Neuerteilung des Führerscheins?

3 Antworten

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Das ist richtig, dass die Prüfstelle die bestandene Prüfung elektronisch übermittelt, aber erstens klappt das nicht immer, zweitens weiß die Behörde nicht, ob sich am Antrag noch etwas geändert hat. Das steht nur auf der Prüfbeschinigung.

Und Bescheinigungen, welcher Art auch immer, müssen in den meisten Fällen im Original vorliegen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

derackerling 
Beitragsersteller
 06.09.2024, 20:27

Danke für die schnelle Antwort und Aufklärung

Die Behörde benötigt das Original, um die Echtheit deiner Prüfbescheinigung zu prüfen. Anschliessend sollte nichts dagegen sprechen, dir einen vorläufigen Führerschein auszustellen, bzw. den richtigen zu bestellen, da du laut deiner Schilderung alle Auflagen erfüllt hast, die du hattest. - Du hast hoffentlich schriftlich, dass zur Neuerteilung bzw. Wiedererlangung deiner Fahrerlaubnis lediglich neue Prüfungen abzulegen sind und keine weiteren Maßnahmen nötig sind.


derackerling 
Beitragsersteller
 06.09.2024, 19:07

Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Ja hab alles schriftlich von der Behörde. Da steht drin das Sie mir die Fahrerlaubnis gerne austehlen würden aber mit der Auflage die Theorie und praktische Prüfung noch Mal ablegen soll. Da ich seit 2013 nicht mehr am motorisierten Straßenverkehr teilgenommen habe und daher die Fähigkeiten führen von Fahrzeugen und theoretischen wissen nicht mehr Besitze deswegen die bei Beibringung der Theorie und Praktischen Prüfung. So Standt es im Brief.

Die Behörde benötigt das Originaldokument.

Sie prüft dann das Dokument auf Echtheit und korrekten Inhalt (also z.B. ob dein Name draufsteht, ob der Prüfer unterschrieben hat etc.).

Ich denke nicht, dass damit eine nochmalige Prüfung deines Antrags auf eine Fahrerlaubnis gemeint ist.