Fahren ohne Anhängerführerschein?

6 Antworten

Das Problem ist, dass das was du hier getan hast, eine Straftat ist!

Allerdings haben Richter hier die Möglichkeit, duchaus Milde walten zu lassen.

Viel Geld ist relativ. Immerhin richten sich die Geldbußen bei so was nach dem EInkommen des Täters.

Was den Führerscheinentzug angeht! da mach dir mal keine all zu großen Sorgen. Du wirst wahrscheinlich wenn, mit einem befristeten Fahrverbot zu rechnen haben.

ich kenne Leute, die sind bei so was mit einer Geldauflage und ein paar Punkten davon gekommen.

Du hast ja niemanden wirklich gefährdet, von daher ist das alles halb so wild.

NEIN! ich sage nicht dass das richtig war, aber du wirst mit Sicherheit den Führerschein behalten dürfen.

Mein tipp: lass dich mal anwaltlich beraten. die Erstberatung ist kostenlos. der Anwalt wird dir genau sagen, wo der strafrahmen liegt, und auch ungefähr abschätzen, was er für dich tun kann. z.B. auf den Richter einwirken, dass er Milde walten lässt.

Dass es ein Irrtum deinerseits war, macht die Sache nicht richtiger, aber genau dafür ist ja der Strafmaßrahmen gedacht.

Jemandem der so was absichtlich macht, dann noch den Verkehr gefärdet etc. dem gehört der Lappen entzogen. Dafür kann das Gericht ja auch oben anstezen.

lg, Anna

Ganz einfach. Es ist fahren ohne Fahrerlaubnis.

Kommt das gleiche bei raus, wie wenn du dich in einen Sattelzug setzt und sagst, das du nicht wusstest das du den nicht fahren darfst. Wird nicht billig, und der Schein, den Du besitzt ist weg.

Nicht wissen schützt nicht vor Strafe, in der Hoffnung, das du daraus lernst.

Du darfst mit Klasse B auch eine Kombination mit mehr als 3,5t zulässiges Gesamtgewicht fahren, sofern das zGG des Anhängers nicht über 750kg liegt. In dem Fall darfst du die 3,5t beim Zufgahrzeug voll ausreizen und kommst auf insgesamt 4250kg zulässiges Gesamtgewicht.

Liegt das zGG des Anhängers über 750kg, darf die Kombination insgesamt nur noch ein zGG von 3,5t haben.

Auf Fahren ohne Fahrerlaubnis stehen bis 360 Tagessätze Geldstrafe oder bis ein Jahr Haft, du wirst dich im unteren Bereich bewegen, eine Einstellung ohne Gerichtsverhandlung mittels Strafbefehl wäre nicht unrealistisch, rechne grob mit ein bis drei Monatslöhnen.