Beleidigung und Drohung per WhatsApp?

4 Antworten

Ja, das ist noch nicht verjährt - außer es war vor 5 Jahren ... Das bedeutet, natürlich kannst du es jetzt anzeigen, wenn du willst.

Du solltest dir aber überlegen, ob diese Nachricht nur Kinderkram ist, den man privat klären kann, oder einfach komplett ignorieren, oder ob es wirklich Sinn macht, da die Polizei einzuschalten.

Bananenplantage 
Fragesteller
 15.11.2019, 13:12

Ok ich danke dir. Ne, ist leider echt ernst. Da die Person uns nach wie vor die Hölle heiss macht 😔

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jucktnicht328  17.11.2019, 14:45

Hallo zusammen. Ich hatte schon einmal ein Thema dies bezüglich drin und hoffe darauf eine Antwort zu bekommen . Und zwar stellte ich einen Antrag auf Gewaltschutz der auch "beglaubigt" wurde vor Monaten. Aufgrund veränderter Umstände, wollte ich diesen nun aufheben lassen. Es wurde ohne Verhandlung entschieden also Gericht hin, musste ein wenig warten und bekam dieses dann mit. Um dieses aufheben zu lassen, reicht das wenn man es dort schriftlich per Fax einreicht? Wie formuliert man das am besten? Kann das, wenn darin vorkommt " mit sofortiger Wirkung /Aufhebung aufgrund veränderter Umstände " auch wieder sofort aufgehoben werden?!

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guitschee  17.11.2019, 14:47
@jucktnicht328

Das kann ich dir nicht beantworten. Dafür solltest du eine eigene Frage stellen. Oder dich direkt an einen Anwalt oder so wenden.

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Es gibt für alle Taten Verjährungen aber ja in dem Falle kannst du damit auch noch zur Polizei gehen. Die Frage ist ob diese Person zuvor von dir angegriffen worden ist oder nicht. Falls nicht kannst du auch so ganz einfach eine Anzeige machen darfst aber bloß nicht die Nachrichten löschen.

lg

Bananenplantage 
Fragesteller
 15.11.2019, 13:13

Ne hab ihr absolut nichts getan, umso erschütternder war/ist das ganze. Die Nachricht hab ich noch 👍

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Du kannst alles und jeden immer anzeigen. Ob es Sinn macht ist die Frage.