Polizeiliches Führungszeugnis für Führerschein?

4 Antworten

Muss man das polizeiliche Führungszeugnis vorlegen wenn der Führerschein nun wieder beantragt wird?

Davon ist auszugehen. §22 Abs 2 FeV:

(2) Die Fahrerlaubnisbehörde hat zu ermitteln, ob Bedenken gegen die Eignung des Bewerbers zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen und er bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis ist oder war. Sie hat dazu auf seine Kosten eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister und dem Zentralen Fahrerlaubnisregister einzuholen. Sie kann außerdem auf seine Kosten – in der Regel über das Kraftfahrt-Bundesamt – eine Auskunft aus den entsprechenden ausländischen Registern einholen und verlangen, dass der Bewerber die Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde nach den Vorschriften des Bundeszentralregistergesetzes beantragt.

Da die Fahrerlaubnisbehörde von jedem Bewerber ein Führungszeugnis verlangen darf, gibt es keinen Grund, warum sie es insbesondere nach vorausgegangenem Entzug nicht tun sollte.

Eine erneute Prüfung wird angeordnet, wenn davon auszugehen ist, dass du das Führen von Kraftfahrzeugen verlernt hast, §20 Abs 2 FeV:

(2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

Davon ist i.d.R. auszugehen, wenn mehr als zehn Jahre seit dem Entzug vergangen sind oder die Zeit des Entzugs länger war es der Besitz der Fahrerlaubnis.

"Wiedererteilung" ist einfach nur der umgangssprachliche Begriff für eine Neuerteilung. Wenn das erste Mal eine Fahrerlaubnis beantragt wird, wäre es hingegen eine Ersterteilung.

Online habe ich das gefunden:

"Straftaten, aufgrund derer der Führerscheinentzug angeordnet wurde, verjähren in der Regel nach einer Tilgungsfrist von zehn bis 15 Jahren. Das gilt allerdings nur, wenn Betroffene während dieser Zeit keine weiteren Vergehen begangen haben. Nach Verjährung kann die Erteilung der Fahrerlaubnis dann neu beantragt werden – die Teilnahme an einer Nachschulung oder MPU darf in diesem Fall nicht angeordnet werden. Aber: Nach einer so langen Zeit ohne Fahrpraxis kann verlangt werden, dass die Fahrprüfung erneut abgelegt werden muss. "
[Quelle: https://www.autozeitung.de/so-retten-sie-ihren-fuehrerschein-178429.html#tritt_beim_f_uuml_hrerscheinentzug_eine_verj_auml_hrung_ein_]

Sofern du also in der Zeit keine weiteren Taten begangen hast, die gegen eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis sprechen, ist die Tilgung wirksam und du kannst eine neue Fahrerlaubnis (wahrscheinlich mit neuer Fahrprüfung) beantragen.

In diesem Fall ist dann so als ob du nie einen Führerschein gehabt hättest und ihn nie verloren hättest. Du fängst quasi wieder bei Null an und musst weder ein Führungszeugnis vorlegen noch eine MPU machen.

Geht es jedoch um einen Führerschein der Klasse D, DE, D1 oder D1E (Fahrgastbeförderung) ist generell ein Führungszeugnis für das Absolvieren notwendig.

[https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrungszeugnis-fuehrerschein/#fuehrungszeugnis_und_fahrerlaubnis_ein_zwingender_zusammenhang]

VG :)

Woher ich das weiß:Recherche
migebuff  05.03.2023, 22:22

Die Tilgungshemmung wurde 2014 abgeschafft. Die Vorlage eines Führungszeugnisses kann bei jedem Antrag verlangt werden.

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Jen2010 
Fragesteller
 07.05.2023, 13:42

Also braucht man kein Führungszeugnis in meinem Falle zur Neuer Teilung mit abgeben?

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WolfishChaos  07.05.2023, 15:48
@Jen2010

Soweit ich das im Internet gefunden habe, nein.

Aber "migebuff" argumentiert ja, dass die Vorlage eines Führungszeugnisses generell verlangt werden kann, ganz unabhängig von der Vorgeschichte.

Allerdings kenne ich niemanden, bei dem das der Fall gewesen wäre.

Also frag am besten mal bei einer Fahrschule nach. Die werden dir da wahrscheinlich die beste Auskunft geben können.

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Jen2010 
Fragesteller
 07.05.2023, 13:44

!?

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Zuerst ist da ein Unterschied zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein. Die Fahrerlaubnis ist eine erteilte Ermächtigung nach bestandenen Prüfungen. Der Führerschein ist die Urkunde dazu.

Wenn die also die Fahrerlaubnis entzogen wurde, brauchst du eine neue Ermächtigung, um einen Führerschein zu bekommen. Eine Wiedererteilung des Führerscheins ist nicht möglich, wenn dir die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Du brauchst also Ersteres. Wenn du keine Sperrfrist hast, kannst du damit anfangen.

Am Besten gehst du auf Nummer sicher und fragst bei deiner zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nach.

Jen2010 
Fragesteller
 05.03.2023, 22:03

Ja entzogen aber 15 Jahre sind rum und es steht nichts mehr drin im Fahreignungsregister.

Was muss ich jetzt tun ist es eine Neuerteilung wo ich das polizeiliche Führungszeugnis vorlegen muss?

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Du kannst nichts vorlegen, was es nicht gibt. Ein "polizeiliches" Führungszeugnis gibt es seit 15 Jahren nicht mehr.

Jen2010 
Fragesteller
 07.05.2023, 16:33

Wie heißt es dann was man vorlegen muss bei einer Neuerteilung des Führerscheins?

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wiki01  07.05.2023, 16:41
@Jen2010

Es ist das Führungszeugnis. Möglicherweise das zur Vorlage bei einer Behörde. Ganz einfach.

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