Ich muss mich strafrechtlich wegen des Vorwurfs auf Verstoß gegen das Kunsturheberrechtsgesetz und dem Vorwurf der Beleidgung verantworten.
Dafür habe ich mir einen Anwalt genommen, mit dem ich ein Beratungsgespräch hatte, nach welchem er der Polizei mitteilte, dass ich mich in der Vernehmung nicht zu den Vorwürfen äußern werde. Anschließend erlangte er Akteneinsicht, in welche ich bereits schauen konnte.
Dafür muss ich dem Anwalt 450€ zahlen.
Doch steht noch nicht einmal die Gerichtsverhandlung an (kann kann bis zu 2 Jahre dauern), bei der ich denke, dass ich im Anschluss eine weitere fette Rechnung kommen werde.
Nun stelle ich mir die Frage, inwieweit ich überhaupt noch einen Anwalt benötige, nachdem er mir bereits mitgeteilt hat, dass beim Urteil, wenn überhaupt ein paar Sozialstunden bei rumkommen werden. Beispielsweise kann da mein jugendliches Alter oder meine geistige Reife als äußerst vorgeschoben werden, was angesichts der als kindisch eingeschätzten Taten mit ziemlicher Sicherheit auch so hingenommen wird. Oder aber auch die Tatsache, dass das Ganze über das Handy abgelaufen ist, wo nicht einmal einwandfrei nachgewiesen werden kann, dass ich die Taten tatsächlich verübt habe.
Kann mir vielleicht jemand ein paar Tipps geben, wie ich mich jetzt weiter bzgl des Verfahrens verhalten soll? Brauche ich noch weiterhin einen Anwalt? Inwiefern bestünde die Möglichkeit, die bisher erhobenen Kosten zu senken? Besteht eine Möglichkeit einer partiellen Kostenübernahme? Ich bin seit Anfang des Jahres im stationären Aufenthalt und habe zuvor ein Jahr lang studiert.
Ich bitte darum, auf Diskussionen bzgl der Vorwürfe und meiner Schuld, welcher ich mir bewusst bin, zu verzichten, da die Hintergründe hier in keinster Weise erwähnt wurden.