Bis wo gilt der 30 Schild bzw 50, 70?
Mein Fahrlehrer sagt, dass es bis zu der Kreuzung bzw Einmündung geht, aber als ich rechachiert habe steht bis es aufgehoben wird oder durch eine anderes Verkehrszeichen erstzt wird.
was jetzt bin sehr verwirrt?
(nrw)
danke im voruas
Einmündung auch ??
3 Antworten
Ja, das ist verwirrend.
Ganz grob...:
Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt für die Straße auf der es ausgewiessen ist.
Biegst du von der Staße ab, gilt es nicht mehr. Da muss dann entweder neu ausgewiesen werden, oder es gilt der Standardwert (50 innerorts, 100 ausserorts).
Ausnahme: Genau aus dem Grund gibt es seit einigen (nuja, inzwischen "vielen") Jahren ja die "Zonen". Wenn du in einer "30er Zone" bist, _dann_ gilt die 30 bis du die Zone verlässt, egal wie oft du abbiegst.
Das wurde genau deshalb gemacht, damit man z.B. die Wohngebieten in denen 30 gelten soll nicht mit hunderten neuen 30er-Schilder zupflastern muss, weil ja sonst an jeder Einmündung 3, an jeder Kreuzung gar 4 zusätzliche Schilder montiert werden müssen (je eins in jede Richtung in die du abbiegen könntest). Bei den vielen kleinen Strassen in so manchem Wohngebiet wäre das sonst etwas eskaliert.
Oh, wieder mal ein Baumschullehrer der sich als Fahrlehrer verkleidet. (wobei viele echte Baumschulinhaber das sogar besser wissen).😂
Eine Geschwindigkeitsbeschränkung (übrigens auch Überholverbot) ist ein Streckenverbot. D. h.: es gilt so lange bis es aufgehoben wird oder durch ein anders Zeichen ersetzt wird - oder eben die Strecke verlassen wird.
Das was dein Baum... ääh Fahrlehrer meint, trifft rein auf Halte- /Parkverbote zu.
Dann aber auch nur auf der Strecke von deren rechter Seite, also in Fahrrichtung, die Einmündung kommt
Dein Fahrlehrer liegt falsch,ist ganz leicht zu googlen.
Und die Gesetze gelten deutschlandweit, also wohl auch in NRW..