Geschwindigkeitsbegrenzung nach Kreuzung aufgehoben?
Ich habe vor ein paar Tagen schonmal eine Frage dazu gestellt, habe aber jetzt auf der Straße mal darauf geachtet und bin zu folgendem gekommen.
Also die eigentliche Frage ist: Werden Geschwindigkeitsbegrenzungen nach einer Kreuzung aufgehoben oder nicht? Also wenn man geradeaus fährt.
(Nur normale Geschwindigkeitsbegrenzungen. 30er Zonen und der gleichen bleibt nach einer Kreuzung natürlich bestehen)
Ich war bissher immer der Meinung dass es aufgehoben wird, da es sonst keinen Sinn ergibt. Habe aber dann in dem Artikel "https://www.bussgeldkatalog.de/geschwindigkeitsbegrenzung-aufgehoben/" gelesen, dass es nicht aufgehoben wird. Das habe ich auch noch in anderen Artikeln gelesen.
Ich habe nun gestern beim Fahren mal darauf geachtet. Also ich hatte mehrere Fälle, wo es ziehmlich dämlich wäre, wenn die 30 nach der Kreuzung weiter gehen.
- Auf einer Straße steht ein 30er Schild. Nach der Kreuzung danach steht keines. Knapp 50-100 Meter nach der Kreuzung kommt dann ein Schild mit 30 für Nachts (22-6Uhr). Wenn das erste 30er Schild durch die Kreuzung nicht aufgehoben wurde, wäre da dauerhaft 30 und das Schild für die 30 in der Nacht macht keinen Sinn.
- Ich hatte vor einer Brücke ein 30er Schild. Das sollte wahrscheinlich nur für die Brücke sein. Aber es war kein Gefahrenzeichen dabei, das angegeben hätte, dass es nur für die Brücke ist oder dergleichen. Also ein allein stehendes 30er Schild. Kurz nach der Brücke kommt dann eine große Kreuzung. Danach kommt kein Geschwindigkeitsschild und das bei einer Straße die danach recht lang ist. Ich gehe davon aus dass da 50 sind, vor allem da andere Autofahrer das 30er Schild ja garnicht sehen können.
- Eine Strecke wo ganz viele 30er Schilder stehen für (22-6 uhr) endet einfach in einer Kreuzung. Danach kommt kein 50er Schild. Also würden danach die 30 auch noch zählen, aber das können die von der Nebenstraße ja nicht wissen. Also würde für die 30 gelten ohne dass ein 30er Schild kam.
Ich könnte davon noch ewig viele Beispiele bringen ...
Aber ich habe auch einen Fall von dem Gegenteil. Und zwar ist auf der Strecke eine Straße mit einem 60er Schild. Bei dieser Straße sind mehrere Abzweigungn, also kleine Seitenstraßen. Das 60er Schild steht aber nur einmal am Anfnag und irgendwann zwischendurch nochmal, aber nicht an jeder Seitenstraße. Das wäre dann ein Beispiel dass dafür spricht dass die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht aufgehoben wird an Kreuzungen.
Ich würde nun gern wissen: Was denn nun? Wirds sie nun aufgehoben oder nicht?
In dem Artikel von oben steht halt dass sie nicht aufgehoben wird. Aber die Straßenschilder sprechen dafür dass es aufgehoben wird, weil sonst wäre es ziehmlich dämlich.
Danke für die Antworten
6 Antworten
Theoretisch ja, wenn Du Dich auf der gleichen Strecke befindest.
Ja ist halt immer geradeaus. Macht dann aber kein Sinn wenn irgendwann ein Schild mit 30 (22-6 Uhr kommt) :D Und die aus den anderen Straßen der Kreuzung konnten das erste 30er Schild ja auch garnicht sehen.
Das ist richtig. Es ist unlogisch und es wird auch zum Glück so gut wie nirgendwo so gehandhabt.
Aber theoretisch gilt die Begrenzung auch nach Kreuzungen.
Nur mal ein Beispiel: wenn Du nach ein paar Tagen von einem Parkplatz wegfährst oder wenn Du beispielsweise von einem Autohändler ein Auto kaufst und vom Hof fährst, dann gelten ja auch alle Schilder, die 100m, 500m ... vorher aufgestellt waren. Auch wenn Du Dich nicht erinnerst.
ja, wenn kein neues schild dort steht ists aufgehoben.
"Nein, eine solche grundsätzliche Regelung gibt es im deutschen Verkehrsrecht nicht. Stattdessen muss eine entsprechende Begrenzung auch wieder aufgehoben werden."
