Kann man das rauchen untersagen (lassen)?

4 Antworten

angeblich wird immer weniger geraucht - das hilft einem nicht weiter, wenn man immer wieder und immer mehr davon davon betroffen ist- ich hab das Gefühl das wird immer störender mit dem Rauchen an solchen Stellen und zu Lasten anderer, da es schon recht weit eingeschränkt ist, an vielen Stellen und immer wird.... dann wird man im Privaten mehr gestört.... ich bin stärker und strenger Nichtraucher....

Nein, das kann man nicht und das ist auch gut so - ich bin übrigens Nichtraucher!

Das wir, zum Glück, nicht funktionieren.

So langsam wird es mit den Rauchverboten richtig affig.

hankidori 
Fragesteller
 04.08.2019, 09:53

Das ist nun eine persönliche Meinung. Die darfst du auch haben. Aber ist es dir möglich die Frage auch objektiv zu beantworten?

Was spricht (juristisch) denn gegen den Gesundheitsschutz?

Was spricht (juristisch) gegen die Unterlassung durch ungewollte Immissionen?

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Artus01  04.08.2019, 10:02
@hankidori

Richtig, die Freiheit eine Meinung zu haben nehme ich mir, sie bedarf auch nicht einer Genehmigung von Dir.

Was spricht (juristisch) denn gegen den Gesundheitsschutz?

Gegen ein solches Verbot steht Art. 2 GG. Natürlich kann man versuchen, wie bei den bereits bestehenden Nichtrauchergesetzen, auf Gesundheits- bzw. Arbeitsschutz, herumzureiten. Das wird in Deinem Fall aber nicht klappen, weil Dir der Nachweis das Deine Gesundheit, dadurch dass zwei Meter unter Deinem Fenster geraucht wird, bedroht ist nicht gelingen wird. Selbst in Mietwohnungen auf dem Balkon hat es bisher noch keine richtigen Rauchverbote deswegen gegeben, lediglich Zeitvorgaben wegen der Geruchsbelästigung, die in der Regel nicht vorhanden ist.

Was das Rauchen, deren Verbote etc. angeht schütteln mittlerweile schon eingefleischte Nichtraucher nur noch den Kopf.

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Fraganti  04.08.2019, 10:10
@hankidori

Frage a) Deine Gesundheit ist durch Gerüche gar nicht gefährdet. Willst du dem Bäcker auch das Backen verbieten und deinen Nachbarn das Kochen, das verwenden von Parfüm, wenn sie das Treppenhaus betreten wollen, etc?

Frage b) macht inhaltlich gar keinen Sinn.

Wenn es dich so stört, wieso bist du dorthin gezogen? Der Bäcker und seine Kunden waren doch schon vor dir dort.

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hankidori 
Fragesteller
 04.08.2019, 10:14
@Fraganti

Ne durch die Gerüche ist meine Gesundheit auch nicht gefärdet, sondern durch den Rauch und die enthaltenen Partikel. Ich weiß nicht ob dir klar ist was Rauch ist, aber Rauch ist physikalisch eine Gebilde mit kleinsten Festteilen. Das hat zwar auch einen Geruch und der kann problematisch sein. Immission. Es können aber auch die Partikel problematisch sein (Gesundheit).

Wenn es dich so stört, wieso bist du dorthin gezogen? Der Bäcker und seine Kunden waren doch schon vor dir dort.

Ehm nein? Wie kommst du darauf? Die Gewerbefläche war schon vorher dort, das ist richtig. Vorher war dort ein sog. Späti -- dieser musste jedoch schließen weil rechtlich nicht mehr erlaubt.

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Artus01  04.08.2019, 10:20
@hankidori
sondern durch den Rauch und die enthaltenen Partikel.

Dann hoffe ich für Dich dass sich vor Deiner Wohnung und im näheren Umkreis keine Strasse befindet. Die paar "Rauchpartikel" welche, absolute Windstille mal vorausgesetzt, in Deine Wohnung gelangen bringen Dich nicht um, denn das haben die Autoabgase schon längst erledigt. Wie aber zu lesen ist, lebst Du ja noch.

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hankidori 
Fragesteller
 04.08.2019, 10:20
@Artus01

Wie kommst du darauf das ich das irgendwie genemigen würde? Ich habe lediglich eine Rückmeldung über die Brauchbarkeit (für mich) deiner Antwort gegeben.

