Über rot fahren wenn Ampel nicht schaltet motorad?
Hey es gibt ja Ampeln die nur auf Grün schalten wenn dort jemand steht wenn es halt eine nicht viel befahrene Straße ist oder nachts aber was ist wenn ich z.b an einer Ampel stehe hinter mir kein Auto ist was ich vor schicken könnte und die Ampel Dauer Haft rot bleibt darf ich dann vorsichtig die Ampel überqueren oder hab ich dann Pech gehabt ( Ich will nur gerne wissen wie es rechtlich damit aussieht)
5 Antworten
Natürlich darfst du. Das Verhältnnismäßigkeitsprinzip ist Bundesgewohnheitsrecht mit Verfassungsrang. Das wird in der Regel durch die Gesetze und Rechtsprechung realisiert. Aber im Prinzip kannst du damit jedes Gesetz brechen, aber nur, wenn es geeignet, erforderlich und angemessen ist. Und genau da liegt das Problem. Aber du genießt auch einen gewissen Schutz diese Abwägung nicht richtig oder unvollständig zu treffen. Kurz gesagt, wenn du dein Ziel damit nicht erreichen kannst, bessere Möglichkeiten hast oder die Rechte anderer im Gegensatz zu deinen Rechten schwerwiegender sind: Finger ganz weit Weg!
Und ja, es gibt auch Kontaktschleifen, einige Ameldurchgänge der Ampel , warten, vielleicht schieben, wenn das ungefährlicher ist. Und Manchmal ist es auch weise das Fahrzueug zu parken und die Polizei anzurufen, wenn man ein Handy hat. Das hängt eben von der Situation und der Gefährdungslage ab.
Brechen kannst du jedes Gesetz, aber eben nur wenn ... Und mach dir keine Hoffnungen, dass das ausnutzen kannst. Und Beweisführung ist dann auch noch so eine Sache.
Aber ganz ehrlich. Bei einer roten Ampel würde ich mir keine Sorgen machen, wenn du kein Risiko eingehst. Schlimmstenfalls Fahrverbot. Und als Motorradfaher solltest du auch wissen, was Motorradfaheren passieren kann.
Eine dauerhaft rote Ampel ist eine ganz normale Sache, die jeden mal trifft und technisch auch nicht so wahrscheinlich ist. Da kann man eben nur das beste draus machen.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO), enthält hierzu keinerlei Vorschriften. Es existiert allerdings bereits eine höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) mit Sitz in Karlsruhe zu dieser Fragestellung. Danach ist es so, dass wenn die Ampelanlage länger als fünf Minuten lang rot bleibt, man von einem Defekt der Ampelanlage ausgehen darf und man dann entsprechend vorsichtig die Kreuzung auch bei Rotlicht überqueren darf, ohne ein Bußgeld befürchten zu müssen. Man muss allerdings mindestens 5 Minuten lang gewartet haben und sollte dies im Zweifelsfall natürlich auch nachweisen können. Da heutzutage jeder immer ein Handy dabei hat, kann man dazu einfach die Uhr im Auto und die Ampel filmen, sodass das auf der Aufnahme erkennbar ist. In haftungsrechtlicher Hinsicht ist es allerdings so, dass wenn es dadurch zu einem Unfall kommt, man dann trotzdem zu 100% die Schuld daran trägt, denn man hatte ja trotzdem rot und der andere Verkehrsteilnehmer hatte grün. Wenn man das Risiko vermeiden möchte, dann muss man die defekte Ampel der Polizei melden und warten bis diese eingetroffen ist und die Verkehrsregelung übernommen hat. Nach der StVO, haben die Zeichen und Weisungen eines Polizeibeamten Vorrang vor denen einer Lichtzeichenanlage, wie eine Ampel juristisch korrekterweise heißt.
Mfg
Beim Zweirad falls vorhanden die Armbanduhr und die Ampel filmen. Bei einem Zweirad, kann man allerdings auch einfach absteigen, schieben und die Fußgängerampel benutzen. Beim Schieben, gilt man rechtlich als Fußgänger. Mfg
Selbst auf dem Fahrrad wurde ich bisher von Bedarfsampeln erkannt. Das sollte also kein reales Problem sein.
