Führerschein verloren - geht es auch auf Verdacht einer Straftat?
Guten Abend,
vielleicht kann mir jemand einen Rat geben. Mir wurde vor Kurzem der Führerschein entzogen – aufgrund des Verdachts, dass ich alkoholisiert Auto gefahren bin.
Es ist so passiert: Ich kam ganz normal in eine Kneipe, und Leute, die mich nicht mögen, haben die Polizei angerufen. Sie behaupteten, dass ich alkoholisiert und mit dem Auto gekommen sei, obwohl sie lediglich mein Auto auf dem Parkplatz gesehen haben.
Dann kam die Polizei. Ich musste pusten, und sie nahmen mich mit aufs Revier, wo mir auch Blut abgenommen wurde. Tatsächlich war ich alkoholisiert – mit 1,6 Promille.
Jetzt ist meine Frage: Wie kann die Polizei auf bloßen Verdacht hin den Führerschein entziehen?
Ich wäre dankbar, wenn mir jemand einen guten Rat geben könnte.
6 Antworten
Es ist kein bloßer Verdacht, sondern es geht hier auch um eine vermeintliche Abhängigkeit. Bei einer Konzentration von 1,2‰ kann man eigentlich schon gar nicht mehr laufen. Du konntest aber noch. Das lässt auf eine Gewöhnung schließen.
Demnach gehe ich davon aus, dass es sich hier nicht um den Verdacht einer Straftat geht, sondern um Prävention. Das heißt, dass dir nicht das Gericht die Fahrerlaubnis entziehen wird, sondern die Behörde.
§ 316 StGB verbietet nicht, sich zu betrinken. Fahren hat ihn niemand gesehen, es liegen allerdings Zeugenaussagen vor. Da kommt es auch auf Glaubwürdigkeit an. Mir wäre die Beweislage hier zu dünn.
Die Zeugen haben die Polizei angerufen und ausgesagt, dass der FS betrunken Auto gefahren ist. Das ist jetzt Fakt und hat zur BP und Strafanzeige geführt. Der eher imaginäre "Freund" sollte sich sehr gut überlegen, was er für den FS bereit ist zu riskieren!
Man wird die Zeugen schon auf Wahrheitsgehalt abklopfen, da kannst du ganz beruhigt sein.
Ist mir bekannt und da wird es spannend, wer dann wegen eidlicher/uneidlicher Falschaussage mehr Strafe bekommt, als der FS.
Tja, wenn du schon mitsenfst, kann man davon ausgehen, dass es dich etwas angeht. Was auch immer.
Dann sei bitte so gut und halte dich daraus. Wenn du was zu sagen hast, dann gern, aber du hast nichts zu sagen. Jedenfalls nichts, was mir weiterhilft.
Wieso Dir? Du bist doch nicht der FS. Oder bist Du etwa der verschwundene Freund? Na ja. Ist auch egal. Mit solchen Trollen kommt sowieso nichts vernünftiges heraus. Thema erledigt.
Hi, wenn ein Zeuge aussagt dass Du gefahren bist, ist das ein Beweis. Zusammen mit der Blutprobe reicht denen das.
Ob das auch dem Gericht bei einer Verhandlung reichen wird, kann ich nicht sicher sagen. Ich empfehle, in diesem Fall, der nicht ganz eindeutig scheint, einen Anwalt hinzuzuziehen.
Die Indizien/Beweise reichen wohl aus, um ein Strafverfahren zu begründen. Im Vorgriff auf das zu erwartende Urteil wurde dir bereits jetzt schon die Fahrerlaubnis entzogen.
Du kannst jetzt mit deinem Anwalt dir die Aktenlage ansehen. Wenn da nichts von Augenzeuge drin steht, hast du gute Chancen, dass das Verfahren eingestellt werden muss, da das Führen deines PKW nicht bewiesen werden kann.
Wo war der Kumpel denn, als die Polizei dich angesprochen hat?! So einen "Zeugen" kannst du doch direkt präsentieren?! (notfalls per Handy zur Gaststätte beordern)
Dir, und vor allem deinem Kumpel, sollte klar sein, dass er sich strafbar macht, wenn er dir ein falsches Alibi gibt. Bei Gericht und vereidigt ist das mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe für ihn!!
Wer's glaubt wird selig!
Erneuter Rat von mir: lass den Kumpel da raus!
Es ist null glaubhaft, dass du gegenüber den Beamten diesen nicht erwähnt haben solltest. Die Polizei hätte auf jeden Fall dann dessen Aussage aufgenommen und mit den anderen Aussagen der Kneipengäste abgeglichen!
Wie kann die Polizei auf bloßen Verdacht hin den Führerschein entziehen?
Das war zunächst vorsichtshalber. Und dass es berechtigt war, weißt du selbst.
Die Polizei stützt sich erst einmal auf die Zeugenaussagen und dem Alkoholtest. Solange nicht das Gegenteil bewiesen ist und sich die Zeugenaussagen als falsch herausstellen muss die Polzei erst einmal von einer Straftat ausgehen.
Damit hat sie richtig gehandelt.
Die Zeugen haben nur mich gesehen ohne Auto.Und dann die haben das Auto auf Parkplatz gesehen.
Ihm wurde eine Blutprobe entnommen! Das ist bei gepusteten 1,6 Prom. ein glasklares Strafverfahren nach § 316 StGB.