Führerscheinstelle ersterteilung Antrag?

1 Antwort

Warum hast du den Antrag erneut gestellt? Es läuft doch scheinbar bereits ein Antragsverfahren.

Wenn eine Behörde einen Antrag grundlos nicht bearbeitet, hast du nach drei Monaten die Möglichkeit, eine Untätigkeitsklage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht einzureichen.

Die Antwort des TÜVs heißt, dass die Behörde deinen Antrag längst bearbeitet hat und die Erlaubnis zur Durchführung der Prüfungen vorliegt. Man wartet jetzt darauf, dass der Führerschein von der Bundesdruckerei hergestellt und von der Fahrerlaubnisbehörde übersandt wird, damit man ihn dir nach der Prüfung aushändigen kann.

Die Prüfung kann auch stattfinden, ohne dass der Führerschein vorliegt, insbesondere wenn der Prüfauftrag wie bei dir digital vorliegt. §22a Abs 1 FeV regelt genau diesen Fall.