Nun kannst du natürlich sagen dir ging es nicht darum mir zu helfen. Nur dann frage ich mich warum du geantwortet hast und in dem Fall ließe sich sicher vom Support deine Antwort löschen.

Art. 2 GG steht aber unter einem Gesetzesvorbehalt und wenn der Rauch gesundheitsschädlich ist, dann überwiegt das Interesse meinserseits. Dazu reicht es ja über die Zeit hinweg eine Partikelmessung anzustellen. Der zweite Weg ist die Geruchsbelästigung. Auch dagegen kann man klagen.

Richtig nur rauchen auf einem Balkon in der Regel vielleicht zwei Personen und das sagen wir fünf mal am Tag.

Bei dem Bäcker rauchen täglich eine vielzahl von Personen und das weitgehend ohne zeitliche Unterbrechung. Verstehst du den Unterschied?

Was das Rauchen, deren Verbote etc. angeht schütteln mittlerweile schon eingefleischte Nichtraucher nur noch den Kopf.

Ja mag es sicher geben. Genau so gibt es viele die für ein vollständiges Verbot sind. Wüsste nun nicht wofür das wichtig ist.

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hankidori 
Fragesteller
 04.08.2019, 10:22
@Artus01

Richtig, aber nur zusätzlich (vermeidbar) noch die Partikel durch rauchen. Es ist dann auch ohne Probleme eine sog. "Nullmessung" möglich. Wie sieht es mit rauchenden Personen aus und wie ohne.

In der Tat habe ich eine Fußgängerzone, also keine Autos vor meiner Wohnung und auch im näheren Umkreis keine. Auf der Rückseite ist ein Park auf den ich blicke. Der ist auch Autofrei.

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Artus01  04.08.2019, 10:27
@hankidori
Genau so gibt es viele die für ein vollständiges Verbot sind. Wüsste nun nicht wofür das wichtig ist.

Ein vollständiges Rauchverbot wird es nicht geben, dafür sorgt eben schon Art. 2 GG, denn dann müsste, siehe mein Kommentar vorher, auch das Autofahren verboten werden, von anderen Dingen wie Stahlwerken usw. ganz zu schweigen.

Ich habe lediglich eine Rückmeldung über die Brauchbarkeit (für mich) deiner Antwort gegeben.

Sie taugt leider, wie auch Deine sonstigen Rückmeldungen, nichts.

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hankidori 
Fragesteller
 04.08.2019, 10:37
@Artus01

Wieso sollte es kein vollständiges Verbot geben können. Ist ja absurd. Geh mal zu Polizei und sag ihnen ich habe Art. 2 deshalb darf ich hier Koksen und Marijuana rauchen. Natürlich kann man etwas vollständig verbieten, auch wenn es Art. 2 gibt. Nennt sich Gesetzesvorbehalt. Wenn es ein Gesetz gibt das rauchen verbietet, dann hilft dir Art. 2 nicht. Rate was ein Rauchverbot wäre. Du darfst auch nicht mit dem Auto in der Innenstadt 200 km/h fahren. Zwar ist Autofahren (auch schnell) ein Fall von Art. 2 GG aber es gibt Einschränkungen durch Verbote/Gesetze.

Also so viel Jura versteht man doch schon wenn man Abi gemacht hat.

Sie taugt leider, wie auch Deine sonstigen Rückmeldungen, nichts.

Deine Antwort oder die Rückmeldung?

Nun es stellt mich zufrieden, wenn dir klar ist das ich die Antwort für nicht brauchbar halte und das du ggf. nachbesserst. Ansonsten müsstest du mir sagen was ich präzisieren soll damit sie für dich brauchbar ist. Das nennt sich Kommunikation.

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Artus01  04.08.2019, 10:49
@hankidori
Geh mal zu Polizei und sag ihnen ich habe Art. 2 deshalb darf ich hier Koksen und Marijuana rauchen.

Du wirst es kaum glauben, aber koksen oder sonstwelche Rauschmittel zu konsumieren ist nicht verboten (eben wegen Art. 2), die Polizei wird Dich wieder Nachhause schicken. Dazu hast Du wohl nicht den Bezug zum Autfahren verstanden. Ein vorbeifahrendes Auto an Deiner Wohnung beschert Dir mehr Schadstoffe als 50 Raucher. Auf die ernsthafte Idee das Autofahren zu verbieten ist aber bisher noch niemand so recht gekommen.

Also so viel Jura versteht man doch schon wenn man Abi gemacht hat.

