Anlieger frei, nur eine Richtung
Bei uns gibt es eine etwas ältere Straße zu einem Industriegelände, welche immer Anlieger frei war. Früher war dies eine Sackgasse, doch nun haben sie diese Sackgasse erweitert und mit einer neuen Straße durchfahrbar gestaltet. Auf der Seite wo man in die neue Straße einbiegt steht kein Verbotsschild. Auf der alten Seite ist jedoch das Anlieger frei Schild nicht abmontiert worden. Was gilt nun?
Wenn die Polizei kommt, könnte man behaupten, man hätte eben gewendet und wäre nie am Anlieger frei Schild vorbeigekommen. Die Straße ist breit genug, also es handelt sich um keine Einbahnstraße oder der ähnlichem.
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1 Antwort
Die Auswahlmöglichkeiten sind leider alle unzutreffend.
Wenn man von der Seite kommt, wo das Anliegerschild steht, s o darf man die Straße nur als Anlieger befahren. Wenn man von der anderen Seite kommt, ist es egal.
Theoretisch könnte kontrolliert werden, dass die Straße nicht als Abkürzung durch das Industriegebiet genutzt wird.