Hey,
ich habe vor kurzem meine Steuererklärung gemacht. Habe nämlich 5 Stunden bei GoStudent selbstständig Nachhilfe gegeben. Ich habe tatsächlich nie mehr als einen Auszahlungsnachweis bekommen (früher wurden diese Honorar-Noten?? genannt). Ich habe diese Einnahmen in der EÜR als Einnahmen nach §19 UStG eingeordnet, weil ich mich auch als Kleinunternehmer beim Finanzamt gemeldet habe. Jetzt bin ich mir unsicher, ob das nicht fehlerhaft war. Ich GoStudent ist nämlich ein Unternehmen in Österreich. Und da wäre ja das Reverse-Charge-Verfahren angebracht gewesen. Ich bin halt nur verwirrt, weil ich nie selbst eine Rechnung gestellt habe. Gostudent schreibt nämlich auch in den AGB "GoStudent ist auch berechtigt, Zahlungen im Namen und auf Rechnung der Lehrer entgegenzunehmen." Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Gostudent selbst nicht Vertragspartei wird.
Habe schon viel von Kritik an GoStudent gelesen. Aber nicht herausgefunden, wie andere die Einnahmen bei der Steuererklärung angeben.
Vielleicht hat jemand einen Rat.
Vielen Dank und liebe Grüße :)