Klar, You-Tube- ABI mit anschliessendem gleichlautendem Studium.

Nun es stellt mich zufrieden, wenn dir klar ist das ich die Antwort für nicht brauchbar halte

Es steht Dir natürlich frei Antworten die Dir nicht in den Kram passen für unbrauchbar zu halten. Dann hast Du hier allerdings noch nicht viel brauchbares erfahren.

und das du ggf. nachbesserst

Im Leben nicht, zumindest nicht in diesem.

Ansonsten müsstest du mir sagen was ich präzisieren soll damit sie für dich brauchbar ist.

Brauchst Du nicht, denn ich habe hier keine Frage gestellt.

Das nennt sich Kommunikation.

Hat doch zur Genüge stattgefunden, aber es ermüdet mich so langsam.

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Fraganti  04.08.2019, 10:52
@hankidori

Ach, und am Späti haben natürlich keine rauchenden Menschen gestanden, weil es der einzige Späti der Welt war, wo dies nicht der Fall war.

Sieh es mal positiv. Der Bäcker schließt recht früh. Am Späti ging es rund um die Uhr.

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Paulsjuridicum  04.08.2019, 11:26
@Artus01

Hallo!

Ich denke dieser Diskussion tut eine juristische Meinung gut.

Art. 2 Absatz 1 Grundgesetz ist in der Tat das Grundrecht für "jeder darf tun und lassen was er will"; aber (!) dieses hat seine Grenzen.

Zum juristischen: Ein sollches Gesetz müsste sich an dem Grundrecht zu Art. 2 Absatz 1 messen. Schauen wir uns den genannten Artikel einmal näher an:

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Bei einem Rauchverbot würde also folgendes juristisch betrachtet: Werden Rechte anderer verletzt. Interessant, hier kommt wieder der Art. 2, nun jedoch Absatz 2 ins Spiel. Damit ist schon eine Einschränkung des rauchens soweit möglich, wie das andere in ihrer Gesundheit geschädigt werden. Ein gänzliches Verbot erwächst daraus erstmal noch nicht. Aber (!), es könnte durch weitere politische Motive kombiniert werden. Denkbar der Schutz des Gesundheitssystems genauer die hohen volkswirtschaftlichen Kosten - hier wird man jedoch sagen, dass ein absolutes Verbot zu extrem wäre. (Übermaßverbot)

Es ist in der Tat so erstmal kein vollständiges Verbot möglich. Es sind jedoch so strenge Auflagen möglich, dass es zwar nicht de jure ein Verbot ist, jedoch de facto. So das es fast nur noch in den eigenen Wänden oder auf abgelegenen Feldern möglich ist oder die Kosten so steigern das es praktisch ein Verbot wäre.

Zum hier genannten Rauchverbot bezügl. der Bäckerei. Das ist spannend, da genau dies der Ansatz von Rauchverboten ist. Hier gilt dann ein Verbot nicht mehr allgemein, sondern spezifisch für den Einzelfall. Ein solches Verbot ist möglich und auch genau der Sinn und Zweck von Nichtraucher Schutzgesetzen, gerade Belästigungen sind ein besonderer Bestandteil.

Wenn es tatsächlich so ist, dass dort wärend der Geschäftszeiten ununterbrochen geraucht wird, dann sehe ich ein Verbot hier für möglich an. Hier wird wieder abgewogen. Was ist der (juristische) Knackpunkt?

Die Wohnung! Warum? Weil sie eine Immobilie ist, sie ist nicht beweglich. Der Bewohner ist nicht in der Lage seinen Ort zu verschieben. Der Raucher hingegen kann sich ohne weiteres bewegen. Es folgt also kein Verbot im eigentlichen Sinne sondern eine Auflage. Möglich wäre z.B. eine Hausecke oder ein anderer geschützter Bereich. Also Schutzmaßnahmen, dass keine Beeinträchtigung entsteht. Dies kann sogar mit Kosten verbunden sein, sodass dann ein Bäcker einfach sagt: "Ich lasse auf meinem Gelände einfach gar keine Raucher zu." Hier ist es nun der Bürgersteig, da dort jedoch Stühle etc. stehen ist hier wohl eine Teilnutzungsfläche genemigt. Die kann auch unter Auflagen gestellt werden.

Da die Personen dort ja nur rauchen, da es den Bäcker dort gibt ist das nun keine Regelung für den Bürgersteig allgemein.

