Führerscheinantrag zurück ziehen?

2 Antworten

Jetzt habe ich wieder Post bekommen, dass sie ein behördliches Führungszeugnis möchten.

Das ist Standard bei einer Neuerteilung nach Entzug. Es wundert mich, dass man dich nicht bereits bei Antragsabgabe darauf hingewiesen hat. Siehe beispielsweise hier unter dem Punkt "erforderliche Unterlagen".

§22 FeV:

(2) Die Fahrerlaubnisbehörde hat zu ermitteln, ob Bedenken gegen die Eignung des Bewerbers zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen und er bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis ist oder war. Sie hat dazu auf seine Kosten eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister und dem Zentralen Fahrerlaubnisregister einzuholen. Sie kann außerdem auf seine Kosten – in der Regel über das Kraftfahrt-Bundesamt – eine Auskunft aus den entsprechenden ausländischen Registern einholen und verlangen, dass der Bewerber die Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde nach den Vorschriften des Bundeszentralregistergesetzes beantragt.

Da die Behörde somit die Befugnis hat, bei jedem Antragssteller selbst bei Ersterteilung ein Führungszeugnis zu verlangen, gibt es keinen Grund, bei einer Neuerteilung darauf zu verzichten.

Meine Frage ist jetzt kann ich den Antrag zurückziehen und ihn in vier Monaten noch mal stellen, ohne dass sie sich auf den vorangegangenen Führerschein Antrag mit dem negativen FAER Eintrag berufen können.

Wenn eine Tat aus dem FAER gelöscht ist, darf sie nicht mehr gegen dich verwendet werden, selbst wenn die Behörde noch Kenntnis davon hat.

§29 Abs 7 StVG:

(7) Ist eine Eintragung im Fahreignungsregister gelöscht, dürfen die Tat und die Entscheidung der betroffenen Person für die Zwecke des § 28 Absatz 2 nicht mehr vorgehalten und nicht zu ihrem Nachteil verwertet werden.

Während der Überliegefrist darf die Tat nur verwertet werden, wenn sie Grundlage für einen Entzug oder abgelehnten Antrag war, der ebenfalls noch im FAER gespeichert ist.

§29 Abs 6 StVG:

(6) Nach Eintritt der Tilgungsreife wird eine Eintragung vorbehaltlich der Sätze 2 und 4 gelöscht. Eine Eintragung nach § 28 Absatz 3 Nummer 1 oder 3 Buchstabe a oder c wird nach Eintritt der Tilgungsreife erst nach einer Überliegefrist von einem Jahr gelöscht. Während dieser Überliegefrist darf der Inhalt dieser Eintragung nur noch zu folgenden Zwecken übermittelt, verwendet oder über ihn eine Auskunft erteilt werden:
1. zur Übermittlung an die nach Landesrecht zuständige Behörde zur dortigen Verwendung zur Anordnung von Maßnahmen im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe nach § 2a,
2. zur Übermittlung an die nach Landesrecht zuständige Behörde zur dortigen Verwendung zum Ergreifen von Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem nach § 4 Absatz 5,
3. zur Auskunftserteilung an die betroffene Person nach § 30 Absatz 8,
4. zur Verwendung für die Durchführung anderer als der in den Nummern 1 oder 2 genannten Verfahren zur Erteilung oder Entziehung einer Fahrerlaubnis, wenn die Tat als Grundlage in einer noch gespeicherten Maßnahme nach § 28 Absatz 3 Nummer 5, 6 oder 8 genannt ist.

Da der FAER-Auszug der Behörde ohnehin bereits vorliegt, macht es meiner Meinung nach wenig Sinn, den Antrag jetzt vor der Entscheidung zurückzuziehen. Sollte die Behörde ihn unzulässigerweise verwerten und eine MPU fordern, kannst du ihn immernoch zurückziehen und nach Eintritt des absoluten Verwertungsverbots erneut stellen.

David1985615 
Fragesteller
 13.06.2023, 07:29

Mir wurde halt 2003 verboten einen Führerschein zu machen wegen Drogen inklusive MPU Anordnung. Das hab ich nie gemacht. 2007 kam fahren ohne Fahrerlaubnis hinzu zu mit unerlaubten fern vom Unfall Ort unter Alkohol Einfluss und 2012 ein Diebstahl, wo ich auch ein Auto verwendet habe ohne Fahrerlaubnis, dass die Delikt von 2012 steht nicht imFAER nur dass die Delikt von 2007. mit dem Löschdatum 22.09.2022. vorher hat mich das mit dem Führerschein nicht so interessiert, weil ich ihn nicht benötigt habe. In der Zwischenzeit habe ich ein Kind bekommen. Was ist für mich fast zwingend erforderlich macht ein Führerschein zu haben. Und ich habe jetzt einfach Angst, dass sie mir wieder einen Riegel rein knallen wollen. Das versuche ich irgendwie zu vermeiden. Ich habe halt Angst, dass ich mir mit dem Antrag diesbezüglich mein eigenes grabgeschaufelt habe.

