Führerscheinstelle ersterteilung Antrag?
ich habe zum 2. mal einen ersterteilung antrag an die führerschein behörde gestellt, gebraucht werden ersthilfeschein und der sehtest. Da ich diesen antrag erneut gestellt habe und die orginal beim ersten mal zugeschickt habe, reichen die kopien ? Ich warte jetz seit 3 monaten ich habe emails an die jeweiligen Behörden geschickt. Auf anfrage kam keine konkrete Antwort wann der Antrag durch ist.ich habe dem tüv eine mail geschrieben ob meine Papiere vollständig vorliegen oder ob etwas fehlt.Jetz habe Ich eine email von tüv bekommen die ich nicht wirklich verstehe.
„Ihr Prüfauftrag ist digital bei uns eingegangen. Es fehlt im Moment noch der Führerschein. Bis dieser bei uns ist, kann es noch einige Wochen dauern. Bevor dieser jedoch nicht bei uns ist kann noch keine Prüfung durchgeführt werden.“
wie ist das zu verstehen? Und welcher führerschein? Ich will mich ja noch nicht zur Prüfung anmelden??
1 Antwort
Warum hast du den Antrag erneut gestellt? Es läuft doch scheinbar bereits ein Antragsverfahren.
Wenn eine Behörde einen Antrag grundlos nicht bearbeitet, hast du nach drei Monaten die Möglichkeit, eine Untätigkeitsklage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht einzureichen.
Die Antwort des TÜVs heißt, dass die Behörde deinen Antrag längst bearbeitet hat und die Erlaubnis zur Durchführung der Prüfungen vorliegt. Man wartet jetzt darauf, dass der Führerschein von der Bundesdruckerei hergestellt und von der Fahrerlaubnisbehörde übersandt wird, damit man ihn dir nach der Prüfung aushändigen kann.
Die Prüfung kann auch stattfinden, ohne dass der Führerschein vorliegt, insbesondere wenn der Prüfauftrag wie bei dir digital vorliegt. §22a Abs 1 FeV regelt genau diesen Fall.