Warum wird der Rettungssanitäter nicht verbeamtet?

4 Antworten

Von Experte iwaniwanowitsch bestätigt

Das hat verschiedene Gründe. Erstens, existieren verschiedene Berufsbilder innerhalb des Rettungsdienstes. Der Rettungssanitäter, stellt in Deutschland keine anerkannte Berufsausbildung im juristischen Sinne dar sondern ist eine Qualifikation-/ eine berufliche Weiterbildung, welche nach dem jeweiligen Landesrecht, Rettungsdienstgesetze (RDG) der Bundesländer zur Wahrnehmung von bestimmten Aufgaben im Rettungsdienst berechtigt. Die richtige, anerkannte Berufsausbildung im deutschen Rettungsdienst, ist seit dem 01. Januar 2014 der Notfallsanitäter nach dem Notfallsanitätergesetz (NotSanG) und der aufgrund des NotSanG erlassenen "Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter" (NotSanAPrV). Rettungssanitäter*innen, können also schon alleine deshalb nicht verbeamtet werden, da ihre Qualifikation im rechtlichen Sinne keine anerkannte Berufsausbildung darstellt.

"Städtisches Rettungsfachpersonal", um alle Qualifikationen zu erfassen, ist in Deutschland eine absolute Rarität. Sämtliche großen und anerkannten Hilfsorganisationen, welche den Rettungsdienst in Deutschland durchführen wie das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die Johanniter- Unfallhilfe (JUH), der Arbeiter- Samariter- Bund (ASB) und der Malteser- Hilfsdienst (MHD), sind privatwirtschaftliche, nicht staatliche Hilfsorganisationen. Daneben, existieren noch andere private Leistungserbringer im Rettungsdienst wie etwa FALK. Das sind einfach die größten Arbeitgeber für das Rettungafachpersonal aller im Rettungsdienst vertretenen Qualifikationen in Deutschland. Es gibt tatsächlich nur sehr wenige Städte, in denen die Berufsfeuerwehr in den regulären Rettungsdienst eingebunden ist. Hier, wird dann auch verbeamtet, allerdings in der Position als Angehöriger der Berufsfeuerwehr.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

iwaniwanowitsch  15.07.2023, 15:25

Naja, eine BF fährt eigentlich IMMER Rettungsdienst, außer in den exotischen Bundesländern im Süden. Und "eingebunden".... naja,... die Feuerwehr als dafür zuständiges Amt trägt, organisiert und führt den Rettungsdienst.

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Hi,

Warum wird der Rettungssanitäter nicht verbeamtet?

Im Prinzip gibt es hierfür mehrere Gründe...

Wie Rollerfreake schon erwähnt hat, ist die Qualifikation zum Rettungssanitäter lediglich ein 520-Stunden-Lehrgang und erfüllt damit schon nicht die Voraussetzungen für eine beamtenrechtliche Laufbahn.

Umgekehrt schließt auch die dreijährige Ausbildung zum Notfallsanitäter nicht mit einer Laufbahnprüfung ab. Könnte man theoretisch ändern.

Allen voran macht allerdings das Beamtenrecht selbst ein Strich durch die Rechnung:

"Die Berufung in das Beamtenverhältnis ist nur zulässig zur Wahrnehmung

  1. hoheitsrechtlicher Aufgaben oder
  2. von Aufgaben, die zur Sicherung des Staates oder des öffentlichen Lebens nicht ausschließlich Personen übertragen werden dürfen, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen." - § 5 BBG (analog in den jeweiligen Landesgesetzen)

Der Rettungsdienst ist - im Gegensatz zur Feuerwehr oder bestimmten Verwaltungspositionen - schlicht keine hoheitliche Aufgabe. Sprich: der Landkreis/die kreisfreie Stadt ist nicht dazu verpflichtet, diesen selbst durchzuführen.

Ergo: der "reine" städtische Rettungsdienstler wird nicht verbeamtet, weil es keine Gesetzesgrundlage hierfür gibt - und auch keine Bestrebungen, dies zu ändern.