Da ich die Situation nicht genau kenne und kein Bild von der Örtlichkeit sowie dem Aufkommen der Raucher habe, kann ich nichts genaueres sagen. Ein Richter würde hier auch eine Ortsbegehung machen und sich dann entscheiden. Ganz aussichtslos ist es nicht, kommt auf den Einzelfall an.

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hankidori 
Fragesteller
 04.08.2019, 11:28
@Fraganti

Richtig, da standen keine, weil es keine Sitzplätze gab. Ab und an vielleicht mal einer. Das ist aber zu verschmerzen.

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hankidori 
Fragesteller
 04.08.2019, 11:36
@Paulsjuridicum

Gut, ich meine dann auch nicht Rauchverbot im allgemeinen sondern eben eine spezifische Unterlassung.

Mir war es auch irgendwie unverständlich, dass so etwas perse ausgeschlossen sein sollte. Danke für den Kommentar, der war tatsächlich nötiger als gedacht.

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Artus01  04.08.2019, 16:11
@Paulsjuridicum

Das hast Du Dir alles recht gut zusammengesucht, aber ein Rauchverbot wird es hier trotzdem nicht geben.

Um es recht kurz zu machen, es handelt sich hier, wenn überhaupt, lediglich um eine Belästigung, nicht um eine Gesundheitsgefährdung, wie bei den Nichtrauchergesetzen z. B. in Gaststätten, in denen mit Arbeitsschutz argumentiert wurde.

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Paulsjuridicum  04.08.2019, 16:40
@Artus01

Hallo!

Inwiefern zusammengesucht? Das es kein Rauchverbot wird habe ich geschrieben:

Damit ist schon eine Einschränkung des rauchens soweit möglich, wie das andere in ihrer Gesundheit geschädigt werden. Ein gänzliches Verbot erwächst daraus erstmal noch nicht.
Es folgt also kein Verbot im eigentlichen Sinne sondern eine Auflage.

Ich habe nicht geschrieben das es ein Rauchverbot gäbe oder dazu käme.

Um es recht kurz zu machen, es handelt sich hier, wenn überhaupt, lediglich um eine Belästigung, nicht um eine Gesundheitsgefährdung, wie bei den Nichtrauchergesetzen z. B. in Gaststätten, in denen mit Arbeitsschutz argumentiert wurde.

Wenn dir mehr Informationen zu dem Fall vorliegen, dann mag das natürlich durchaus möglich sein. Ich beziehe mich auf die Situation die oben geschildert wurde. Dort ist eine Gesundheitsgefärdung nicht ausgeschlossen. Diese müsste natürlich auch festgestellt werden, Passivrauchen. Das würde dann durch ein Gutachten in den Prozess eingeführt werden. Zu der Örtlichkeit habe ich keine Informationen weder um die Möglichkeit hierzu zu bestätigen noch um sie zu verwerfen.

Dass Rauchen schwere Gesundheitsschäden verursacht, ist unbestreitbar. Entgegen einer Mindermeinung in Literatur und Rechtsprechung ist auch das Passivrauchen sehr wohl geeignet, Gesundheitsschäden zu verursachen, und daher als Gesundheitsverletzung einzustufen. Fraglich kann allenfalls sein, ob die Rechtswidrigkeit fehlt oder überwiegendes Mitverschulden anzurechnen ist, wenn sich etwa der Geschädigte freiwillig an Orte begibt, an denen geraucht wird; konsequenterweise ist bei mangelnder Ausweichmöglichkeit ein - vorbeugender - Unterlassungsanspruch gegeben. Dagegen geht es nicht an, den (Nicht-)Erlass eines Rauchverbots als regelmäßig nicht überprüfbare unternehmerische Entscheidung anzusehen und allein deswegen den Arbeitnehmer zur Duldung nach § 1004 Abs 2 anzuhalten. (Staudinger/Hager (2017) B. Die geschützten Rechtsgüter und Rechte, Rn. B 22)

Das zum Arbeitsschutz bezüglich des Passivrauchens. Bezieht sich nich alleine auf den Arbeitsschutz.

