Fahrradfahrer beim abbiegen nicht gesehen aber kein Unfall?

6 Antworten

Ich habe letzten Monat per Post eine Anzeige erhalten, wo mir vorgeworfen wurde bereits im Januar einen Fahrradfahrer beim Rechtsabbiegen nicht gesehen zu haben.

Das war sicherlich ein Anhörungsbogen. Aufgrund deiner Angaben (Januar / letzten Monat) könnte man anhand der genauen Zeitpunkte der Tat und der Anordnung bzw. des Versands der Anhörung mal prüfen, ob ggf. eine Verjährung eingetreten ist.

Kann ich dagegen noch vorgehen?

Nach Zustellung des Bußgeldbescheides hat man zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Wenn dieser nicht erfolgreich ist, wird die Sache vor Gericht entschieden.

Ist das berechtigt?

Wenn du den Radfahrer beim Abbiegen gefährdet hast, dann ja. Unabhängig davon, ob du das bemerkt hast oder nicht.

Du musst dich doch sicherlich dazu äußern. Ich würde deutlich wiedersprechen. Angeben, dass ich immer vorschriftsmäßig mit Schulterblick abbiege und daher ausschließe, dass es zu so einer Situation gekommen ist. Unterstellen, dass es sich womöglich zu dunkler Nachtzeit um ein unbeleuchtetes Fahrrad gehandelt haben muss oder angeben, dass ich zur Tatzeit nicht mit dem Auto unterwegs war. Sowas in der Richtung. Am Ende steht Aussage gegen Aussage und die Sache wird fallen gelassen.

Wenn ich dich richtig verstehe, dann hat sich der Vorfall bereits im Januar ereignet und du hast erst im letzten Monat ein Schreiben erhalten.

Immerhin hast du es nun, mindestens drei Wochen später, geschafft, uns um Rat zu fragen aber damit wir die Angelegenheit richtig einordnen können, solltest du vielleicht ein Foto von dem Schreiben, mit geschwärzten Personalien posten.

Vielleicht geht aus dem Schreiben ja auch hervor, weshalb man dir erst jetzt - unter Missachtung des §26 StVG - dieses Schreiben zugestellt hat.

Grundsätzlich gilt bei einer Verfolgungsverjährung zwar eine Frist von sechs Monaten nach §31OWiG aber das gilt nicht im Straßenverkehrsrecht....

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebenserfahrung und sehr vielseitige Interessen

Wird auf dem Zettel bestimmt stehen das du Einspruch oder so einlegen kannst. Dies solltest du dann auch schnellstmöglich tun. Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast dann kannst ja einen Anwalt dazu schalten.

Ohne Zeugen, Beweise kann der dir gar nichts.

Ach nee, eine Anzeige ohne Zeugen? Und jetzt ist Juni?

Wer will dich da denn veräppeln.

Keine Ahnung, was in dieser Anzeige drinnen steht. Falls in der Anzeige drinnen steht, dass du dich äußern MUSST: so ganz ohne Rechtsanwalt würde ich per Einschreiben und Rückschein mitteilen, dass ich so eine Situation nicht kenne und ich nicht weiss, warum eine Anzeige erstellt worden ist.

Aber nur, wenn die Anzeige darauf hindeutet, das du überhaupt antworten MUSST.

Ansonsten siehe Tipp unten, erstmal ignorieren. Wer soll dir denn auch wegen was an den Karren fahren und warum?

Fakt ist: ohne Zeugen UND ohne Beweise = keine Möglichkeit der Strafverfolgung oder ähnlichem.....