Verkehrsfrage Fahranfänger?

2 Antworten

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Zu 1.
Per Definition darf es in Tempo 30-Zonen weder Fußgängerüberwege noch Lichtsignalanlagen geben - dennoch generiert das keinen Rechtsanspruch für den Fahrzeugführer davon auszugehen, dass der diese Zone bereits verlassen hat.

Zu 2.
Die Mischung ist richtig. Gerade in Zonen mit Geschwindigkeitsbeschränkungen ist das explizit nicht so, dass ist der Sinn einer solchen Zone. Und bei Kreuzungen und Einmündungen gilt das nur, wenn regelkonform auf die Straße eingebogen werden könnte, also nicht bei abgehenden Einbahnstraßen - es gilt der Grundsatz, dass jeder Verkehrsteilnehmer wissen können muss, dass hier eine Geschwindigkeitsbeschränkung gilt.

Es ist ganz streng genommen so richtig wie du es Beschreibst. In der Realität sieht es aber etwas anders aus. In Zukunft einfach so lange 30 Fahren bis etwas anderes steht oder "Ende 30 Zone" Schild