habe circa Mitte März eine Wohnung besichtigt und einige Tage später zusammen mit der Vermieterin direkt den Mietvertrag unterzeichnet. Mietbeginn erfolgt ab dem 1 Juni.

Habe jetzt allerdings am 30. April meinen Vollzeit Job mithilfe eines Aufhebungsvertrages unterzeichnet und bin offiziell arbeitslos und arbeitsuchend gemeldet und habe schon einige Vorstellungsgespräche vereinbart.

Meine Vermieterin hat von der Kündigung durch eine Arbeitskollegin einige Minuten später schon davon erfahren.
Frage wäre ob sie mir jetzt vor Mietbeginn den Mietvertrag fristlos kündigen kann oder die Chance besteht bis zum offiziellen Mietbeginn noch einen neuen Arbeitsvertrag zu unterzeichnen