Bungalow als Freizeit-Zweitwohnsitz?
Hallo,
wir wollen für uns und die Kinder eine Art Zweitwohnsitz für einen Freizeitaufenthalt mieten oder pachten.
Einen Bungalow..der kann auch ruhig weiter weg gelegen sein, wird würden dann hinfahren, am Wochenende oder in den Ferien.
Er soll aber günstig sein, dauerhaft zu mieten oder pachten.
Hat das jemand von euch gemacht, muss man so einen Bungalow als Zweitwohnsitz anmelden, wenn man da zum Beispiel in den Ferien 14 Tage wohnt? Oder jedes Wochenende hinfährt?
Ich kenne mich da überhaupt nicht aus..danke..
1 Antwort
Wir haben das vor Jahren für die Kinder im Schwarzwald so praktiziert; allerndings haben wir gekauft und veremieten in der nicht selbst genutzen Zeit.
Die Finanzeirung im Schwarzwald ist seit Jahren erledigt und die laufende Belastung für Holland trägt sich hervorragend aus der Ferienvermietung.
Inzwischen haben wir Enkelkinder, die lieber mit unseren Kindern an die See nach Cadzand Bad NL gefahren sind. Auch dieses Haus wurde gekauft und wird inzwischen, seit die Enkel schulpflichtig sind und nicht mehr übers Wochenende regelmäßig hinfahren, in der nicht genutzten Zeit vermietet.
Ich handele seit Jahrzehnten recht umfangreich beruflich mit Immobilien.
Die beiden genannten Fälle und ein weirteres Objekt auf Pellworm/Nordfriesland waren einfach nur mehr oder weniger interessante Zufallsprodukte, die mit dem Kerngeschäft wenig bis nichts zu tun haben.
Selbstverständlich haben wir uns urlaubsmäßig nicht lebenslang auf rein Deutsche Ziele kontrolliert, sondern die übrige Welt kennen gelernt.
Du würdest es wieder machen?
Bei uns ist es so, dass man Freunde mit Ferienhäusern und Ferienwohnungen (manche haben mehrere) mehr oder weniger vergessen kann. Und bei ihnen kommt es mir auch so vor, als ob sie sich das eher schön reden als dass sie sich wieder eine Ferienimmobilie kaufen würden.
Einige fangen jetzt, 25 Jahre später an, die Urlaube zu machen, die wir auch die letzten 25 Jahre machten.