wenn er nicht ganz konkret eine Nichtraucherin gesucht hat und nichts ganz konkret im Mietvertrag steht, kannst Du rauchen.

Womit Du allerdings rechnen musst, ist, falls der Nichtraucher der Antreiber dafür ist, dass Du dann gemobbt wirst.

Das Schreiben kannst du getrost ignorieren. Der Vermieter kann dir das Rauchen in der Wohnung nicht verbieten. Eine Kuendigung aus diesem Grund waere unwirksam.

Einen Rechtsanwalt brauchst du im Moment auch noch nicht. Das waere rausgeschmissenes Geld. Erst wenn tatsaechlich eine schriftliche Kuendigung erfolgen sollte, kannst du mal darueber nachdenken. Letztendlich wirst du aber erst dann einen brauchen, wenn der Vermieter eine Raeumungsklage eigereicht hat. Ob es aber wirklich so weit kommen wird?


Coustic 
Beitragsersteller
 03.05.2025, 11:39

Der Vermieter dreht aktuell sowieso durch. Ich werde nicht antworten und einfach weiter rauchen *lach* Bin gespannt was kommt. Die haben meine Mitbewohnerin auch schon zum weinen gebracht und Sie angeschrien genauso wie mich angeschrien weil ich kein neuen Vertrag unterschrieben hab. Der "genau gleich" ist

Wenn dein Mietvertrag nichts hergibt, kommt es wahrscheinlich darauf an, wo ihr raucht. In den Gemeinschaftsräumen sollte klar sein, dass ihr dort nicht rauchen dürft.

Laut dem BGH-Urteil hat der Vermieter Chancen bei einer Klage. Az: VIII ZR 186/14

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=70521&pos=0&anz=1

Die fristlose Kündigung sei aber berechtigt gewesen, weil der Beklagte in
einer den Hausfrieden störenden Weise keine Maßnahmen dagegen getroffen
habe, dass Zigarettenrauch aus seiner Wohnung in den Hausflur ziehe, son-
dern dies im Gegenteil durch sein Verhalten sogar noch gefördert habe. Denn
der Beklagte habe seine Aschenbecher nicht entleert und auch nicht für ausrei-
chende Lüftung über die Fenster seiner Wohnung gesorgt. Dies habe zur Folge
gehabt, dass der Zigarettenrauch aus seiner Wohnung in das Treppenhaus ge-
zogen sei und zu einer Gesundheitsgefährdung der Mitbewohner geführt habe.

Coustic 
Beitragsersteller
 03.05.2025, 11:47

Ich rauche nur in meinem Zimmer. Wenn es so warm ist wie gestern, mit Tür auf. Selbstverständlich habe ich mein Fenster auf und auch auf der anderen Seite der Wohnung für Durchzug. Der Nichtraucher wohnt ein Stockwerk tiefer. Das Treppenhaus ist offen ich habe aber ein Großen Vorhang vorm Eingang. Er hat unten seine Tür immer zu. Also ich fördere es definitiv nicht. Ich will es nicht herausfordern aber es gab seit 3 Jahren nie Probleme und die Leute haben sogar auf dem WC oder Küche geraucht

Jespa666  03.05.2025, 11:51
@Coustic

Wenn deine Zimmertür auf ist, dann zieht doch der Qualm in das Treppenhaus? Also fördert dein Verhalten die Gesundheitsgefährdung der Mitbewohner. Wenn du die "Abmahnungen" ignorierst, dann sehe ich da wirklich einen Grund für eine Kündigung. In einer WG musst du auf andere Rücksicht nehmen.

Coustic 
Beitragsersteller
 03.05.2025, 11:56
@Jespa666

Also Tür zu und es wäre sollte kein Problem sein oder? Weil mehr geht halt nicht

Jespa666  03.05.2025, 12:04
@Coustic

Also wenn du das vor Gericht gesagt hättest, dann wäre die Klage gegen dich entschieden worden. Du musst dafür sorgen, damit die anderen Bewohner nicht von DIR beeinträchtigt werden. Das ist deine Bringschuld. Da ist es doch selbstverständlich, dass deine Tür geschlossen ist. 🙄 Wenn du die immer provokant offen hattest, der andere Mieter oder der Vermieter sich bei dir darüber beschwert hat, dann hast du die Klage mMn schon fast verloren.

Urteil lautet:

Die fristlose Kündigung ist berechtigt, weil der Beklagte in einer dem WG-Frieden störenden Weise keine Maßnahmen dagegen getroffen habe, dass Zigarettenrauch aus seinem Zimmer in den Gemeinschaftsbereich ziehe, sondern dies im Gegenteil durch sein Verhalten sogar noch gefördert habe. Denn der Beklagte habe seine Aschenbecher nicht entleert und auch nicht für ausreichende Lüftung über die Fenster seines Zimmers gesorgt. Dies habe zur Folge gehabt, dass der Zigarettenrauch aus seinem Zimmer in die Gemeinschaftsräume gezogen sei und zu einer Gesundheitsgefährdung der Mitbewohner geführt habe.
Coustic 
Beitragsersteller
 03.05.2025, 12:12
@Jespa666

Das verstehe ich. Nur ich wohne hier ja nicht alleine. Jeder andere raucht auch einfach, nur wieso heute genau ich? Dann würde hier ja jeder den einen Mitbewohner provozieren. Und ich meine mich daran erinnern zu können das er sagte das es kein Problem für ihn ist. Er ist aber sehr hinterhältig und hinten rum auf der Seite des Vermieters

sunnymarie32  04.05.2025, 00:54
@Coustic

Wieso du? Ich schätze mal, dein Mietvertrag gibt nur ne günstige Miete her und eine Neuvermietung würde dem Vermieter mehr Geld einbringen.

Die Information die ich so kenne ist die, dass der Vermieter dir das Rauchen in Gemeinschaftsräumen, also außerhalb der Wohnung untersagen kann: Flure, Keller, Wascheräume. In einer WG, wo der Mietvertrag der Wohnung auf ein oder mehrere WG-Mitglieder läuft, raucht man ja in der Regel nicht in den gemeinsamen Räumen (Flure/Küche/Bad) in Form einer privaten Regelung. Aber in deinem Zimmer/Zimmern ist es erlaubt, so weit ich weiß. Es ist aber merkwürdig, das der Vermieter dir plötzlich ein allgemeines Rauchverbot auferlegen will.

Lass es ggf. mal einen Rechtsanwalt prüfen, nimm auch deinen Mietvertrag inkl. aktueller Hausordnung mit.

Mit dem Vermieter zu Streiten ist einfach eine blöde Situation.

Sprech auch mal mit deinen Nicht-Raucher-Mitbewohnern, wie eng die das sehen. Vielleicht kannst dich ja mit den Mitbewohnern und dem Vermieter auf die Privatraum-Regel einigen (schriftlich).

Viel Glück!


Coustic 
Beitragsersteller
 03.05.2025, 11:50

Das verstehe ich ja auch. Nur nach 3 Jahren auf einmal wegen dem Neuen? Hier wurde überall geraucht. Ich will mit dem kein Wort reden weil der Typ ein echt komischer Mensch ist. Der benutzt kein Licht und steht plötzlich im dunkeln in meiner Tür und sagt "HEY" danach kam nichts mehr also nein Danke

Das ist gar nicht zulässig u käme vor Gericht niemals durch...