Wann endet eine Geschwindigkeitsbegrenzung?

5 Antworten

Wann endet eine Geschwindigkeitsbegrenzung?

Entweder wenn die Straße endet oder bis es aufgehoben bzw. durch was anderes ersetzt wurde.

Ein klassischer Fall, an dem eine Straße endet, ist wenn sie in eine andere Straße einmündet. Aber gerade bei Kreuzungen muss man aufpassen: Wenn man geradeaus drüber fährt, hört manchmal die bisherige Straße auf und auf der anderen Seite beginnt eine neue Straße; da enden dann auch die Streckenlimits. Manchmal geht aber auf der anderen Seite auch die bisherige Straße weiter. Das ist oft in Wohngebieten und bei Vorfahrtstraßen der Fall. In diesem Fall bleiben die Streckenlimits weiterhin gültig, wenn du über die Kreuzung fährst.

So kann eine Kreuzung oder Einmündung auch das Ende der Streckenlimits bedeuten. Aber sie enden eben nicht automatisch an jeder Kreuzung oder Einmündung.

Übrigens: Auch am Ortsausgangsschild endet die Straße und es fängt eine neue Straße an.

Dementsprechend:

Mein Fahrlehrer hat gesagt, an der nächsten Kreuzung / Einmündung.

Das ist in der Absolutheit falsch.

Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Du wirst viele Leute treffen, die meinen dass eine Einmündung automatisch alles aufhebt, selbst wenn man einfach nur geradeaus der Straße folgt. Aber schon peinlich, wenn sogar der Fahrlehrer drauf reinfällt.

Und was, wenn ich ein 30er Schild habe, an der nächsten Kreuzung auf die Hauptstraße abbiege, auf der, wie ich weiß, 50 erlaubt sind.

Dann bist du ja nicht mehr auf der Straße, auf der Tempo 30 gilt. Sondern auf einer anderen Straße.

(Du übersiehst ein ganz wesentliches Unterscheidungsmerkmal: innerorts oder ausserorts! Innerorts müssen solche Beschränken nach jeder Kreuzung oder Einmündung wiederholt werden, ansonsten sind sie aufgehoben. Ausserorts gilt eine Beschränkung entweder bis zur ausdrücklichen Aufhebung durch ein entsprechendes Verkehrsschild, oder bis klar erkennbar der Grund für die Beschränkung vorbei ist (z. B. bei Beschränkungen wegen Baustellen).)

ÄNDERUNG!

Ich habe jetzt nochmal die komplette Straßenverkehrsordnung sorgfältig durchgelesen, da es mich jetzt interessierte.

Es ist heute tatsächlich so, dass auch innerorts eine spezielle Geschwindigkeitsbeschränkung (30 statt der standardmäßigen 50) entweder ausdrücklich durch ein Verkehrsschild aufgehoben werden muss, oder es muss bei der Beschränkung per Zusatzschild ein Grund angegeben sein - bei Wegfall des Grundes (z. B. Baustelle vorbei) ist dann die Beschränkung automatisch aufgehoben.

Dies war früher mal anders geregelt. Zur Zeit meines Führerscheinerwerbs galt noch der in meiner alten Antwort geschriebene Grundsatz, dass Beschränkungen innerorts nach jeder Kreuzung etc. wiederholt werden müssen. Es gibt wahrscheinlich in Deutschland noch sehr viele Stellen, wo die Beschilderung noch nicht auf die aktuellen Regelungen angepasst wurde.


RedPanther  25.04.2025, 11:29
ein ganz wesentliches Unterscheidungsmerkmal: innerorts oder ausserorts!
Innerorts müssen solche Beschränken nach jeder Kreuzung oder Einmündung wiederholt werden, ansonsten sind sie aufgehoben.

Da würde mich jetzt brennend interessieren, wo das steht. Also in welcher Vorschrift.

Dein Fahrlehrer hat unrecht:

https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/geschwindigkeitsbeschraenkung-regeln-autobahn/

Streckenverbote gelten prizipell bis zur Aufhebung oder einer neuen Anordnung.

Anders sieht es aus bei der Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen. Biegt jemand in ein Streckenverbot ein und steht dort kein zusätzliches Schild, kann es davon ja nichts wissen. Daher kann das auch nicht geahndet werden.

Also wenn sagen wir 10m nach einer Kreuzung, wo vorher sagen wir 30 war, ein Bltzer steht, dann wird man sehr wohl zahlen müssen. Denn der Einbiegende wird nach 10 m noch keine 50 erreichen können.