BGH:

Sollte die Geruchsbelästigung nur unwesentlich sein, kommt ein Abwehranspruch in Betracht, wenn Gefahren für die Gesundheit drohen. Immissionen, die die Gefahr gesundheitlicher Schäden begründen, sind grundsätzlich als eine wesentliche und damit nicht zu duldende Beeinträchtigung anzusehen. Bei der Einschätzung der Gefährlichkeit der Einwirkungen durch aufsteigenden Tabakrauch ist allerdings zu berücksichtigen, dass im Freien geraucht wird. Insoweit kommt den Nichtraucherschutzgesetzen des Bundes und der Länder, die das Rauchen im Freien grundsätzlich nicht verbieten, eine Indizwirkung dahingehend zu, dass mit dem Rauchen auf dem Balkon keine konkreten Gefahren für die Gesundheit anderer einhergehen. Nur wenn es dem Mieter gelingt, diese Annahme zu erschüttern, indem er nachweist, dass im konkreten Fall der fundierte Verdacht einer Gesundheitsbeeinträchtigung besteht, wird eine wesentliche Beeinträchtigung vorliegen und deshalb eine Gebrauchsregelung getroffen werden müssen.

Wie ich schon sagte, ich habe hier keine Information die weiter gehen als das was der Fragesteller hier behauptet. Unabhängig davon ist die Geruchsbelästigung schon ausreichend. Die Stadt kann also dem Bäcker auflagen für die Bürgersteigbenutzung aufgeben. Fehlen z.B. Tische und Stühle, so fehlt vermutlich auch die Ansammlung der Raucher.

Es ist also durchaus im Bereich möglichen hier rechtlichen Erfolg zu haben. Ein kategorisches "Nein" ist damit inkorrekt. Zumindest aus juristischer Perspektive.

Die Pflicht des Staates zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit wird unter anderem im Falle des Rauchens in öffentlichen Räumen wie Gaststätten, Restaurants, Behörden und Theatern virulent. [...] Problematisch ist allerdings die mögliche Schädigung der körperlichen Unversehrtheit von anwesenden Nichtrauchern in öffentlichen Räumen. Dass die Schwelle der einfachen Belästigung hin zur Eröffnung des Schutzbereiches schon in diesen Fällen überschritten wird, ist oft bestritten worden, heute jedoch gesicherte Erkenntnis. Wenn also die körperliche Unversehrtheit durch Passivrauchen beeinträchtigt wird, kollidieren die Schutzpflichten des Staates aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG mit einem angeblichen „Recht auf Rauch“, geschützt durch die allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG. Diese Abwägung muss nach heutigem Erkenntnisstand und nach dem Standard sozialadäquaten Verhaltens eindeutig zugunsten des Nichtrauchers ausfallen. (Maunz/Dürig/Di Fabio, 86. EL Januar 2019, GG Art. 2 Abs. 2 Nr. 1 Rn. 82

Zieht über den Tag mehrfach von der Straße der Rauch durch die Raucher in die Wohnung, dann kann ohne Probleme der Raucher in eine andere Ecke "verbannt" werden. Da darf er dann rauchen wie im lustig ist. In diesem Fall wird es wohl durch die Bestuhlung geregelt.

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Nein, das kann man zum Glück nicht (und das sage ich als überzeugter Nichtraucher).

hankidori 
Fragesteller
 04.08.2019, 09:13
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hankidori 
Fragesteller
 04.08.2019, 09:17
@ErsterSchnee

Ich denke ich werde es trotzdem mal versuchen durchzufechten. Es muss ja immer einen "ersten" geben damit sich etwas ändert.

Danke trotzdem.

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ErsterSchnee  04.08.2019, 09:18
@hankidori

Mach das - du scheinst ja zu viel Zeit und Geld zu haben... Dann bist du immerhin beschäftigt!

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hankidori 
Fragesteller
 04.08.2019, 09:20
@ErsterSchnee

Wieso sollte es meine Zeit kosten? Es kosten allein Geld, Geld das ein Rechtsanwalt bekommt, dass er seine Zeit dafür aufwendet. Ich habe damit allenfalls mit ein paar Emails zutun ggf. noch einer Sitzung. Das was es dann auch schon.

Also warum mich das nun beschäftigen sollte ist mir unklar. Die Kosten sind hier Nebensache.

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amdros  04.08.2019, 09:24
@hankidori

@ErsterSchnee hat vollkommen recht mit der Antwort.

Du rennst mit diesem Ansinnen, mit Sicherheit gegen einen Baum.

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hankidori 
Fragesteller
 04.08.2019, 09:32
@amdros

Wie kommst du darauf. Ich bin Eigentümer der Wohnung, heißt mein Eigentum ist schon Grundrechtsgeschützt Art. 14 GG.

