Rettungssanitäter
Hi ich habe ne Frage! Ab wann darf man unausgebldet auf einsetze Mitfahren?
Definiere "unausgebildet"?
Na nich nicht in Ausbildung
1 Antwort
Die Voraussetzungen für ein Praktikum (außerhalb der Ausbildung) legt jeder Kreisverband selber fest. In meinem Kreisverband muss man z.B. mindestens 18 sein - in manchen ist ggf. auch ab 16 erlaubt. Schau auf der Seite bei deiner ansässigen HiOrg.
Ansonsten hast du in der Ausbildung sowieso 160 Stunden Rettungswachen-Praktikum inkludiert.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungssanitäter und Erste-Hilfe-Ausbilder