Neue Wohnung in anderer Stadt, alter Mietvertrag läuft noch?

3 Antworten

Du meldest Dich um, wenn Du tatsächlich in die neue Wohnung einziehst.

Die alte Wohnung kannst Du im Moment frühestens zum 31. Juli kündigen.

Ummeldung und Mietvertrag haben nichts miteinander zu tun.

Du meldest Dich um, sobald Du in der neuen Wohnung wohnst, denn das ist dann Dein Hauptwohnsitz.

Zweitwohnsitzsteuer fällt dabei nicht an, Du meldest ja die andere ab.