Ist eine Geschwindikeitsbeschränkung nach der Ampel aufgehoben?
Soviel ich mich gut erinnere, hat der Fahrlehrer gesagt, die Geschwindikeitsbeschränkung ist nach der Ampel aufgehoben. Aber im Netz habe ich irgendwo gelesen, eine Geschwindikeitsbegrenzung ist nach einer Kreuzung oder Straßeneinmündung nicht automatisch aufgehoben. Also ist augehoben oder nicht?
4 Antworten
Eine durch VZ 274 angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung ist eine streckenbezogene Anordnung und endet erst, wenn es explizit aufgehoben wird (z.B. durch VZ 278 oder durch eine neue Geschwindigkeitsbegrenzung jedweder (ggf. fahrzeugbezogener) Art oder durch das Ende der Strecke (z.B. an einer Einmündung)).
Eine durch den Text der StVO (nicht durch Verkehrszeichen) angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung gilt immer über eine Ampel/Kreuzung hinaus.
An einer Kreuzung gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung weiter, wenn man geradeaus über die Kreuzung fährt.
Wenn man abbiegt, gilt grundsätzlich die Geschwindigkeitsbegrenzung des Querverkehrs. Wenn eine Geschwindigkeitsbegrenzung des Querverkehrs nach der Kreuzung nicht wiederholt wird und man somit als Abbieger keine Kenntnis davon haben kann, wird man dafür (im Idealfall, insbesondere als Ortsunkundiger) jedoch nicht bestraft.
Hi nein. Nur ein neues Schild, das auf die Geschwindigkeit Bezug nimmt, hebt ein Tempolimit aus.
Geradeaus - nicht aufgehoben.
Abbiegen - aufgehoben.
Außer du befindest dich in einer ... Zone oder irgendwelche Schilder regeln etwas anderes.
Außer du befindest dich in einer ... Zone
Parkraumbewirtschaftungszone, Haltverbotszone, Fußgängerzone 😅
Soviel ich mich gut erinnere, hat der Fahrlehrer gesagt, die Geschwindikeitsbeschränkung ist nach der Ampel aufgehoben.
Nein.
Aber im Netz habe ich irgendwo gelesen, eine Geschwindikeitsbegrenzung ist nach einer Kreuzung oder Straßeneinmündung nicht automatisch aufgehoben.
Korrekt.
Also ist augehoben oder nicht?
Nein.
Nur ein Aufhebungsschild hebt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf. Dass eine Kreuzung / Autobahnauffahrt die automatisch aufhebt, ist ein Irrglaube. Zwar sollten Schilder nach jeder Auffahrt/Kreuzung wiederholt werden, dies ist aber nicht zwingend vorgeschrieben.
Wenn man deshalb geblitzt wird, hat man als Ortunkundiger bei Widerspruch eine Chance, dass es eingestellt wird.
https://www.auto-motor-und-sport.de/verkehr/kreuzung-auffahrt-schild-wann-endet-ein-tempolimit-v2/
Na ja, der hat auch gesagt, beim Abbiegen faehrt man in eine andere Str. und somit ist eine Geschwindikeitsbeschränkung aufgehoben.