Nach § 862 Abs. 1, 858 Abs. 1 BGB kann man auf Unterlassung klagen wenn der Besitz gestört wird, Besitzer bin ich auch. Es ist also zunächst einmal volkommen möglich zu klagen, § 906 BGB (Rauch).

Es gibt durchaus Möglichkeiten oder es wird eben eine Entschädigung fällig. Genauer wäre es dann natürlich an den Begebenheiten zu messen.

So teuer sind Rechtsanwällte nun auch nicht, zwei bis drei Tausend Euro kostet mich vielleicht der Rechtsanwalt in der ersten Instanz.

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ErsterSchnee  04.08.2019, 09:36
@hankidori

Weder dein Eigentum noch dein Besitz werden durch ein paar Stunden Rauch am Sonntagmorgen gestört.

Du hast eine sehr verquere Rechtsauffassung.

Aber - wie gesagt - mach ruhig. Wird bestimmt lustig, dann weiterhin dort zu wohnen...

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hankidori 
Fragesteller
 04.08.2019, 09:39
@ErsterSchnee

Paar Stunden Rauch stören dich nicht? Interessant, deine Gesundheit scheint ja nicht wirklich hoch im Kurs.

Davon unabhängig, es ist jeden Tag so. Sonntags fällt es nur am meisten auf weil wir länger schlafen.

Wie schon geschrieben, schaut man sich nur mal ein BGH Urteil dazu an.

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=69933&linked=pm

So einfach ist das also nicht zu sagen es ginge nicht. Da es ein Bäcker ist und er mehrere Kunden tänglich hat sind die Imissionen auch unlängs höher als bei einem "normalen" rauchenden Nachbar.

Was sollte denn anders werden? Auch die Nachbarn im dritten Stock stört es. Im Grunde stört es alle Bewohner des Hauses.

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ErsterSchnee  04.08.2019, 09:43
@hankidori

Du musst nicht MICH überzeugen... Mir persönlich ist es vollkommen egal, wieviel in deiner Nachbarschaft geraucht wird und wie sehr es dich stört...

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hankidori 
Fragesteller
 04.08.2019, 09:45
@ErsterSchnee

Nun, nicht die Nachbarn machen die Andeutungen sondern du.

Wird bestimmt lustig, dann weiterhin dort zu wohnen...
Weder dein Eigentum noch dein Besitz werden durch ein paar Stunden Rauch am Sonntagmorgen gestört.
Mach das - du scheinst ja zu viel Zeit und Geld zu haben... Dann bist du immerhin beschäftigt!
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ErsterSchnee  04.08.2019, 09:46
@hankidori

Ich versuche lediglich, dir dabei zu helfen, VORHER über alles nachzudenken.

Und Hilfe scheinst du ja zu brauchen, sonst hättest du ja nicht im Internet nachgefragt...

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hankidori 
Fragesteller
 04.08.2019, 09:51
@ErsterSchnee

In wiefern sind die Andeutungen denn eine Hilfe?

Weder dein Eigentum noch dein Besitz werden durch ein paar Stunden Rauch am Sonntagmorgen gestört.

Das ist eine Negierung eines Problems, dass dir gänzlich unbewusst ist. Das ist so als würde ich etwas über deine Wohnung/Haus sagen. Ich finde ja deine Wandfarbe ist viel zu grell. Meinst du darüber kann ich (fundierte) Aussagen treffen?

Wird bestimmt lustig, dann weiterhin dort zu wohnen...

Auch das ist wohl einfach ein Satz der damit zusammenhängt, da dir irgendwas nicht passt und du nun meinst es lösen zu können wenn du meine Position als die der Aussenseiter darstelltest.

Mach das - du scheinst ja zu viel Zeit und Geld zu haben... Dann bist du immerhin beschäftigt!

Auch hier kann ich keine wirkliche Hilfe erkennen. Es ist eher eine trotzige Antwort.

Wenn es so aussichtslos wäre, wie kommt es denn dann, dass immer wieder Mieter vor Gericht gewinnen? Was sollte bei eigentümern anders sein? Zumal die Immissionsbelastung wöchentlich bedeutend größer ist.

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ErsterSchnee  04.08.2019, 10:00
@hankidori

Du verstehst es noch immer nicht, oder? Du musst nicht MICH überzeugen! MIR ist das Ganze herzlich egal.

Wenn du Geld, Zeit und Lust hast, dann verklag ruhig alle Nachbarn um dich rum. Auch DAS interessiert mich nicht.

