Ja, darfst du.
Anhand der IP kann der Ottonormalverbraucher nie den genauen Standort erhalten - nur den Einwahlknoten und der variiert.
Kommt auf die Größe der Monitore und des PCs an.
Ich habe 3x27 Zoll auf 1,80m Länge und mein PC (Lian Li O11 Dynamic EVO) passt nicht mehr drauf - oder würde nur ganz knapp passen.
Ein EH Kurs ist an sich lebenslang gültig.
Aber tu dir und den anderen Verkehrsteilnehmern einen Gefallen und mach einen aktuellen. Deiner ist 14 Jahre her. Da ist eine Auffrischung ganz sinnvoll.
Zu niedrig.
Kann aber natürlich sein, dass du einfach grundsätzlich einen niedrigeren Blutdruck hast und der dir einfach nichts ausmacht.
Ansonsten: Lass es mal vom Arzt untersuchen.
Habe keine typischen Symptome einer Gehirnerschütterung.
Ja, also. Frage beantwortet, oder nicht?
Kann es sein das ich dadurch eine Gehirnerschütterung erlitt?
Unwahrscheinlich.
Weil die meisten Beamten privat sicherlich auch Windows nutzen und es einfacher ist, jemanden ein Programm zu erklären, als ein ganzes Betriebssystem.
Nein, aber ich habe auch keine 30-40 Übungsstunden benötigt.
Handdesinfektionsspray =/= Wunddesinfektionsspray.
Ein Hack lässt sich ziemlich einfach anhand der genutzten IP beweisen.
Zumal musst du nicht deine Unschuld beweisen, sondern die Staatsanwaltschaft deine Schuld.
Wenn die Polizei das unmittelbar gesehen und nicht anderweitig beschäftigt hat, hätten sie dich direkt angehalten. Alleine schon um den Fahrer zu identifizieren.
Stell dir mal vor: Es gibt Leute, die Spaß an ihrer Arbeit haben.
Das ist eine stinknormale Arbeitsanweisung und kein "unter Zeitdruck setzen".
Abwarten, ob was kommt und zu dem Mist stehen, den du da verzapft hast.
und euer Leben genießen zu können?
Und mit welchem Geld soll ich das bezahlen, wenn ich keinen Job habe?
116117 anrufen und erfragen, wo die nächste Notfallpraxis ist.
Nerven tut mich das schon.
Irgendwo melden mach ich aber nicht - die kontrollieren oft genug bei mir.
Ich und ihr Mann hatten eine Affäre, sie beschuldigt mich ich würde ihn stalken und er genauso
Wenn die Aussagen gegenüber Dritten stattfindet, dann ist das Üble Nachrede/Verleumdung. Wenn sie das gegenüber des Manns äußert, könnte der Mann als dritte Person gelten.
Wenn sie das nur dir direkt schreibt, könnte man da ne Beleidigung draus argumentieren. Da wird die Staatsanwaltschaft aber wegen mangelndem Interesse vermutlich nichts weiter unternehmen.
Nein. Wer zu schnell fährt, darf auch geblitzt werden. Insbesondere innerorts.
Ein Unfall ist per se kein A/B-Verstoß. Was geahndet wird ist der Auslöser des Unfalls (Trunkenheit, rote Ampel,...).