Befahren einer Anliegerstraße?
Ich habe eine Meldeadresse am Ende der Sackgasse Straße C (grünes Kreuz). Dieser Teil der Straße ist, im Gegensatz zu dem Teilstück zwischen Straße A und Straße B, nicht nur für Anlieger frei. Darf ich als Anlieger der Straße C das Teilstück zwischen Straße B und Straße A benutzen?
6 Antworten
Hallo Micha1893
In der Straße C zwischen den Straßen A und B dürfen nur die fahren die in dem Teilstück zwischen A und B wohnen
Gruß HobbyTfz
Da gibt es keine konkrete Ausnahme, die vom Gesetz benannt würde. Kann mich gerne jemand korrigieren, wenn das anders ist. Da müssten eventuelle Urteile näheres definieren.
Klar ist einfach: Wo das Schild steht, ist die Einfahrt verboten. Das sagt an sich schon alles aus, denn Du kommst in Deinen Teil der Straße auch ohne die Durchquerung des anderen Teilstücks. Die Antwort ist also: Nein, nicht erlaubt. Wenn das Teilstück aber tatsächlich so kurz ist, wie man es vom Bild vermutet, könnte man vielleicht mit den Anwohnern und der Gemeinde sprechen. Es ist - je nach Gemeinde - gar nicht so unwahrscheinlich, dass es Dir dann einfach erlaubt wird. Und dann hättest Du es ja sogar schriftlich.
Man darf solch eine Straße befahren, da man ja ein Anliegen hat.
Als Anlieger werden zunächst Anwohner der Straße bezeichnet, deren Grundstück über die Straße erschlossen wird, also an der Straße „anliegen“. Die Rechtsprechung hat den Begriff des Anliegers weit gefasst: So zählen alle Personen zu Anliegern, die mit Bewohnern oder Grundstückseigentümern der Straße in eine Beziehung treten wollen.
Also nicht nur die Bewohner und Grundstückseigentümer der Straße, sondern auch deren Besucher sind berechtigt, die Straße mit dem Fahrzeug zu befahren. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieser Besuchszweck privater oder geschäftlicher Natur ist.
Quelle: www.anwalt.de/rechtstipps/wann-darf-ich-in-eine-anliegerstrasse-fahren_110202.html
Nein, darf man in diesem Fall eben nicht, da das Ziel auch über alternative Wege (Straße B) erreichbar ist!
Eigentlich irreführend der Begriff. Es sollte besser "Anwohnerstraße" heißen, wenn sich "Anliegen" auf anliegende Grundstücke bezieht.
So hab ich bisher auch immer gedacht, es ginge um ein Anliegen, in der Art einer zu tätigenden Handlung. Nach diesem Begriff, könnte nämlich auch das Durchfahren selbst zum Anliegen werden.
Nein, darfst Du nicht, da Du eben kein Anlieger bist und Dir Alternativen zur Verfügung stehen.
Wenn du es sehr genau nimmst, dann darfst du dort nicht durch fahren. Führt ja nicht im Anliegerbereich zu deinem Grundstück.
Dann musst du dich über mal ein Ticket vielleicht nicht wundern. Ehrlich, ich würde da auch durch fahren.
Ich nehme es da nicht so genau, allerdings Anwohner zwischen Straße B und Straße A. ;-)