Aber heul nachher nicht rum, dass dich keiner mehr leiden kann und deine Wohnqualität eingeschränkt wird, weil die alle ach so böse zu dir sind.

Wobei - selbst DAS wäre mir dann auch noch egal...

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hankidori 
Fragesteller
 04.08.2019, 10:10
@ErsterSchnee

Ja verstehe ich wirklich nicht. Ich verklage keinen einzigen Nachbarn, höchstens den Pächter der Gewerbefläche. Der Pächter ist ein Unternehmen mit mehreren Bäckerein. Nachbarn haben damit gar nichts zutun, im Gegenteil die Nachbarn die ich habe stört es ebenfalls. Es wohnen nur noch zwei Parteien im Haus (auch Eigentümer nach WEG); es gibt also nur noch den Eigentümer der Gewerbefläche und was sollte ihn interessieren ob der Bäcker nun verklagt wird? Selbst die die es betrifft (Kunden) haben mit mir gar nichts zutun. Die bekommen das nichtmal mit und selbst wenn, dann liegt es wohl daran, dass ich vor Gericht recht bekommen hätte und sie nicht rauchen dürfen. Na ja dann ist das eben unser Recht.

Ja es ist super das es dir egal ist. Nur hast du weder geholfen noch sind deine Antworten nachvollziehbar. Es sind einfach Meinungen die du zu irgendwas hast, das aber ohne wirkliche Details. Kann man machen, ich hielt es für unseriös. Nun weiß ich es ist einfach Desinteresse und frage mich wieso du überhaupt geantwortet hast.

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ErsterSchnee  04.08.2019, 10:16
@hankidori

Auch DAS habe ich dir schon erklärt.

Die Bäckerei gehört also nicht zu deinen Nachbarn? DAS erklärt einiges... 🤦🏻🤦🏻🤦🏻

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hankidori 
Fragesteller
 04.08.2019, 10:28
@ErsterSchnee

Die Bäckerei ist eine juristische Person. Wüsste nicht, dass die sich ein Urteil bilden können. Korrigiere mich wenn ich da falsch liege.

Es kann sich allenfalls eins ihrer Organe ein Urteil bilden. Mitarbeiter oder Eigentümer. Das ist ein Bundesweites Unternehmen, ich bezweifle das es den Geschäftsführer zu einer Meinung darüber drängt. Die Mitarbeiter sind vermutlich auch nicht besonders interessiert. Die wollen dort arbeiten und ihr Geld bekommen. Ob Kunden da nun rauchen oder nicht ist ihnen egal.

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Artus01  04.08.2019, 10:34
@ErsterSchnee

Er will es einfach nicht kapieren, das ist ein absolut hoffnungsloser Fall.

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hankidori 
Fragesteller
 04.08.2019, 10:40
@Artus01

Dann zeig mir wo genau der Fehler liegt. Ich hinterfrage lediglich. Es ist nunmal auch nicht so, dass Recht ein starres Gebilde ist. Vielleicht ist das deine Laienerfahrung, meine sagt mir etwas anderes.

Ansonsten ging es bei der Kommunikation mit ErsterSchnee nicht um den juristischen Teil sondern darum, dass er meint wenn man juristische Mittel nutzt, dass man zu einer Persona non grata würde. Auch das siehst du vielleicht genau so, aber das ist eben kein zwingendes Ergebnis. Auch wenn du meinst es sei so und jeder müsse das kapieren und deiner Meinung sein.

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ErsterSchnee  04.08.2019, 10:50
@hankidori

Es ging dir nicht um den juristischen Teil? Warum fragst du dann ständig, ob man das verbieten lassen kann?

"Sicher? Denn bei Nachbarn geht es ja auch."

"Ich denke ich werde es trotzdem mal versuchen durchzufechten."

"mein Eigentum ist schon Grundrechtsgeschützt Art. 14 GG.

Nach § 862 Abs. 1, 858 Abs. 1 BGB kann man auf Unterlassung klagen wenn der Besitz gestört wird, Besitzer bin ich auch. Es ist also zunächst einmal volkommen möglich zu klagen, § 906 BGB (Rauch)."

"Wie schon geschrieben, schaut man sich nur mal ein BGH Urteil dazu an."

"Wenn es so aussichtslos wäre, wie kommt es denn dann, dass immer wieder Mieter vor Gericht gewinnen? Was sollte bei eigentümern anders sein?"

"Ich verklage keinen einzigen Nachbarn, höchstens den Pächter der Gewerbefläche. "

"Die Bäckerei ist eine juristische Person."

