Alles ist dabei, aber im letzten Schreiben vom Gericht steht drin: " Da Sie nach hiesigen Erkenntnissen unbekannt verzogen waren, wurde Volstreckungshaftbefehl erlassen, fuer dessen Aufhebung auch z. Zt. kein Raum ist. Auch aktuell kann ein Zahlungseingang festgestellt werden..." Sollte er trotzdem die Ueberweisung auch das Konto machen und wird sie anerkannt ? Er muss in Kuerze wieder nach Deutschland reisen.

...zur Antwort