Bei Videobearbeitung und großen Datenbanken flüssiges und parraleles arbeiten

Bei Spielen stabile frames. es gibt schon 3 spiele die bis zu 24gb ansprechen

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Miete MUSS zurück! überweisungskosten würd ich aber abziehen ^^

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Wenn bei der Einstufung eines GdB ein Ermessensspielraum zwischen GdB 20 und 30 liegt, woran macht der Sachbearbeiter des Versorgungsamtes fest, ob 20 oder 30?

Ich habe chronische rezidivierende diagnostizierte Urtikaria / Nesselsucht, ein operiertes Mammakarzinom in situ mit verbleibendem Lymphödem und leide unter Erschöpfung.

Wegen des Karzinoms hatte ich für 3 Jahre GdB50.

Nach Abwarten der Heilungsbewährung hat nun das Versorgungsamt alle ärztlichen Berichte ausgewertet und möchte einen Gesamt-GdB von 20 vergeben, ich dürfe dem aber widersprechen, bevor dieser gültig wird.

Ich habe gesehen, dass für meine Urtikaria 20-30 als GdB vorgesehen sind.

Woran macht es das Versorgungsamt fest, ob jemand 20 oder 30 bekommt?

Bei 20 fallen die steuerlichen Freibeträge und die Möglichkeit zur beruflichen Gleichstellung mit Schwerbehinderten weg.

Meine Krankheit wird mit 2x täglich Lora ADGC behandelt, d.h. der Juckreiz wird unterdrückt, die Schwellungen und Quaddeln bleiben.

Außerdem darf ich vieles nicht essen.

Ende des Monats fahre ich zu einer Mutter-Kind-Kur, da ich damals nach der Brust-OP und Bestrahlung auf eine AHB und Wiedereingliederung verzichtet hatte und zu früh wieder arbeiten gegangen bin.

Die Schwerbehinderten Vertretung hatte angeregt, dass ich stattdessen andere Art der Kur mache, da die AHB verfallen war.

Ich gehe 2x die Woche wegen eines Lymphödems für 45 min zur Lymphdrainage, voraussichtlich bis an mein Lebensende.

Seht Ihr eine Chance, die 30 statt 20 zu bekommen und kann ggf. die Kurklinik dabei helfen?

Lohnt es sich, das Gesamtbefinden mit den Einschränkungen und Beschwerden im Rahmen des Widerspruchs nochmal aufzuschreiben?

Soll ich dann selbst schreiben, ich halte GdB30 für angemessen? Oder nur, dass ich der Runterstufung von 50 auf 20 widerspreche?

Vielen Dank.

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Bei 20 fallen die steuerlichen Freibeträge und die Möglichkeit zur beruflichen Gleichstellung mit Schwerbehinderten weg.

klär mich ma auf

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Solang du nicht merkst das sie langsamer arbeitet, kannst du das ignorieren.

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Nein es sind Romane, die haben mit der Realität vielleicht 5% zu tun.

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https://www.manualslib.de/manual/747267/Suzuki-Gsx-S-125-L8-2018.html?page=105#manual

https://www.manualslib.de/manual/747267/Suzuki-Gsx-S-125-L8-2018.html?page=132#manual

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Schalusie

dreifachverglasung

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Der Mensch strebt seit seiner Existenz danach, Arbeit von anderen ausführen zu lassen.

Sei es Tier, Analoge oder Digitale Maschienen.

Androiden sind lediglich eine logische Folgerung der Evolution.

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Geschwindigkeitsbegrenzung nach Kreuzung aufgehoben?

Ich habe vor ein paar Tagen schonmal eine Frage dazu gestellt, habe aber jetzt auf der Straße mal darauf geachtet und bin zu folgendem gekommen.

Also die eigentliche Frage ist: Werden Geschwindigkeitsbegrenzungen nach einer Kreuzung aufgehoben oder nicht? Also wenn man geradeaus fährt.

