Darf ich pfefferspray einsetzen im bereich sicherheitsdienst
ich arbeite im bereich sicherheisdienst stadt streife und tür und da wollte ich mal fragen wann ich es einsetzen darf
11 Antworten

Nur im Rahmen der Notwehr als allerletztes Mittel. Ausserdem muss das Spray explizit als "Tierabwehrspray" deklariert sein.

äh, was ist denn das für ein Sicherheitsdienst, in dem du arbeitest, wenn du nicht mal in deinen Rechten und Pflichten unterrichtet wirst. Ich denke mal, du bist ja kein Polizist, somit hast du vermutlich kein generelles Recht, unmittelbaren Zwang auszuüben. Demnach darfst du Pfefferspray nur in Notwehr/Nothilfe verwenden.

Doch natürlich darf man es in Notwehr machen. §32 StGb sagt, es ist "die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden" Auf gut Deutsch, wenn ich sonst keine Möglichkeit sehe, Notwehr oder Nothilfe zu leisten, kann ich auch zum Pfefferspray greifen. Und gegen meistens hat man es bei so etwas mit Leuten zu tun, die man nur mit so etwas abwehren kann.

Nicht gegen Menschen! Gegen Tiere Schon!

Ja, unter bestimmten Vorraussetzungen:
Wenn Du ein Pfefferspray bei dir hast, und von jemanden angegriffen wirst, hast du das Recht, den Angreifer in Verteidigungsabsicht abzuwehren, was bedeutet, das du seinen Angriff endgütlig stoppen darf. Jetzt gehen wir davon aus, das der Angreifer so gefährlich ist, das nur eine Körperverletzung ihn stoppen kann. Also begehst du mit dem Pfefferspray eine Körperverletzung beim Opfer, um den Angriff entgültig zu stoppen. Das Pfefferspray war das erforderliche Mittel, da ich in dieser Situation mit Fäusten nichts hätte ausrichten können, und das Pfefferspray ist das einzige Verteidigungsmittel, was zur Verfügung stand.
Jetzt hast du zwei Punkte der Körperverletzung erfüllt, und zwar die Schuld, da du keinen Entschuldigungsgrund laut Gesetz habe (§§ 19,20 StGB) und den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung erfüllt (Beibringung von gesundheitsschädigenden Stoffen) . Rechtswidrig war dein Handeln jedoch nicht, da du dich auf Notwehr berufen kann.
Es war nicht legal, das Pfefferspray einzusetzen, es wird nur nicht bestraft, weil man in Notwehr gehandelt hat. Das einsetzen von Pfefferspray gegen Menschen wird durch die Notwehr nicht legal.
§32 StGB ist ein Rechtfertigungsgrund, wenn im Zuge der Erfüllung des Tatbestandes des § 32 ein Recht gebrochen wird, so wird dieses nicht bestraft, da die 3 Merkmale zur Begehung einer Straftat (Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld) nicht zur gänze erfüllt sind.
§ 34 a GewO der IHK. Das Problem besteht dabei darin, das es nicht ausreicht, nur den Gesetzestext zu kennen, sondern den allgemeinen Teil des StGB sollte man auch kennen, wo die Grundzüge und die Anwendung der Texte erklärt wird.
Viele ältere Damen schleifen schon ein Spray in vielen Großstädten in Täschchen herum, sofern diese nicht einen Selbstverteidigungskurs besucht haben.

Ist dieses Wissen nicht im §34 Schein ... Sicherheitsfachkraft im Sicherheitsgewerbe ( o.ä. ) enthalten...? Du dürftest ohne diesen Schein ohnehin nicht fungieren ! Also bist Du doch eingentlich besser informiert, wenn Du Dich unter Deinesgleichen unterrichten lässt - oder ? Nichts für ungut... Die Frage sei Dir gegönnt... Auch die Antworten... aber....?????
auch dann nicht.