Letztendlich ist das auch historisch begründet: einen flächendeckenden, organisierten Rettungsdienst gibt es erst seit den 1970ern - und von Beginn an gab es hier zahlreiche andere Leistungserbringer abseits der Kommunen.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäter, Blogger, Medizinstudent
Von Experte Rollerfreake bestätigt

Hm, warum nur der RS? Im Rettungsdienst arbeiten ja auch noch RH, RA, NFS.

Mir wurde das auf der Dienststelle so erklärt, dass der Rettungsdienst keine originäre, hoheitliche Aufgabe sei.

Diese Aussage ist natürlich inzwischen völlig überholt, da der Rettungsdienst grundsätzlich eine Aufgabe der Feuerwehr ist, neben der Brandbekämpfung, der Hilfeleistungspflicht und dem vorbeugenden Brandschutz.

Eine Verbeamtung hat allerdings auch Vor- und Nachteile. Ich zB mit meinen Vorerkrankungen würde niemals verbeamtet. So kann ich als Angestellter im Rettungsdienst trotzdem diesen Beruf ausüben. Zudem hat der Dienstherr gegenüber Beamten ein deutlich weiteres Weisungsrecht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

26Sammy112  15.07.2023, 17:09
Diese Aussage ist natürlich inzwischen völlig überholt, da der Rettungsdienst grundsätzlich eine Aufgabe der Feuerwehr ist, neben der Brandbekämpfung, der Hilfeleistungspflicht und dem vorbeugenden Brandschutz.

Öhm... wo steht das denn geschrieben?

Meiner Meinung und meines Wissens nach ist der Rettungsdienst grundsätzlich eben KEINE originäre Aufgabe der Feuerwehr.

Es gibt rund 11.000 Kommunen in Deutschland, aber weniger als 200 Feuerwehren mit hauptamtlichem Personal (Berufsfeuerwehren und hauptamtliche Wachabteilungen der FF) - und selbst die sind nicht alle in den RD mit eingebunden.

Man kann also höchstens sagen, dass die Feuerwehr in seltenen Einzelfällen eine Aufgabe der Feuerwehr ist.

Wie SaniOnTheRoad schon schrieb, sind die Landkreise und kreisfreien Städte nach Landesrecht eben nicht verpflichtet, den Rettungsdienst durchzuführen - und das unterscheidet den Rettungsdienst dann beispielsweise von der Feuerwehr.

Mir ist auch kein Feuerwehrgesetz bekannt, das den Rettungsdienst unter den Aufgaben der Feuerwehren auflistet. Ganz im Gegenteil: Bei uns musste die Kommune sogar explizit die Feuerwehr ermächtigen, zur Unterstützung des Rettungsdienstes und zur Eigenabsicherung First Responder Aufgaben durchzuführen., da dies eben keine originäre Aufgabe der Feuerwehr ist.

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iwaniwanowitsch  15.07.2023, 18:21
@26Sammy112
Öhm... wo steht das denn geschrieben?

Um es einmal GANZ SIMPEL zu sagen im "Motto" der Feuerwehr (soweit man das so nennen kann):
"RETTEN, löschen, schützen, bergen"

Meiner Meinung und meines Wissens nach ist der Rettungsdienst grundsätzlich eben KEINE originäre Aufgabe der Feuerwehr.

Wessen denn dann? Welches Amt innerhalb der Stadtverwaltung kümmert sich denn statt dessen um den Rettungsdienst? Also "mein" Stadtamt nennt sich:
"Amt 37, Feuerwehr und Rettungsdienst".

Es gibt rund 11.000 Kommunen in Deutschland, aber weniger als 200 Feuerwehren mit hauptamtlichem Personal (Berufsfeuerwehren und hauptamtliche Wachabteilungen der FF) - und selbst die sind nicht alle in den RD mit eingebunden.

Eine Feuerwehr ist auch nicht in den Rettungsdienst "eingebunden", das sind die privaten Dienstleister (in diesem Falle Leistungserbringer genannt), falls der Rettungsdienst ausgeschrieben ist. Welche BF fährt denn KEINEN Rettungsdienst? In NRW zB ist das keine einzige. Alle Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften egal welcher Art fährt Rettung, es werden höchstens einzelne Leistungen an externe Firmen ausgeschrieben. Daneben sind noch etliche weitere Feuerwehren (mit hauptamtlichen Kräften): Berlin, Hannover, Hamburg, Bremen, Magdeburg, Potsdam, Kiel, Flensburg, usw usw. Der Regelfall ist, dass eine BF selbst fährt, München und Stuttgart sind die AUSNAHMEFÄLLE (ja, es gibt ein paar weitere). Und selbst die BF München fährt zB selber ihre NEFs.

