Führerschein verloren - geht es auch auf Verdacht einer Straftat?

Vando  15.06.2025, 01:42

Wurde dir der Führerschein komplett entzogen, oder nur vorläufig?

Kally90 
Beitragsersteller
 17.06.2025, 07:05

Vorläufig

6 Antworten

Es ist kein bloßer Verdacht, sondern es geht hier auch um eine vermeintliche Abhängigkeit. Bei einer Konzentration von 1,2‰ kann man eigentlich schon gar nicht mehr laufen. Du konntest aber noch. Das lässt auf eine Gewöhnung schließen.

Demnach gehe ich davon aus, dass es sich hier nicht um den Verdacht einer Straftat geht, sondern um Prävention. Das heißt, dass dir nicht das Gericht die Fahrerlaubnis entziehen wird, sondern die Behörde.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

Still  15.06.2025, 07:21
Demnach gehe ich davon aus, dass es sich hier nicht um den Verdacht einer Straftat geht, sondern um Prävention

Ihm wurde eine Blutprobe entnommen! Das ist bei gepusteten 1,6 Prom. ein glasklares Strafverfahren nach § 316 StGB.

Lachlan  15.06.2025, 09:44
@Still

Die Promille sind erst dann Gerundlage für ein Strafverfahren, wenn ihm nachgewisen werden kann, dass er in diesem Zustand gefahren ist. Diesen Umstand kann ich nicht erkennen.

Still  15.06.2025, 15:19
@Lachlan

Die BP wurde nach der StPO genommen, weil eben der Verdacht auf § 316 StGB besteht. Die Aussagen der Gäste/Zeugen sind aktuell der Beweis für die Trunkenheitsfahrt.

Knochi1972  15.06.2025, 16:07
@Still

§ 316 StGB verbietet nicht, sich zu betrinken. Fahren hat ihn niemand gesehen, es liegen allerdings Zeugenaussagen vor. Da kommt es auch auf Glaubwürdigkeit an. Mir wäre die Beweislage hier zu dünn.

Still  15.06.2025, 16:09
@Knochi1972

Die Zeugen haben die Polizei angerufen und ausgesagt, dass der FS betrunken Auto gefahren ist. Das ist jetzt Fakt und hat zur BP und Strafanzeige geführt. Der eher imaginäre "Freund" sollte sich sehr gut überlegen, was er für den FS bereit ist zu riskieren!

Knochi1972  15.06.2025, 16:11
@Still

Man wird die Zeugen schon auf Wahrheitsgehalt abklopfen, da kannst du ganz beruhigt sein.

Still  15.06.2025, 16:22
@Knochi1972

Ist mir bekannt und da wird es spannend, wer dann wegen eidlicher/uneidlicher Falschaussage mehr Strafe bekommt, als der FS.

Lachlan  16.06.2025, 08:27
@Still

Das hat aber jetzt nichts mehr mit der eigentlichen Frage zu tun. Nur damit, dass Du unbedingt Recht haben willst. 😉

Still  16.06.2025, 09:56
@Lachlan
 hier nicht um den Verdacht einer Straftat geht, sondern um Prävention.

Es ist nicht deine Antwort, aber die Aussage ist so falsch, wie es nur möglich ist!

Lachlan  16.06.2025, 18:35
@Still

Was geht das dann mich an. Maul denjenigen an, der das geschrieben hat und nicht mich.

Knochi1972  16.06.2025, 19:02
@Lachlan

Tja, wenn du schon mitsenfst, kann man davon ausgehen, dass es dich etwas angeht. Was auch immer.

Knochi1972  17.06.2025, 22:34
@Lachlan

Dann sei bitte so gut und halte dich daraus. Wenn du was zu sagen hast, dann gern, aber du hast nichts zu sagen. Jedenfalls nichts, was mir weiterhilft.

Lachlan  18.06.2025, 07:49
@Knochi1972

Wieso Dir? Du bist doch nicht der FS. Oder bist Du etwa der verschwundene Freund? Na ja. Ist auch egal. Mit solchen Trollen kommt sowieso nichts vernünftiges heraus. Thema erledigt.

Hi, wenn ein Zeuge aussagt dass Du gefahren bist, ist das ein Beweis. Zusammen mit der Blutprobe reicht denen das.

Ob das auch dem Gericht bei einer Verhandlung reichen wird, kann ich nicht sicher sagen. Ich empfehle, in diesem Fall, der nicht ganz eindeutig scheint, einen Anwalt hinzuzuziehen.

