Fahrradstraße in "Bereiche" unterteilt. Wo darf ich fahren?
Konkret geht es mir um die Kulturstr. in 85356 Freising. Diese ist als Fahrradstraße ausgewiesen und wird von mehreren Straßen gekreuzt. (Die Straße mit der roten Makierung)
An jeder dieser Kreuzungen steht nachdem man in die Fahrradstraße einbiegt erneut das Schild "Fahrradstraße" mit Zusatz "Anlieger frei".
So sieht der Anfang bei der Einfahrt in die Straße aus.
So sieht es nach jeder Kreuzung aus. Es steht jeweils wieder das Schild "Fahrradstraße" mit Zusatz "Anlieger frei" dort.
Für mich ergibt sich daraus, dass die Straße in verschiedene "Abschnitte" zwischen den Kreuzungen geteilt ist.
Nun zur Frage:
Ich habe ein Anliegen in einem dieser Abschnitte. Darf ich nun auch die anderen Abschnitte befahren für die ich ja eigentlich kein Anliegen habe? Allerdings kann ich es ja theoretisch vor der Einfahrt nicht wissen, dass die Straße in "Abschnitte" unterteilt ist...
2 Antworten
Die Schilder stehen erneut, weil vermutlich die Querstraßen keine Fahrradstraßen sind. Somit ist für Fahrzeuge, die aus den Querstraßen kommen, ersichtlich, dass sie nicht abbiegen dürfen (wird aber in der Regel vorher mit Zeichen 209 (nur geradeaus) verdeutlicht).
Anlieger dürfen die gesamte Fahrradstraße entlang fahren, bis zum Zielort.
Hallo,
meines Erachtens darfst du nur den Abschnitt befahren, in dem du unmittelbar dein Anliegen hast. Wenn du die Situation nicht kennst und schon vorher auf die Fahrradstraße triffst, müsstest du zuerst prüfen, ob du dein Anliegen auch über einen anderen Weg erreichst. Es könnte ja auch sein, die Fahrradstraße endet vor deinem Anliegen wieder. Dann wäre die Durchfahrt ebenfalls nicht erlaubt. Ziel ist ja, den Kfz-Verkehr dort auf ein Minimum zu reduzieren. Ob man es bei einer Kontrolle so genau nehmen würde oder eher kulant ist, ist ein anderes Thema.