Reicht eine WhatsApp-Nachricht als Kündigung oder wie soll ich offiziell kündigen?

5 Antworten

Die Kündigung ist erforderlich und muss mach § 568 BGB in schriftform erfolgen. WhatsApp reicht also nicht aus. Es muss mit einer Unterschrift von dir sein.

hast du den mietvertrag damals auch über whatsapp erhalten?!

ich denke nicht. also bitte einmal formell mit unterschrift. egal ob duzen oder nicht - vertrag ist und bleibt vertrag. egal über was man kommuniziert.

deine intention ist ein fehler den viele machen. es wird vertraut und man hält nichts schriftlich fest. in drei monaten stehst du dann da ohne gekündigt zu haben, selbst wenn du es über whatsapp nachweisen kannst, heisst es "also ich habe keine unterschrift und nichts schirftliches bekommen" & da hast du den salat :) der klassiker

nimm ein Blatt Papier DinA4 und schreibe (handschriftlich geht auch) eine ordentliche Kündigung:

Absender: Dein Name und deine Adresse

Empfänger: Name des Vermieters und dessen Adresse

Datum des Schreibens

Betreff: Kündigung der Mietsache

Anrede: kann auch in der Du-Form sein

Kündigungstext mit Angabe des letzten Tages.

Grußformel

Deine Unterschrift

Diesen Brief kann du dann unterschreiben und abfotografieren und das Foto als jpg oder als pdf deinem Vermieter dann per whatsapp schicken und fragen, ob du es noch analog per Brief nachschicken solltest.

Einen befristeten MV kann man nicht einfach so verlängern, und einseitig mündlich auch nicht, der endet am 31.07. und am Freitag erfolgt die Rückgabe an den Vermieter.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Stefan1248  21.07.2025, 14:49

Wahrscheinlich ist der Grund der Befristung weggefallen und aus dem befristeten Vertrag wurde ein unbefrister

schleudermaxe  21.07.2025, 16:17
@Stefan1248

Mein Vermieter hat gesagt, und so gehts eben nicht. Der liebe Mieter muss auch zustimmen, und einen neuen Vertrag müssen die beiden Parteien auch schließen.

Die Kündigung eines Mietvertrags bedarf der Schriftform:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__568.html

Was Schriftform ist wird in § 126 BGB definiert:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__126.html

WhatsApp ist KEINE Schriftform. Auch Email ist KEINE Schriftform.

Schriftform ist eine persönlich unterschriebene Kündigung, also ein Brief.

Die Parteien können anderes vereinbaren. Davon schreibst Du aber nichts.

Ob man überhaupt eine Kündigung bei diesem Zeitvertrag braucht kann man erst nach Durchsicht des Vertrags beurteilen.


Stefan1248  21.07.2025, 14:47
Ob man überhaupt eine Kündigung bei diesem Zeitvertrag braucht kann man erst nach Durchsicht des Vertrags beurteilen.

Aus dem befristeten vertrat ist doch ein unbefristeter geworden. Wahrscheinlich weil der Grund der Befristung weggefallen ist

Stefan1248  21.07.2025, 15:06
@ArminSchmitz
Mein Vermieter hat gesagt, dass das Mietverhältnis jetzt automatisch in ein unbefristetes übergeht