Haltestelle in Anlieger Frei Zone?

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"Anlieger" ist nicht, wer in der Straße irgendein "Anliegen" hat, sondern, wer mit einem an der Straße anliegenden Grundstück in Beziehung treten möchte. Also beispielsweise Bewohner oder Besucher.

Eine Bushaltestelle ist aber kein anliegendes Grundstück, sondern selbst Teil der Straße. Insofern ist das Befahren der Straße zwecks Nutzung der Bushaltestelle kein Anliegerverkehr.