Woher ich das weiß:Hobby

RedPanther  25.04.2025, 11:31
Biegt jemand in ein Streckenverbot ein und steht dort kein zusätzliches Schild, kann es davon ja nichts wissen.

Vorsicht: Im eigenen Wohnort und wenn das Streckenverbot schon länger dort steht, wird davon ausgegangen dass man aufgrund der Ortskenntnis auch ohne Schild davon weiß. Und dann kann es eben doch geahndet werden.

MAB98  25.04.2025, 11:04

Witzigerweise gibt's hier ein Dorf in der Nähe, da gilt auf einer Straße 30, dann kommt eine Einmündung und danach kein neues Schild, aber ein Blitzer!

Dieser ist aber Tempo 50, obwohl das vorher nie irgendwo angezeigt wird :D

Elektroheizer  25.04.2025, 11:22
@MAB98

Wie man hier sieht, wissen selbst die es wissen sollten nicht alles. Da machen die Gemeinden keine Ausnahme.

Dampfschiff  25.04.2025, 11:33
@MAB98

Ist dieses Dorf eine geschlossene Ortschaft (gelbes Ortsschild)? Dann gilt in Deutschland standardmässig Tempo 50, wenn nichts anderes ausgeschildert ist. Da braucht kein Tempo 50 Schild zu stehen.

Elektroheizer  25.04.2025, 11:47
@Dampfschiff

Bei uns stehen regelmäßig nach Tempo 30 Strecken die entsprechenden Aufhebungsschilder. Auch teilweise weit nach Einmündungen. Die wären ja sinnlos, würde das nur bis zur Einmündung gelten.

MAB98  25.04.2025, 11:51
@Dampfschiff

Ja, ist eine geschlossene Ortschaft.

Fährt man auf der Straße entlang steht mehrmals das Schild 30, es kommt die eine Einmündung, "dahinter" aber kein weiteres Schild.

Ist halt grad für Ortsunkundige sehr verwirrend, ob jetzt 30 oder 50 gilt. In dem Fall müsste die Einmündung dann ja theoretisch (!) die 30 aufheben, sodass wieder normal 50 gilt.

Elektroheizer  25.04.2025, 12:04
@MAB98

Nein die Einmündung hebt die 30 nicht auf, auch wenn da kein weiteres Schild steht. Das sieht übrigends mein Auto genauso. Das zeigt mir so lange die 30 weiter an, bis ein Aufhebungsschild oder der Ortsausgang kommt.

MAB98  25.04.2025, 12:16
@Elektroheizer

Deswegen ja theoretisch ;-)

Normalerweise gilt die 30 weiter, so hab ich es auch gelernt. Es gibt dort aber nur Schilder vor der Kreuzung, dahinter steht bis zum Blitzer gar nichts mehr.

Trotzdem ist dieser auf 50km/h eingestellt und nicht auf 30. Sehr mysteriös :D

Soweit ich weiss gilt eine Begrennzung solange bis sie endweder aufgehoben wird. Oder du der Strasse eben nicht mehr folgen kannst (Sie endet in einer T Kreuzung.)

Wenn du natürlich von deiner Strasse nach Rechts oder Links abbiegst. Gilt deine geschwindigkeitsbegrezung natürlich nicht mehr. Es sei denn du bist in einer 30er zone oder soetwas.

Das sie wie Rosswurscht sagt an der nächsten kreuzung endet stimmt nicht. Auch wenn da keine wiederholung der Begrezung steht.

Mein Fahrlehrer hat gesagt, an der nächsten Kreuzung / Einmündung.

So und nicht anders. Woher sollen denn sonst Andere wissen, ob auf der Strasse ein Tempolimit gilt?


KevinHP  25.04.2025, 17:54

Dann müsste auf der Landstraße nach jedem Feldweg ein neues Schild aufgestellt werden.

KevinHP  26.04.2025, 09:50
@micha259

Wo steht in deiner Antwort, dass das nur zählt, wenn man aus einer Straße kommt?

micha259  26.04.2025, 22:07
@KevinHP

Man könnte ja auch einfach mal da Gehirn einschalten, aber diese Fähigkeit wird heutzutage ja immer mehr zur Mangelware.🤦🏼‍♂️

KevinHP  27.04.2025, 07:02
@micha259

Wie du meinst. Ich behaupte, du bist in einem Hilfeforum falsch. 😅