Fahrradfahrer beim abbiegen nicht gesehen aber kein Unfall?
Ich habe letzten Monat per Post eine Anzeige erhalten, wo mir vorgeworfen wurde bereits im Januar einen Fahrradfahrer beim Rechtsabbiegen nicht gesehen zu haben. Dieser musste laut eigene Aussagen eine Vollbremsung machen und konnte schlimmeres verhindern.
Ich selber kann mich nicht mehr daran erinnern eine solche Situation gehabt zu haben. Es war nun auch schon im Januar und gegen Abend und daher recht dunkel wahrscheinlich.
Blöd ist jetzt, dass der Fahrradfahrer wohl ein Polizeibeamter war und dies zur Anzeige gebracht hat. Zeugen gab es wohl keine.
Ich habe zunächst die Aussage gemacht, dass ich gefahren bin und mich aber nicht mehr an solch eine Situation erinnern kann, zudem ist diese Sache auch schon länger her.
Jetzt habe ich meinen Bußgeldbescheid erhalten in dem es heißt, dass ich 160€ Strafe zahlen muss, 1Punkt bekomme und zudem 1 Monat Fahrverbot.
Ist das berechtigt? Kann ich dagegen noch vorgehen?
6 Antworten
Ich habe letzten Monat per Post eine Anzeige erhalten, wo mir vorgeworfen wurde bereits im Januar einen Fahrradfahrer beim Rechtsabbiegen nicht gesehen zu haben.
Das war sicherlich ein Anhörungsbogen. Aufgrund deiner Angaben (Januar / letzten Monat) könnte man anhand der genauen Zeitpunkte der Tat und der Anordnung bzw. des Versands der Anhörung mal prüfen, ob ggf. eine Verjährung eingetreten ist.
Kann ich dagegen noch vorgehen?
Nach Zustellung des Bußgeldbescheides hat man zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Wenn dieser nicht erfolgreich ist, wird die Sache vor Gericht entschieden.
Ist das berechtigt?
Wenn du den Radfahrer beim Abbiegen gefährdet hast, dann ja. Unabhängig davon, ob du das bemerkt hast oder nicht.
Du musst dich doch sicherlich dazu äußern. Ich würde deutlich wiedersprechen. Angeben, dass ich immer vorschriftsmäßig mit Schulterblick abbiege und daher ausschließe, dass es zu so einer Situation gekommen ist. Unterstellen, dass es sich womöglich zu dunkler Nachtzeit um ein unbeleuchtetes Fahrrad gehandelt haben muss oder angeben, dass ich zur Tatzeit nicht mit dem Auto unterwegs war. Sowas in der Richtung. Am Ende steht Aussage gegen Aussage und die Sache wird fallen gelassen.
Wenn ich dich richtig verstehe, dann hat sich der Vorfall bereits im Januar ereignet und du hast erst im letzten Monat ein Schreiben erhalten.
Immerhin hast du es nun, mindestens drei Wochen später, geschafft, uns um Rat zu fragen aber damit wir die Angelegenheit richtig einordnen können, solltest du vielleicht ein Foto von dem Schreiben, mit geschwärzten Personalien posten.
Vielleicht geht aus dem Schreiben ja auch hervor, weshalb man dir erst jetzt - unter Missachtung des §26 StVG - dieses Schreiben zugestellt hat.
Grundsätzlich gilt bei einer Verfolgungsverjährung zwar eine Frist von sechs Monaten nach §31OWiG aber das gilt nicht im Straßenverkehrsrecht....
LG
Wird auf dem Zettel bestimmt stehen das du Einspruch oder so einlegen kannst. Dies solltest du dann auch schnellstmöglich tun. Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast dann kannst ja einen Anwalt dazu schalten.
Ohne Zeugen, Beweise kann der dir gar nichts.
Ach nee, eine Anzeige ohne Zeugen? Und jetzt ist Juni?
Wer will dich da denn veräppeln.
Keine Ahnung, was in dieser Anzeige drinnen steht. Falls in der Anzeige drinnen steht, dass du dich äußern MUSST: so ganz ohne Rechtsanwalt würde ich per Einschreiben und Rückschein mitteilen, dass ich so eine Situation nicht kenne und ich nicht weiss, warum eine Anzeige erstellt worden ist.
Aber nur, wenn die Anzeige darauf hindeutet, das du überhaupt antworten MUSST.
Ansonsten siehe Tipp unten, erstmal ignorieren. Wer soll dir denn auch wegen was an den Karren fahren und warum?
Fakt ist: ohne Zeugen UND ohne Beweise = keine Möglichkeit der Strafverfolgung oder ähnlichem.....