(Nur normale Geschwindigkeitsbegrenzungen. 30er Zonen und der gleichen bleibt nach einer Kreuzung natürlich bestehen)

Ich war bissher immer der Meinung dass es aufgehoben wird, da es sonst keinen Sinn ergibt. Habe aber dann in dem Artikel "https://www.bussgeldkatalog.de/geschwindigkeitsbegrenzung-aufgehoben/" gelesen, dass es nicht aufgehoben wird. Das habe ich auch noch in anderen Artikeln gelesen.

Ich habe nun gestern beim Fahren mal darauf geachtet. Also ich hatte mehrere Fälle, wo es ziehmlich dämlich wäre, wenn die 30 nach der Kreuzung weiter gehen.

  1. Auf einer Straße steht ein 30er Schild. Nach der Kreuzung danach steht keines. Knapp 50-100 Meter nach der Kreuzung kommt dann ein Schild mit 30 für Nachts (22-6Uhr). Wenn das erste 30er Schild durch die Kreuzung nicht aufgehoben wurde, wäre da dauerhaft 30 und das Schild für die 30 in der Nacht macht keinen Sinn.
  2. Ich hatte vor einer Brücke ein 30er Schild. Das sollte wahrscheinlich nur für die Brücke sein. Aber es war kein Gefahrenzeichen dabei, das angegeben hätte, dass es nur für die Brücke ist oder dergleichen. Also ein allein stehendes 30er Schild. Kurz nach der Brücke kommt dann eine große Kreuzung. Danach kommt kein Geschwindigkeitsschild und das bei einer Straße die danach recht lang ist. Ich gehe davon aus dass da 50 sind, vor allem da andere Autofahrer das 30er Schild ja garnicht sehen können.
  3. Eine Strecke wo ganz viele 30er Schilder stehen für (22-6 uhr) endet einfach in einer Kreuzung. Danach kommt kein 50er Schild. Also würden danach die 30 auch noch zählen, aber das können die von der Nebenstraße ja nicht wissen. Also würde für die 30 gelten ohne dass ein 30er Schild kam.

Ich könnte davon noch ewig viele Beispiele bringen ...

Aber ich habe auch einen Fall von dem Gegenteil. Und zwar ist auf der Strecke eine Straße mit einem 60er Schild. Bei dieser Straße sind mehrere Abzweigungn, also kleine Seitenstraßen. Das 60er Schild steht aber nur einmal am Anfnag und irgendwann zwischendurch nochmal, aber nicht an jeder Seitenstraße. Das wäre dann ein Beispiel dass dafür spricht dass die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht aufgehoben wird an Kreuzungen.

Ich würde nun gern wissen: Was denn nun? Wirds sie nun aufgehoben oder nicht?

In dem Artikel von oben steht halt dass sie nicht aufgehoben wird. Aber die Straßenschilder sprechen dafür dass es aufgehoben wird, weil sonst wäre es ziehmlich dämlich.

Danke für die Antworten

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ja, wenn kein neues schild dort steht ists aufgehoben.

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Du fängst irgendwann an nach luft zu schnappen und saugst deine lunge mit wasser voll was sehr schmerzhaft ist

dann merkst du wie dein gehirn immer weniger mit sauerstoff versorgt wird, deine äderchen in den augen platzen dein ganzer körper fühlt sich an als wären 1000 nadel darin

je nachdem wie trainiert du bist, machst du das zwischen 3-10 minuten durch, bevor dir das licht ausgeht.

wirst du dann wiederbelebt, ist die einzige fähigkeit die dir bleibt, bereuen.

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Ist Belästigung aber im Rahmen von Steh auf, sags der Bahn und setz dich um.

Kommt das wiederholend vor brauchst du seinen Namen, also flirte!

Dann zu einem Zivilrechtsanwalt und der Rest erledigt sich dann von allein.

Kommt das nochmal vor, bevor sich das erledigt hat, rufst du direkt die Polizei.

ps: du solltest ihm aber auch vorher mal gesagt haben das dich das anekelt.

lg

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