Man kann also höchstens sagen, dass die Feuerwehr in seltenen Einzelfällen eine Aufgabe der Feuerwehr ist.

Nein, die Aufgabe ist der RD immer, er wird allerdings in kleineren Kommunen OFTMALS ausgeschrieben (das vermittelt einen gegenteiligen Eindruck). Der Rettungsdienst ist immer in Trägerschaft eines Landkreises oder einer Gemeinde.

Wie SaniOnTheRoad schon schrieb, sind die Landkreise und kreisfreien Städte nach Landesrecht eben nicht verpflichtet, den Rettungsdienst durchzuführen - und das unterscheidet den Rettungsdienst dann beispielsweise von der Feuerwehr.

Das hat er nicht geschrieben. Er schrieb, dass der Rettungsdienst keine hoheitliche Aufgabe sei, was korrekt ist. Die Pflicht, diesen durchzuführen, obliegt dem jeweiligen Träger allerdings schon.

Siehe zum Beispiel hier:

§ 6 (Fn 8)
Aufgabe des Rettungsdienstes, Träger
(1) Die Kreise und kreisfreien Städte sind als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports sicherzustellen. Beide Aufgabenbereiche bilden eine medizinisch-organisatorische Einheit der Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr.

Quelle: Rettungsdienstgesetz NRW

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=4300&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=344710

Woraus sich die fachliche Zuständigkeit zB der Feuerwehr Dortmund für die auf ihrem Stadtgebiet erbrachten Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes ergibt.

Mir ist auch kein Feuerwehrgesetz bekannt, das den Rettungsdienst unter den Aufgaben der Feuerwehren auflistet.

Richtig. Das tun dann nämlich die entsprechenden Rettungsdienstgesetze und die behördlichen Strukturen der Gemeinden: der Rettungsdienst wird als Aufgabe der Feuerwehr und nicht etwa dem Grünflächenamt, dem Ordnungsamt oder dem Jugendamt übertragen.

Ganz im Gegenteil: Bei uns musste die Kommune sogar explizit die Feuerwehr ermächtigen, zur Unterstützung des Rettungsdienstes und zur Eigenabsicherung First Responder Aufgaben durchzuführen., da dies eben keine originäre Aufgabe der Feuerwehr ist.

Das geht nicht gegen dich: DAS IST TOTALER SCHWACHSINN. Eine Ermächtigung der Feuerwehr, den Einsatz "First Responder" zu übernehmen ist keineswegs nötig. Diese Aufgabe zählt zu ihren Aufgaben, weil

1.: die Feuerwehr wiederum als Träger desselben (in kreisfreien oder großen/mittleren kreisangehörigen Gemeinden),

2.: als Behörde der nicht- polizeilichen Gefahrenabwehr in Amtshilfe für einen ggf. kreis- getragenen Rettungsdienst

SOWIESO zu dieser Leistung verpflichtet ist. Die ureigenste Aufgabe der Feuerwehr ist das RETTEN, ergo genau das, was beim FR-Einsatz das Ziel ist.

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SaniOnTheRoad  15.07.2023, 20:01
@iwaniwanowitsch
Um es einmal GANZ SIMPEL zu sagen im "Motto" der Feuerwehr (soweit man das so nennen kann):
"RETTEN, löschen, schützen, bergen"

Naja, ein Motto ist nun wirklich keine Rechtsgrundlage ;-)

Welche BF fährt denn KEINEN Rettungsdienst? [...] Alle Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften egal welcher Art fährt Rettung, es werden höchstens einzelne Leistungen an externe Firmen ausgeschrieben.

Kaiserslautern, Mainz, Ludwigshafen, Koblenz, Worms, Wiesbaden, Darmstadt, Freiburg/Breisgau, Fürth, Greifswald, Mannheim, Würzburg, Nürnberg, Frankfurt/Oder und diverse Kleinst-BFs.

Wessen denn dann?