Die Indizien/Beweise reichen wohl aus, um ein Strafverfahren zu begründen. Im Vorgriff auf das zu erwartende Urteil wurde dir bereits jetzt schon die Fahrerlaubnis entzogen.

Du kannst jetzt mit deinem Anwalt dir die Aktenlage ansehen. Wenn da nichts von Augenzeuge drin steht, hast du gute Chancen, dass das Verfahren eingestellt werden muss, da das Führen deines PKW nicht bewiesen werden kann.


Kally90 
Beitragsersteller
 15.06.2025, 07:04

Ja mein Anwalt hat schon Akte angefordert

Still  15.06.2025, 07:06
@Kally90

Dann sei mal gespannt, was drin steht. Gute Polizisten prüfen auch die Temperatur am Auspuff. Nach 15 Minuten ist der schon erkaltet! Ferner wundert mich, dass nur 1 Probe genommen wurde? Da kann dein Anwalt auch schön mit Nachtrunk argumentieren.

Kally90 
Beitragsersteller
 15.06.2025, 07:08
@Still

Und ich kann beweisen das ich habe kein Auto gefahren,sondern mein Kumpel.

Still  15.06.2025, 07:16
@Kally90

Wo war der Kumpel denn, als die Polizei dich angesprochen hat?! So einen "Zeugen" kannst du doch direkt präsentieren?! (notfalls per Handy zur Gaststätte beordern)

Dir, und vor allem deinem Kumpel, sollte klar sein, dass er sich strafbar macht, wenn er dir ein falsches Alibi gibt. Bei Gericht und vereidigt ist das mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe für ihn!!

Kally90 
Beitragsersteller
 15.06.2025, 07:20
@Still

Wir waren an dem Tag zusammen,er hat mich bei diese Kneipe gelassen und nach Hause gegangen weil er will diese Kneipe nicht betreten.War überhaupt nicht da in dem Moment wo Polizei kommt.

Still  15.06.2025, 07:24
@Kally90

Wer's glaubt wird selig!

Erneuter Rat von mir: lass den Kumpel da raus!

Es ist null glaubhaft, dass du gegenüber den Beamten diesen nicht erwähnt haben solltest. Die Polizei hätte auf jeden Fall dann dessen Aussage aufgenommen und mit den anderen Aussagen der Kneipengäste abgeglichen!

Lachlan  15.06.2025, 09:45
@Still

Gute Polizisten prüfen erstmal ob die Motorhaube noch warm ist. Zum Auspuff bücken die sich nicht runter.

Still  15.06.2025, 15:15
@Lachlan

Woher weiss denn dein guter Polizist, ob der Wagen eine Kurzstrecke gefahren ist? Der Auspuff wird schneller heiss. Aus diesem Grund müssen Polizisten auch so fit sein, um sich bücken zu können.

Lachlan  16.06.2025, 08:24
@Still

Träum weiter. Die Motorhaube gibt auch nach kurzer Fahrt schon Auskunft. Thema beendet.

Still  17.06.2025, 06:14
@Lachlan

Lustig?, dass du einem Verdächtigen unterstellst, er sei Auto gefahren, denn die Motorhaube sei schließlich heiss? An den Auspuff kommt die Sonne nicht dran.

Lachlan  17.06.2025, 07:37
@Still

Ich unterstelle niemand was. Thema beendet.

Still  17.06.2025, 08:46
@Lachlan
Ich unterstelle niemand was.

Wenn du als Polizist eine warme Motorhaube als Indiz für eine Trunkenheitsfahrt nimmst: doch!

Ich wiederhole: der Auspuff ist das objektiver Indiz für einen laufenden Motor!

Lachlan  17.06.2025, 17:39
@Still

Was an "Thema beendet" hast Du nicht verstanden.

Wie kann die Polizei auf bloßen Verdacht hin den Führerschein entziehen?

Das war zunächst vorsichtshalber. Und dass es berechtigt war, weißt du selbst.

Die Polizei stützt sich erst einmal auf die Zeugenaussagen und dem Alkoholtest. Solange nicht das Gegenteil bewiesen ist und sich die Zeugenaussagen als falsch herausstellen muss die Polzei erst einmal von einer Straftat ausgehen.

Damit hat sie richtig gehandelt.


Kally90 
Beitragsersteller
 15.06.2025, 09:10

Die Zeugen haben nur mich gesehen ohne Auto.Und dann die haben das Auto auf Parkplatz gesehen.

tomgun  15.06.2025, 09:12
@Kally90

Die Polizei muss erst einmal vom Wahrheitsgehalt der Zeugen ausgehen. Alles ander wird dann vor Gericht geklärt.