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migebuff  13.06.2023, 07:41
@David1985615
Ich habe halt Angst, dass ich mir mit dem Antrag diesbezüglich mein eigenes grabgeschaufelt habe.

Wie gesagt - wenn die Tat aus dem FAER gelöscht ist, darf sie nicht mehr gegen dich verwendet werden.

Probleme würde es geben, wenn jetzt eine MPU-Anordnung kommt und du untätig bleibst statt den Antrag zurückzuziehen, denn dann wäre die Ablehnung eine neue Entscheidung, die im FAER eingetragen wird und welche Bezug auf die alte Tat nimmt, so dass diese auch nach Tilgung berücksichtig werden dürfte.

Wenn also eene MPU-Aufforderung kommt, ziehst du den Antrag zurück, damit ist das Verfahren beendet und es erfolgt kein Eintrag ins FAER. Der alte wird dann im September gelöscht und darf dir nicht mehr vorgehalten werden.

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David1985615 
Fragesteller
 13.06.2023, 11:55
@migebuff

Ok aber der Anordnungen einer mpu bzw. Einer Ablehnung will ich ja quasi zuvorkommen, In dem ich den Antrag zurück ziehe und ihn ab dem 22.09.23 noch mal neu beantrage. Das Problem mit der mpu is ja wenn sie ausgesprochen wurde steht sie ja. Wieder drin. Oder täusche ich mich da. Mein Problem ist auch die abfrage von behördlichem Führungszeugnis weil da meine Delikte ja 20 Jahre gespeichert sind. Und die Aufforderung für das behördliche Führungszeugnis kam ja nur weil sie was im FAER gesehen haben. Dementsprechend habe ich gedacht ich zieh den Antrag zurück. Und stelle ich eben nach dem 22.09.23 noch mal. Weil wenn sie denn die FAER Abfrage machen ist es leer und es giebt keinen Grund das behördliche Führungszeugnis zu beantragen. Oder habe ich da eine falsche Denkweise?
vielen Dank noch mal für deine antworten

Gruß David

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migebuff  13.06.2023, 12:31
@David1985615
Das Problem mit der mpu is ja wenn sie ausgesprochen wurde steht sie ja. Wieder drin

Nein, eine MPU wird nicht im FAER eingetragen.

Mein Problem ist auch die abfrage von behördlichem Führungszeugnis weil da meine Delikte ja 20 Jahre gespeichert sind

Nein, es geht doch nicht um sexuellen Missbrauch.

https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__46.html

Und die Aufforderung für das behördliche Führungszeugnis kam ja nur weil sie was im FAER gesehen haben.

Die Aufforderung kam, weil du eine Neuerteilung nach einem Entzug beantragt hast, dabei wird immer ein Führungszeugnis gefordert, wahrscheinlich steht das auch ausdrüklich auf der Internetseite deiner Fahrerlaubnisbehörde.

Weil wenn sie denn die FAER Abfrage machen ist es leer und es giebt keinen Grund das behördliche Führungszeugnis zu beantragen

Der Grund für die Anforderung des Führungszeugnisses ist die gesetzlich zwingend vorgeschriebene Eignungsprüfung, zu der das FAER abgefragt und ein Führungszeugnis gefordert werden darf. Es gibt für die Behörde keinen Grund, auf eines davon zu verzichten.

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David1985615 
Fragesteller
 13.06.2023, 12:49
@migebuff

Ich hatte nie einen Führerschein! Ich war damals dabei einen zu machen . Aber da habe sie mich gesperrt bevor ich zur Prüfung ging. Also meinst du ich soll einfach das behördliche Führungszeugnis beantragen und quasi auf die mpu Anordnung warten. Um Dan den Antrag zurück zu ziehen. Um ihn später neu zu beantragen. Ich will einfach um die mpu drum rum kommen. Weil ich die Kohle nicht habe noch die mpu zu berappen. Ich brauch halt einfach den Führerschein weil ich jetz ein Kind habe . Momentan kann ich es nicht mal ins Krankenhaus fahren wenn mal was sein sollte und das macht mich fertig. Deswegen weis ich gerade einfach nicht was ich machen soll. Bzw. Was da der sichere Weg ist das sie mir das ok für den Führerschein geben.

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fisch4709  27.07.2023, 18:35
@David1985615

Natürlich, jetzt gilt zuerst eine 5 jährige Frist, Datenlöschungsfrist. Da bei der alten Sache noch keine 10 Jahre vergangen sind, lebt das alte wieder auf für 5 Jahre. Vorher gibts kein FS. Ich würde dir auch keinen FS geben. Es ist für dich nicht erforderlich ein FS zu haben, du kannst auch zu Fuß gehen.

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Ich würde dir kein Führerschein geben, wenn Drogen im Spiel sind und Alkohol und unerlaubte Entfernung vom Unfallort. Dann hätte sich das Ganze für mich ein für alle mal erledigt.