Quelle:
Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben - Verkehrsrecht 2021 (bussgeld-info.de)
die begrenzung ist durch die kreuzung aufgehoben du vogel
Gut, aber manchmal habe ich dann eine Straße wo ein 30 Schild steht für eine Baustelle. Die Baustelle steht aber erst hinter der nächsten Kreuzung. Also würde nach der Theorie dass die Geschwindigkeitsbegrenzung durch die Kreuzung aufgehoben wird, das 30er Schild das nur für die Baustelle war, bei der eigentlichen Baustelle garnicht mehr aktiv sein und dann kann man da 50 fahren. Von solchen Fällen habe ich schon ganz viele gesehen.
das ist was anderes, da ja auf die baustelle hingewiesen wird, wobei du hier grundsätzlich aber auch im recht bist.
erklrung:
woher soll jemand der aus der seitenstrasse die regelung kennen? du kannst immer sagen du kamst aus der seitenstrasse, da war kein schild.
Naja, also entweder wird es durch die Krezung aufgehoben oder nicht. Das Gefahrezeichen darunter sagt ja nur wann es aufgehoben wird, aber kann die Strecke nicht verlängern, wo es zählt, nach meinem Verständnis nach. Aber ja, wenn da ein Baustellenzeichen darunter ist, ist es natürlich klar, dass es für die Baustelle sein sollte, aber mir geht es halt darum ob man dann im recht ist wenn man da 50 fährt :D
"woher soll jemand der aus der seitenstrasse die regelung kennen? du kannst immer sagen du kamst aus der seitenstrasse, da war kein schild." - Es gab schon genau solche Fälle vor Gericht. Wohnst Du in dem Ort, so kann das Gericht argumentieren, dass Du das hättest wissen müssen. Wohnst Du nicht dort, so hieß es in einem Entscheid, dass Du an der Fahrweise der anderen Verkehrsteilnehmer hättest sehen müssen, dass die Geschwindigkeit begrenzt ist.
Wie gesagt, da jemand aus der seitenstrasse das schild nicht sehen kann der auf die hauptstrasse fährt gab es mehrfach bundesgerichtsurteile die gesagt haben das nach jeder einfahrt ein neues schild sein muss, sonst aufgehoben.
Ja gut ok. Aber das wiederspricht dann dem Artikel den ich gelesen habe und auch noch anderen Artikeln, wo es immer anders steht. Da steht z.b. auch drin, dass die Begrnzung trotzdem gild und wenn man aus einer Seitenstraße kommt soll man die Geschwindigkeit erahnen und kann trotzdem Geblitzt werden, wenn man die nicht kennt.
Ja, das ist in der Tat ziemlich dämlich. In der Straßenverkehrsordnung der DDR war es tatsächlich so, dass Kreuzungen die Geschwindigkeitsbegrenzung aufhoben. Nach bundesdeutschem Gesetz ist das nicht so. Es entstehen dadurch eine Menge unlogischer Situationen, bis dahin, das von einem Fahrer, der aus einer Nebenstraße auf die begrenzte Strecke einbiegt, erwartet wird, dass er sich an die Beschränkung hält, obwohl er das Schild gar nicht sehen konnte.
Zum Glück ist es oft so, dass die Aufstellung der Schilder logischer erfolgt, als es die Straßenverkehrsordnung vorschreibt. Sprich: in der Regel werden die Schilder an jeder Kreuzung wiederholt.
Danke:D Beste Antwort bissher finde ich. Ja, die Schilder werden meistens wiederholt, aber ebend nicht immer. Und da ist halt das Problem.
Schilder mit Geschwindigkeitsbeschränkung werden auch wieder per Schild aufgehoben. Bei Kreuzungen werden die Schilder erneut stehen, sonst kann sich kein Abbieger darauf einstellen.
auch hier gibt es Ausnahmen, z.B. Gefahren/Baustellen
Ja, aber manchmal oder eher häufiger werden die Schilder ebend nciht wiederholt. Was ist denn dann?
Nicht grundsätzlich. Beispielsweise ist auf der BAB das Limit auch nach der nächsten Ab/Auffahrt noch gültig.
Ja danke, aber wenn dort am Rand einfach ein 30 Schild steht und danach ewigkeiten garnichts mehr, wird es nicht aufgehoben durch die nächste Kreuzung und gild dann ewig lang wenn ich das richtig verstehe. So theoretisch zumindest.