Ab 1,6 Promille Auto fahren, Eintrag ins Führungszeugnis?
Hallo, ich bin mit 1,6 Promille Auto gefahren, kurz zum Bäcker. Jetzt wurde mein FÜhrerschein entzogen, aber ich weiß nicht, ob ich auch einen Eintrag im Führungszeugnis habe. Das wäre ein Problem für mein voraussichtlichen Beruf.
Wisst ihr da mehr? Durch googeln habe ich das nicht verstanden.
3 Antworten
So wirklich kann dir da auch niemand Auskunft geben.
Ab 1,1 ‰ ist es eine Straftat und da wird die Strafe individuell festgelegt. Und von daher ist auch ein Eintrag im Führungszeugnis möglich.
Für Alkohol am Steuer kannst du sogar bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bekommen. Und ab 3 Monate, bzw ab einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen, bist du Vorbestraft. Und das wird ganz sicher im Führungszeugnis stehen.
Es kommt auf die genauen Umstände an. Es gibt Fälle, in denen das eingetragen wird und eben welche, in denen das nicht passiert.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/strafrechtliche-folgen-bei-alkohol-am-steuer_133729.html
Du kannst aber auch ein solches Zeugnis anfordern und mal schauen, was eingetragen wurde.
Ich weiß nicht, wie viele Tagessätze ich bekommen habe. Also über 90 Tagessätze wäre ein Eintrag im Führungszeugnis, aber das hilft mir dann nicht weiter.
Nein, im Führungszeugnis steht derart nicht eingetragen ☝️
Im Führungszeugnis stehen aber nur schwere Straftaten wie Körperverletzung und so, da kommt nicht alles rein.