Stimmt - kein einziger deiner Kommentare beschäftigt sich mit der juristischen Seite des Falls - wie konnte ich das übersehen?

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hankidori 
Fragesteller
 04.08.2019, 11:33
@ErsterSchnee

Es geht mir im Gesamten um darum. Unser Kommunikation hat sich doch weiterentwickelt.

Der Wechsel fand genau bei diesem Kommentar statt

Nun, nicht die Nachbarn machen die Andeutungen sondern du.

Wird bestimmt lustig, dann weiterhin dort zu wohnen...
Weder dein Eigentum noch dein Besitz werden durch ein paar Stunden Rauch am Sonntagmorgen gestört.
Mach das - du scheinst ja zu viel Zeit und Geld zu haben... Dann bist du immerhin beschäftigt!

Das sind keine juristischen Punkte mehr sondern eher persönliche. Und darauf habe ich geantwortet. Für das eigentliche Problem hatte das nichts gemeinsam.

Schau es ist ganz einfach: Du sagst es geht nicht, ich frage nach und das gefällt dir nicht. Willst es aber auch nicht erklären. Dann ist es dir lästig und du nimmst die persönlichen Gründe weil du sie eben so hinklatschen kannst. Auf die spreche ich dich an und nun wirst du weiter anmaßend und meinst dich über mich stellen zu müssen.

Ich glaube einfach nicht, dass deine Antwort es geht nicht so 100% ohne wenn und aber richtig ist. Und wirklich überzeugend dargelegt hast du diese auch nicht. Du hast es nur festgestellt. Das ist keine Überzeugungsarbeit.

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ErsterSchnee  04.08.2019, 14:21
@hankidori

Es ist auch nicht meine Aufgabe, dich zu überzeugen.

Ich habe schlicht und ergreifend deine Frage beantwortet. Dass dir die Antwort nicht gefällt und du die nicht verstehst ist nicht mein Problem. 🤷

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Buhujo  04.08.2019, 09:41

Rauchen, auch Passivrauchen, schadet extrem der Gesundheit und es gibt keine Toleranzschwelle wie z.B. beim Alkohol. Zigarettenesuch schadet Immer und sofort.

Meinem Bruder hat Uneinsichtigkeit das Leben gekostet. Und er war "nur" einer von über 120000 unnötig frühzeitig verstorbenen durch das Rauchen allein in Deutschland

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tajpms  04.08.2019, 10:19
@Buhujo

Mein Beileid. Aber willst Du damit sagen, dass im Umkreis von zehn Metern jemand geraucht hat? Der FS hört sich nämlich so an.

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hankidori 
Fragesteller
 04.08.2019, 10:30
@tajpms

Nun der FS sagt das es mehrere Personen sind und das die Belastung um ein vielfaches der "normlen" Belastung höher ist. Es sind ja mehrere Kunden und das über die gesamte Öffnungszeit.

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Paulsjuridicum  04.08.2019, 11:45

Hallo!

Die Antwort ist leider nicht korrekt. Es ist in der Tat möglich im Einzelfall ein Rauchverbot für einen bestimmten Bereich auszusprechen. Andere Möglichkeiten wären die Errichtung eines speziellen Bereiches der geeignet ist die Belästigung zu unterbinden.

Schönes Beispiel finde ich hier die kleinen Boxen auf Bahnsteigen.

Für den hier dargelegten Fall müsste man die Örtlichkeit kennen und das Rachaufkommen. In Annahme, dass es tatsächlich ein sehr exessives Aufkommen darstellt und die Kausalität hier die Sitzplätze sind, kann der Bäckerei untersagt werden die Plätze dort in der Form anzubieten. Ist es möglich sie zu verschieben, so ist auch das möglich. Bestimmte Zeiten in denen es erlaubt ist z.B. nicht morgens und abends wenn gelüftet wird. Jenes was am wenigsten belastet und beidseitige Interessen berücksichtig.

Was nun genau hier passend ist, dass kann man nicht sagen. Was man jedoch zumindest im juristischen Sinne sagen kann ist, dass die Antwort hier nicht korrekt ist, sofern sie ein kategorisches "Nein" meint. Im Grunde lässt sich nur sagen:

Ja es ist je nach Gegebenheiten möglich. Die Warscheinlichkeit ist jedoch gering, dass es zu einem Verbot kommt. Ein kategorisches "Nein" ist hier jedoch nicht anwendbar.

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