Darf man sein hinteres Autokennzeichen abmachen und an den Anhänger machen, oder ist das Kennzeichenmissbrauch?

11 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, das wäre Kennzeichenmissbrauch und ist illegal. Jeder Anhänger braucht ein eigenes, amtliches Kennzeichen mit Stempelplakette. Dein hinteres Autokennzeichen darfst du nur für einen Fahrradträger als Wiederholungskennzeichen verwenden, wenn es das originale Kennzeichen verdeckt.

Lg:)


dvdfan 
Beitragsersteller
 12.07.2025, 20:02

Habs mir schon irgendwie gedacht. Ich hatte nur angenommen, dass es irgendwie 'ne Sonderregelung gibt.

odderanders  14.07.2025, 06:54

Thx fürs ⭐️ nchen.

Der Anhänger muss zugelassen werden und bekommt dabei ein eigenes Kennzeichen.

Die Verwendung des PKW-Kennzeichens am Anhänger ist kein Kennzeichenmissbrauch, sondern Urkundenfälschung.

Darüber hinaus liegen noch Steuerhinterziehung und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor.


dvdfan 
Beitragsersteller
 13.07.2025, 09:28

Ich dachte Urkundenfälschung liegt vor, wenn er ein "falsches" Kennzeichen anfertigt.

AntonAntonsen  13.07.2025, 14:02
@dvdfan

Das Kennzeichen allein stellt noch keine Urkunde dar.

Erst, wenn das (amtlich gestempelte) Kennzeichen fest mit einem Fahrzeug verbunden ist, entsteht durch die Kombination von Kennzeichen und Fahrzeug eine zusammengesetzte Urkunde. Damit wird erklärt, dass das Fahrzeug, an dem das Kennzeichen befestigt ist, zum Verkehr zugelassen ist und wer dessen Halter ist.

Durch das Anbringen des Kennzeichens am Anhänger wird eine Gedankenerklärung manifestiert, die unwahr ist, weil der Anhänger ja nicht zugelassen ist und keinen Halter hat. Dadurch wird eine unechte Urkunde hergestellt.

dvdfan 
Beitragsersteller
 13.07.2025, 14:14
@AntonAntonsen

Ja, könnte auch passen.

Aber ich glaube, es ist eh Wurscht wie es heißt, wenn der Richter dann die saftige Geldstrafe verließt.

oder ist das Kennzeichenmissbrauch?

Ganz genau das ist es. Der Anhänger muß eine eigene Zulassung und Kennzeichen haben.

Ansonsten käme wegen Kennzeichnmißbrauch noch ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen §1 StVG hinzu.


tomgun  13.07.2025, 07:34

Worann erkennst du das zulässige Gesammtgewicht des Anhängers?

Nicht jeder Anhänger braucht eine Zulassung, Allerdings ein Kennzeichen ist inmmer nötig,

dvdfan 
Beitragsersteller
 13.07.2025, 09:33
@tomgun

Der Nutzer sollte es in den Papieren vom Anhänger finden.

Ich, als Außenstehender, kann nur schätzen und schätze mal, dass dieses kleine Anhängerchen unter 750kg zGg ist.

dvdfan 
Beitragsersteller
 12.07.2025, 20:11

Theoretisch hätte ich den Typ also anzeigen können. (Bin aber kein Hauptmeister. Ich lasse lieber den Zufall entscheiden.)

ZuumZuum  12.07.2025, 20:18
@dvdfan

Ja, man gönnte solchen Leuten ja eigentlich nichts Schlechtes, aber der Anhänger müßte sich zufällig selbstständig machen, und in parkende Autos krachen. Dann bewegen wir uns nämlich in einen Straftatbestand. Da kann man dann auch schnell mal zwei bis drei Monatsgehälter als Geldstrafe aufgebrummt bekommen. Dazu kommt dann noch der Fremdschaden, den keine Versicherung abdeckt, weil der Anhänger weder zugelassen, noch versichert ist.

Bild zum Beitrag

Ein Anhänger muss separat zugelassen werden und somit sein eigenes Kennzeichen haben. Das was du beschreibst ist verboten und wird bestraft.

 - (Werkstatt, TÜV, Autofahren)

dvdfan 
Beitragsersteller
 13.07.2025, 09:30

"wird bestraft."

Wenn derjenige erwischt wird.

Wenn es sich um einen ungebremsten Anhänger unter 750kg Gesammtgewicht handelt braucht er keine eigene Zulassung, Dann kann man die Nummer des Zugfahrzeuges als Kopie anbringen. Da das Gesetz von einem Wiederholungskennzeichen spricht gehe ich davon aus das diese Variante nicht erlaubt ist. Es wird ja nicht wiederholt.

PS: Auch fehlt das TÜV Zeichen für den Anhänger. Dieser bekommt ein eigenes TÜV

Zeichen.

Eine eigene Versicherung ist für solche Anhänger auch nicht vorgeschrieben. Es gilt die Versicherung des ziehenden Fahrzeugs.

Stellt man den Anhänger allerdings ab und er rollt auf die Strasse ist er nicht versichert. Dann kann es teuer werden. Versicherungen bieten für solche Anhänger eine günstige Versicherung an.

PSS: Nach dem ich nun eine Stunde gegoogelt habe bin ich mir jetzt nicht mehr sicher mit meiner Aussage. Das schein wohl nur in den Niederlanden so zu sein.

Holländische Hersteller bieten Zulassungsfreie Anhänger auf ihren Seiten an.

Die Google KI sagt das gälte auch in Deutschland.

Der ADAC sagt man braucht eine Zulassung.

Im FZV steht nur bei Landwirtschaftlichen Anhängern und 20 Kmh.

Jetzt bin ich selber unsicher und verwirrt.


dvdfan 
Beitragsersteller
 13.07.2025, 23:36

Danke, dass du nochmal gegoogelt hast.

Eine Stunde für mich.😊 Dankeschön. 🙏

lemonshaker  13.07.2025, 11:34

das ist Quatsch, der Anhänger muß versichert und zugelssen sein, mit eigenem Kennzeichen. Wiederholungskennzeichen gibt es in der Landwirtschaft bei nicht zulassungspflichtigen Anhängern und dort ist auch keine Gewichtsgrenze.

dvdfan 
Beitragsersteller
 13.07.2025, 09:31

Das muss ich erstmal selber googeln. So hab ich das noch nicht gehört.