Anschuldigung für Falschparken ohne beweis?
Ich habe vor einigen Wochen ein Bußgeldbescheid von der Stadt bekommen da ich angeblich vor meiner Haustür in zweiter Reihe geparkt habe.
ich kann mich aber an keine Situation erinnern in der das der Fall war.
zweite Reihe parken ist in meiner Straße auch gar nicht möglich, da man dann die komplette Straße blockiert.
Daher habe ich eine Mail geschrieben und um ein Beweisfoto gebeten.
nun habe ich einen Brief bekommen das es kein Bild gibt und das wahrnehmen der Polizei reicht.
Stimmt das? Brauchen die als Beweis wirklich nur die Aussage der Polizisten?
2 Antworten
Da kann aber etwas nicht stimmen, den erwischten Fahrer müssen sie doch benennen,
wenn Du keine Polizei gesehen hast, werden die Dich ja auch nicht gesehen haben. Woher haben die also Deine Adresse und die Namen.
Ja, eine Zeugenaussage ist auch ein Beweis.
Wenn es hart auf hart kommt muss ein Zeuge vor Gericht die Wahrheit sagen, anderfalls kann man für eine Falschaussage bestraft werden, Der Angeschuldigte darf ohne Konsequenzen lügen bis sich die Balken biegen. Da ist dann nicht viel mit "Aussage gegen Aussage".
Den Begriff "Aussage gegen Aussage" gibt es im Juristischen nicht. Entweder man glaubt dir oder nicht.
Naja aber wenn ich sage ich habe es nicht getan ist es Aussage gegen Aussage