Darf man sein hinteres Autokennzeichen abmachen und an den Anhänger machen, oder ist das Kennzeichenmissbrauch?
Hab ich heute am Supermarkt gesehen.
(Habs mal gut zensiert.)
Die Anhängernummer war tatsächlich auch vorn am Auto die Selbe.
11 Antworten
Nein, das wäre Kennzeichenmissbrauch und ist illegal. Jeder Anhänger braucht ein eigenes, amtliches Kennzeichen mit Stempelplakette. Dein hinteres Autokennzeichen darfst du nur für einen Fahrradträger als Wiederholungskennzeichen verwenden, wenn es das originale Kennzeichen verdeckt.
Lg:)
Habs mir schon irgendwie gedacht. Ich hatte nur angenommen, dass es irgendwie 'ne Sonderregelung gibt.
Der Anhänger muss zugelassen werden und bekommt dabei ein eigenes Kennzeichen.
Die Verwendung des PKW-Kennzeichens am Anhänger ist kein Kennzeichenmissbrauch, sondern Urkundenfälschung.
Darüber hinaus liegen noch Steuerhinterziehung und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor.
Das Kennzeichen allein stellt noch keine Urkunde dar.
Erst, wenn das (amtlich gestempelte) Kennzeichen fest mit einem Fahrzeug verbunden ist, entsteht durch die Kombination von Kennzeichen und Fahrzeug eine zusammengesetzte Urkunde. Damit wird erklärt, dass das Fahrzeug, an dem das Kennzeichen befestigt ist, zum Verkehr zugelassen ist und wer dessen Halter ist.
Durch das Anbringen des Kennzeichens am Anhänger wird eine Gedankenerklärung manifestiert, die unwahr ist, weil der Anhänger ja nicht zugelassen ist und keinen Halter hat. Dadurch wird eine unechte Urkunde hergestellt.
Ja, könnte auch passen.
Aber ich glaube, es ist eh Wurscht wie es heißt, wenn der Richter dann die saftige Geldstrafe verließt.
Ganz genau das ist es. Der Anhänger muß eine eigene Zulassung und Kennzeichen haben.
Ansonsten käme wegen Kennzeichnmißbrauch noch ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen §1 StVG hinzu.
Worann erkennst du das zulässige Gesammtgewicht des Anhängers?
Nicht jeder Anhänger braucht eine Zulassung, Allerdings ein Kennzeichen ist inmmer nötig,
Theoretisch hätte ich den Typ also anzeigen können. (Bin aber kein Hauptmeister. Ich lasse lieber den Zufall entscheiden.)
Ja, man gönnte solchen Leuten ja eigentlich nichts Schlechtes, aber der Anhänger müßte sich zufällig selbstständig machen, und in parkende Autos krachen. Dann bewegen wir uns nämlich in einen Straftatbestand. Da kann man dann auch schnell mal zwei bis drei Monatsgehälter als Geldstrafe aufgebrummt bekommen. Dazu kommt dann noch der Fremdschaden, den keine Versicherung abdeckt, weil der Anhänger weder zugelassen, noch versichert ist.
Ein Anhänger muss separat zugelassen werden und somit sein eigenes Kennzeichen haben. Das was du beschreibst ist verboten und wird bestraft.

Wenn es sich um einen ungebremsten Anhänger unter 750kg Gesammtgewicht handelt braucht er keine eigene Zulassung, Dann kann man die Nummer des Zugfahrzeuges als Kopie anbringen. Da das Gesetz von einem Wiederholungskennzeichen spricht gehe ich davon aus das diese Variante nicht erlaubt ist. Es wird ja nicht wiederholt.
PS: Auch fehlt das TÜV Zeichen für den Anhänger. Dieser bekommt ein eigenes TÜV
Zeichen.
Eine eigene Versicherung ist für solche Anhänger auch nicht vorgeschrieben. Es gilt die Versicherung des ziehenden Fahrzeugs.
Stellt man den Anhänger allerdings ab und er rollt auf die Strasse ist er nicht versichert. Dann kann es teuer werden. Versicherungen bieten für solche Anhänger eine günstige Versicherung an.
PSS: Nach dem ich nun eine Stunde gegoogelt habe bin ich mir jetzt nicht mehr sicher mit meiner Aussage. Das schein wohl nur in den Niederlanden so zu sein.
Holländische Hersteller bieten Zulassungsfreie Anhänger auf ihren Seiten an.
Die Google KI sagt das gälte auch in Deutschland.
Der ADAC sagt man braucht eine Zulassung.
Im FZV steht nur bei Landwirtschaftlichen Anhängern und 20 Kmh.
Jetzt bin ich selber unsicher und verwirrt.
Danke, dass du nochmal gegoogelt hast.
Eine Stunde für mich.😊 Dankeschön. 🙏
das ist Quatsch, der Anhänger muß versichert und zugelssen sein, mit eigenem Kennzeichen. Wiederholungskennzeichen gibt es in der Landwirtschaft bei nicht zulassungspflichtigen Anhängern und dort ist auch keine Gewichtsgrenze.
Das muss ich erstmal selber googeln. So hab ich das noch nicht gehört.
Ich dachte Urkundenfälschung liegt vor, wenn er ein "falsches" Kennzeichen anfertigt.