Anzeige wegen Beleidigung erhalten?

1 Antwort

Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/199.html

§ 199. Wechselseitig begangene Beleidigungen. Wenn eine Beleidigung auf der Stelle erwidert wird, so kann der Richter beide Beleidiger oder einen derselben für straffrei erklären.

Euer Fall ist zwar nicht vor Gericht ( das entscheidet ersteinmal die Polizei und später dann der Staatsanwalt ) - allerdings sollte Deine Freundin ( wenn sie denn ebenfalls beleidigt wurde und hierzu ja bestimmt auch ein Whats-App Protokoll hat ) auch zur Polizei gehen.

Der Vorfall wird dann ggf. eingestellt.

Ohne dieses bist nur Du der "böse" und wirst ggf. zur Kasse gebeten.