Fast Fahrradfahrer angefangen?

6 Antworten

Wenn sie noch böse schaun konnte, war alles noch gut ;-) . Schön, dass du noch bremsen konntest, für sie, als auch für dich. Ich vermute, du kannst auch gut darauf verzichten, einen Angefahrenen vor dem Auto liegen zu haben, auf die Angst, den organisatorischen Aufwand und womöglich noch anhaltende Schuldgefühle.

Nein, Beinahe-Unfälle sind nicht anzeigbar. Selbst absichtliches Abdrängeln (Auto zu Rad), zu eng überholen, ist zwar verboten, wird aber angeblich kaum oder gar nicht geahndet, auch gern mit der Ansage "ist ja nichts passiert".

Es ist etwas wesentliches passiert: du hast - wie du selbst schreibst - etwas gelernt und wirst künftig noch sicherer im Straßenverkehr sein.

Du hast auch erkannt, dass du einen Fehler gemacht hast, und du hast nicht versucht irgend jemand anderem dafür die Verantwortung zu geben. Das ist toll, und richtig, und leider kann das nicht jeder. Du aber schon.

Du bist im Endeffekt so gefahren, dass du noch rechtzeitig bremsen hast können. Ja das war keine Glanzleistung, aber das kann jedem Anfänger passieren, und es ist nichts passiert.

Du hast dich sogar entschuldigt.

Es ist nichts passiert, weder Sach- noch Personenschaden, daher hat sie in dem Fall keine Grundlage für eine Anzeige.

iSc0field liegt richtig.

Es ist nichts passiert, weshalb sie keinen Recht hat, eine Anzeige zu erstatten? Weder wegen Sach- noch Personschaden

Wer sein Fahrrad schiebt ist Fußgänger, und als solcher hat man keine Vorfahrt. Vorrang hat man an grünen Fußgängerampeln, Zebrastreifen oder wenn man eine Straße überquert, auf der ein Fahrzeug sich noch gar nicht befindet, sondern in die es erst abbiegt. Kommen wird da also nichts.

Trotzdem ist es richtig, dass du dein Verhalten kritisch hinterfragst. Die Dame hätte ja auch fahren können, und dann wäre es vielleicht schlimmer ausgegangen.

Fehler macht jeder mal, der Kluge lernt daraus.