Falls es aber trotzdem mal passiert, hast du nicht automatisch Pech gehabt. Es gibt Gerichtsurteile dass man wohl nach über 3 Minuten Wartezeit von einer defekten Lichtezeichenanlage ausgehen kann. Dann darfst du dich auch vorsichtig in die Kreuzung vortasten, die Gefährdung anderer natürlich ausschließend die Kreuzung überqueren
da ein durchschnittlicher und besonnener Verkehrsteilnehmer jedenfalls länger als drei Minuten an einer Lichtzeichenanlage ausharren muß, bevor er diese einfach bei "Rot" überfährt."
OLG Hamm, 2 Ss OWi 486/99
Als Motorradfahrer hast du natürlich auch die Möglichkeit abzusteigen und die Kreuzung als Fußgänger (Zündung aus und schieben) zu überqueren.
Also bei mir gibt es tatsächlich eine Ampel die mich nicht erkännt aber sonst habe ich das Problem sonst nie gehabt
Nö hatte ich auch schon und dabei habe ich sogar ein Pedelec wo ein ganzer Motor mit unten dran hängt. War aber tatsächlich ein defekt der Ampel, denn nach einem halben Jahr ging es dann wieder bei dieser einen Ampel. Bei uns auf dem Firmengelände ist auch gerade die Schleife an der Fahrradspur kaputt und auf der Autospur springt es nur an, wenn ich noch den Fahrradanhänger mit hinten dran habe. Aber auch früher hatte ich solche defekte schon erlebt. Als Fahrradfahrer kannst dann einfach zur Fußgängerampel.
Darfst du trotz dem nicht fahren,also Pech gehabt.Irgendwann leuchtet auch die Grün wieder. Sei froh das du keine kollusion erlebt hast.Bei Rot wartet man bis Grün,und bei solche Ampeln dauert es etwas länger als die Normale Ampeln so wie auf die Strassen verkehr.Lg
ps. egal wo und wie Rot überfahren ist strafbar.
Ja aber da ist auch ne Sensor,das wird Grün wenn vor die Linie ein Pkw oder Motorrad steh,oder? oder nicht?Lg
Wenn das Fahrzeug erkannt wird ja, was beim FS aber nicht der Fall war.
Du schnallst es wohl nicht.
Es gibt Ampeln, die schalten NICHT bei Kradlern, dazu ist die Feldänderung durch das bisschen Metall einfach zu klein und geht im Toleranzrauschen unter.
Da kannst Du tausend mal Kikeriki rufen, auch DU kannst das nicht weg diskutieren,
nach dem Motto es kann nicht sein, was nicht sein DARF.
Ich habe alleine in Mahlow, Zossen und im Süden Berlins so einige Ampeln, die ausschließlich über Induktion gesteuert werden.
Die erkennen gerne mal die Kradler nicht.
Mich als Radler sowieso nicht, auch wenn ich über die Längskanten fahre.
Habe Carbonräder, die werden von keiner mir bekannt Induktionsschleife erkannt. Egal wo.
Das ist zwar in dem Sinne nicht wirklich ein Defekt, sondern eher "nicht bedarfsgerechte Technik".
Nur wenige Ampeln haben eine andere Erkennungsmethode, z.B. IR Sensoren über den Ampeln oder Laser.
Haben aber auch so ihre Eigenarten.
Zumindest an mir bekannten Ampeln im Ort, von denen ich WEISS, dass sie nicht schalten, betrachte ich eben diese Ampeln eher als STOP-Schild.
Anhalten, penibel sicher sein, dass man keinen auch nur zum Bremsen nötigen könnte und zügig rüber.
Hat sogar der hiesige Dorfsheriff gutiert.
Natürlich erst nach dem X-ten Widerspruch, von denen die letzten beiden auf Dashcam dokumentiert waren.
Seitdem ist Ruhe im Karton.
5 Minuten warten, dann darfst du langsam und mit größter Vorsicht drüber fahren.
Wenn die Ampel von einer, in die Straße eingelassene, I-Schleife gesteuert wird dann wir nie grün, wenn sie den Kradler nicht erkennt.