Darf man eine "Anlieger Frei" Straße auch dann nicht als Durchgangsstraße nutzen wenn man selber dort wohnt!?

4 Antworten

Streng genommen vermutlich nicht, weil du ja zu dem Zeitpunkt kein Anliegen in der Straße hattest - aber das soll man dir erstmal nachweisen...

Nein, darf man nicht. "Anlieger" bedeutet, dass Du in diese Straße hineinfahren mußt, weil Du zu einem dort liegenden Grundstück kommen möchtest. Das gilt dann übrigens auch für Besucher oder Handwerker. Willst Du lediglich hindurchfahren, gibt es keinen Grund diese Straße zu benutzen, denn Du kannst sie ja umfahren.

du bist anlieger, und für dich ist diese strasse frei.

für dich,
für deine freunde, die dich besuchen wollen,
für lieferanten von amazon, ups, dhl und dpd natürlich auch.

und wenn du nur durchfährst und tatsächlich angehalten wirst - zeigst du locker deinen perso, wo die strasse als dein wohnort eingetragen ist. niemand kann dir einen strick daraus drehen, dass dir vor der haustür einfällt "mist, creme fraiche vergessen" und dann weiterfährst.

da wird dich auch, angesichts so wirkungsvoller ausrede-möglichkeiten, niemand jemals anhalten und dich zur rechtfertigung zwingen...

T3Fahrer  06.08.2021, 23:59

Ging ja nicht um nutzbare Ausreden, sondern um das Dürfen. Dürfen genau genommen nein.

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pbheu  06.08.2021, 23:59
@T3Fahrer

wenn er dort wohnt, ist er anlieger. genau genommen - und darf.

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T3Fahrer  07.08.2021, 00:00
@pbheu

Nein, wenn er nur durchfährt, hat er kein Anliegen in der Straße.

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pbheu  07.08.2021, 00:02
@T3Fahrer adac: Wer ist Anlieger?

Eine gesetzliche Definition des Begriffs "Anlieger" existiert nicht. Die Rechtsprechung hat jedoch die Bedeutung nach dem allgemeinen Sprachgebrauch und der Verkehrssitte ermittelt: Anlieger ist, wer ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder zu einer Erledigung aufsuchen muss

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T3Fahrer  07.08.2021, 00:17
@pbheu

Jain, mir ist schon grundsätzlich die Definition des Anliegers bekannt, aber du musst auch zugeben, dass der ADAC bei der Formulierung seiner Definition sicherlich eine andere Vorstellung der ungestellten Frage hatte und hier die Frage nun einen speziellen Hintergrund hat. Und darunter ist die ADAC-Definition eine einseitige Betrachtung des Problems, die sicherlich nicht die hiesige Fragestellung berücksichtigt.

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Stadewaeldchen  07.08.2021, 06:55
@T3Fahrer

"Anlieger Frei" hat nichts mit "Ein Anliegen haben" zu tun, sondern ob ein Grundstück an der Straße anliegt. Anlieger ist jeder Grundeigentümer und Bewohner der Straße und jeder der mit einem Grundstück oder Bewohner in Beziehung treten möchte. Auch wenn du nur zum Zigarettenautomaten in der Anlieger-Straße fahren möchtest bist du Anlieger im Sinne der StVO.

https://research.wolterskluwer-online.de/document/84e5c176-6b52-4937-a075-b8e1394f1926

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Du bist Anlieger und darfst die Straße nutzen.

T3Fahrer  06.08.2021, 23:16

Streng genommen hat er bei der reinen Durchfahrt kein Anliegen - somit ist er auch in dem Moment kein Anlieger - denn Sinn einer Anliegerstraße ist es den Verkehr dort zu beruhigen, reduzieren, indem keiner durch darf, der dort kein Anliegen hat... Aber wer will es kontrollieren...

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