Verkehrs Schilder?

2 Antworten

Geschwindigkeitsbegrenzungen werden nicht durch Kreuzungen oder Einmündungen aufgehoben. Unlogisch, weil ein Ortsfremder, der in die Straße einbiegen, die ja gar nicht kennt, daher unlogisch. Ist aber so.

Vorfahrt: kommt drauf an, welches Schild dort steht:

VZ 301 gilt nur bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung.

VZ 306 gilt für die gesamte Straße/bis es aufgehoben wird.

Nicht ganz so trivial. Beides gilt für die Strecke und selbige endet grundsätzlich erst mit Ende der Straße oder am Ortsende. Ausnahme: Geschwindigkeit wegen Baustellen oder anderen Hindernissen, diese enden mit dem Hindernis.

Die Schilder werden an Kreuzungen und Einmündungen wiederholt, jedoch nur, wenn man auch in Fahrtrichtung einbiegen kann, was bekanntlich nicht immer der Fall ist und selbst wenn das Schild je vergessen würde, sind Vorfahrt und/oder Begrenzung nicht aufgehoben.