Die des Landkreises. Die kreisfreien Städte stellen hier wiederum eine Ausnahme dar, da sowohl Zuständigkeiten auf Gemeinde- als auch auf Kreisebene übernommen werden.

Oder, wie es bspw. im Saarland oder in Bayern gehandhabt wird: die des jeweiligen Zweckverbandes.

Man muss hier ganz klar feststellen: der Rettungsdienst ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte - genau so, wie es die Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetze und die Landesrettungsdienstgesetze definieren - nicht die der Feuerwehr.

Die Feuerwehr ist eine Einrichtung der Gemeinden. Kreisfreie Städte, bei denen die Funktion in Union ausgeübt wird, sind die Ausnahme, nicht die Regel.

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26Sammy112  15.07.2023, 20:49
@iwaniwanowitsch
"RETTEN, löschen, schützen, bergen"

Ein Motto ist aber keine gesetzliche Vorgabe!
Zudem ist hier "Retten" mit der Rettung aus Zwangslagen, beispielsweise die Rettung einer im Pkw eingeklemmten Person, die Rettung einer verschütteten Person, die Rettung einer Person aus einer brennenden Wohnung usw. gemeint - nicht die medizinische Rettung.

Wessen denn dann? Welches Amt innerhalb der Stadtverwaltung kümmert sich denn statt dessen um den Rettungsdienst? Also "mein" Stadtamt nennt sich:
"Amt 37, Feuerwehr und Rettungsdienst".

Das ist aber eine Besonderheit von kreisfreien Städten, die die Aufgaben der verschiedenen Verwaltungsinstanzen bündeln - aber nicht der Normalfall.

Denn die Stadt- oder Gemeindeverwaltung hat überhaupt nichts mit dem Rettungsdienst zu tun. Die Feuerwehr ist auf Gemeindeebene angesiedelt, der Rettungsdienst beim Landkreis.

Im Regelfalle gibt es also kein gemeinsames Amt.
Nur dort, wo die Stadt dann mehrere Ebenen der Verwaltung abbilden muss (im Extremfall wie Hamburg oder Berlin: Gemeinde, Landkreis, Bundesland), da kann man natürlich auch bestimmte Aufgabenbereiche der verschiedenen Instanzen zusammenlegen.

Bei uns als amtsangehörige Gemeinde gibt es in der Amtsverwaltung nicht einmal ein Amt für Feuerwehr... dort werden die Feuerwehrangelegenheiten im Fachbereich "Ordnung und Standesamt" behandelt, die Sachbearbeiterin ist neben der Feuerwehr u.a. auch für Obdachlose und Flüchtlinge zuständig.

Welche BF fährt denn KEINEN Rettungsdienst?

So einige... dazu hat SaniOnTheRoad ja schon eine Auflistung gemacht.

Ergänzend aus Schleswig-Holstein: Dort fährt eine von fünf BF nicht im RD, nämlich die BF Norderstedt.

Und Freiwillige Feuerwehren mit hauptamtlicher Wachabteilung fahren in der Regel nie im Regelrettungsdienst mit.

Eine Ermächtigung der Feuerwehr, den Einsatz "First Responder" zu übernehmen ist keineswegs nötig

Das siehst Du vielleicht so... die Rechtsgelehrten in Schleswig-Holstein sind sich da aber ziemlich einig.

Ohne Dir jetzt zu nahe treten zu wollen: Du gehst in Deinen Argumentationen und Antworten sehr häufig von einer Großstadt aus, aus der Du ja kommst.

Nur sind Großstädte in Deutschland eben die Ausnahme und nicht die Regel, denn da gibt es gerade einmal 80 (von 11.000 Kommunen).

Nur mal zum Vergleich: In Deutschland gibt es aktuell 107 kreisfreie Städte und 294 Landkreise. Als ein Verhältnis von etwa 1:3. Um es auf die Ausgangsfrage zurückzubringen: In maximal 107 Städten kann der Rettungsdienst also verwaltungstechnisch mit der Feuerwehr zusammen gelegt sein. In 10.900 kreisangehörigen Städten und Gemeinden ist das nicht der Fall.

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Rettungssanitäter ist keine Berufsausbildung...

kommt drauf an o man arbeitet

Aber natürlich ist das ein wichtiger Job...