Reicht eine WhatsApp-Nachricht als Kündigung oder wie soll ich offiziell kündigen?
Ich habe in einer Wohnung mit befristetem Mietvertrag (bis 31. Juli) gewohnt. Mein Vermieter hat gesagt, dass das Mietverhältnis jetzt automatisch in ein unbefristetes übergeht – mit 3 Monaten Kündigungsfrist von beiden Seiten.
Ich möchte jetzt zum 1. oder 31. Oktober ausziehen.Ich frage mich:
- Zählt es als Kündigung, wenn ich ihm das einfach per WhatsApp schreibe (wir haben die ganze Zeit so kommuniziert und uns geduzt)?
- Muss ich ihm nochmal zusätzlich eine schriftliche Kündigung (per Post oder E-Mail) schicken?
Ich möchte es freundlich und korrekt machen aber ohne unnötig bürokratisch zu wirken. Reicht die WhatsApp-Nachricht und kann ich da einfach schreiben:
ich wollte dir nochmal kurz wegen dem Auszug schreiben. Ich plane gerade, zum 31 Oktober auszuziehen . Würde das für dich so passen?
Und sag mir bitte gern auch, ob du dafür noch eine offizielle Kündigung brauchst oder ob dir die Info hier per WhatsApp reicht.
Danke dir und liebe Grüße!
5 Antworten
Die Kündigung ist erforderlich und muss mach § 568 BGB in schriftform erfolgen. WhatsApp reicht also nicht aus. Es muss mit einer Unterschrift von dir sein.
hast du den mietvertrag damals auch über whatsapp erhalten?!
ich denke nicht. also bitte einmal formell mit unterschrift. egal ob duzen oder nicht - vertrag ist und bleibt vertrag. egal über was man kommuniziert.
deine intention ist ein fehler den viele machen. es wird vertraut und man hält nichts schriftlich fest. in drei monaten stehst du dann da ohne gekündigt zu haben, selbst wenn du es über whatsapp nachweisen kannst, heisst es "also ich habe keine unterschrift und nichts schirftliches bekommen" & da hast du den salat :) der klassiker
nimm ein Blatt Papier DinA4 und schreibe (handschriftlich geht auch) eine ordentliche Kündigung:
Absender: Dein Name und deine Adresse
Empfänger: Name des Vermieters und dessen Adresse
Datum des Schreibens
Betreff: Kündigung der Mietsache
Anrede: kann auch in der Du-Form sein
Kündigungstext mit Angabe des letzten Tages.
Grußformel
Deine Unterschrift
Diesen Brief kann du dann unterschreiben und abfotografieren und das Foto als jpg oder als pdf deinem Vermieter dann per whatsapp schicken und fragen, ob du es noch analog per Brief nachschicken solltest.
Einen befristeten MV kann man nicht einfach so verlängern, und einseitig mündlich auch nicht, der endet am 31.07. und am Freitag erfolgt die Rückgabe an den Vermieter.
Mein Vermieter hat gesagt, und so gehts eben nicht. Der liebe Mieter muss auch zustimmen, und einen neuen Vertrag müssen die beiden Parteien auch schließen.
Die Kündigung eines Mietvertrags bedarf der Schriftform:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__568.html
Was Schriftform ist wird in § 126 BGB definiert:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__126.html
WhatsApp ist KEINE Schriftform. Auch Email ist KEINE Schriftform.
Schriftform ist eine persönlich unterschriebene Kündigung, also ein Brief.
Die Parteien können anderes vereinbaren. Davon schreibst Du aber nichts.
Ob man überhaupt eine Kündigung bei diesem Zeitvertrag braucht kann man erst nach Durchsicht des Vertrags beurteilen.
Ob man überhaupt eine Kündigung bei diesem Zeitvertrag braucht kann man erst nach Durchsicht des Vertrags beurteilen.
Aus dem befristeten vertrat ist doch ein unbefristeter geworden. Wahrscheinlich weil der Grund der Befristung weggefallen ist
Mein Vermieter hat gesagt, dass das Mietverhältnis jetzt automatisch in ein unbefristetes übergeht
Wie geht das, die gesetzgeberischen Vorgaben sehen so etwas nicht vor.
Wahrscheinlich ist der Grund der Befristung weggefallen und aus dem befristeten Vertrag wurde ein unbefrister