Kann mein Freund seinen Zweitwohnsitz bei mir anmelden wenn ich ALG2 bekomme, oder muss er dann für die Miete mit aufkommen?

3 Antworten

Dein Vermieter muss ja mit seiner Forderung einen Zweck verbinden, ansonsten würde er das nicht fordern.

Er muss dann ja so häufig bei dir sein und damit meine ich nicht das er dich besucht und dann wieder zu seinen Eltern fährt, sondern das er auch bei dir übernachtet und das so oft, dass es in den Augen des Vermieters nicht mehr nur als reiner Besuch gilt.

An der Miete kann dein Vermieter dann natürlich nichts verändern, aber wenn er seinen Zweitwohnsitz dann bei dir hat, könnte ich mir vorstellen das er die Nebenkosten dementsprechend anpasst und wenn das Jobcenter durch eine Jahresendabrechnung der BK - dahinter kommt das dann für 2 Personen Nebenkosten anfallen, dann wirst du sicher ein Problem mit dem Jobcenter bekommen.

Ich würde also deinen Vermieter erst einmal fragen was er mit der Meldung des Zweitwohnsitzes bezwecken will, also ob dann dein Freund als zweite Personen zukünftig in der BK - Abrechnung mit auftauchen würde.

Sollte das der Fall sein, dann könnte es passieren das dann zumindest eine Rückforderung auf dich zukommen würde, weil du dann ja laut BK - Abrechnung die Wohnung nicht alleine bewohnen würdest und dann stünde dir laut Jobcenter zumindest für deine KDU - Kosten der Unterkunft ( Warmmiete ) nicht mehr der volle Betrag zu.

Im Regelfall gingen diese Kosten dann durch 2 Personen, so würden dir dann ggf.nur noch 50 % der KDU - zustehen und dann könnte wegen der Mitwirkungspflicht ggf.sogar noch eine Anzeige wegen Betruges folgen und das kostet im Regelfall dann auch nochmal etwas.

mein Vermieter will jetzt da er so viel Zeit hier verbringt, das er Zweitwohnsitz hier anmeldet.

Wenn Dein Freund tatsächlich so viel Zeit bei Dir verbringt, kann ich die Forderung schon nachvollziehen und aus meiner Sicht müßte dann eine Meldung ans Jobcenter erfolgen.

Ob Ihr dann als Bedarfsgemeischaft gesehen werden, weiß ich nicht, da es sich nur um einen Zweitwohnsitz handelt, aber vermutlich wird man von ihm erwarten, daß er sich an der Miete beteiligt. Es muß ja bei einem Zweitwohnsitz nicht gleich die Hälfte sein.

Hallo,

Die Anmeldung eines Zweitwohnsitz ein rein meldrechtlicher Vorgang. Hierdurch wird Ihr Freund nicht verpflichtet, Miete zu zahlen, sondern er meldet sich lediglich beim Einwohnermeldeamt als in der Wohnung wihnhaft an. Insofern hat die bloße Anmeldung keine Implikationen im Hinblick auf sein oder Ihr Einkommen bzw. Sozialleistungsansprüche.

Gerhart  11.04.2020, 09:44

Das muss nicht in jeder Kommune so sein, denn mit Anmeldung ist meist die Zahlung für Abfallentsorgung gekoppelt !!!

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