Führerschein B und BE parallel mit 17?
Hallo gutefrage-Community,
da ich jetzt in der Fahrschule gerade den B und BE-Führerschein gleichzeitig mache, habe ich mich in der Fahrschule mal erkundigt. Dort ist das ohne Probleme möglich und ich solle beim Führerscheinantrag einfach den BE angeben. Allerdings bin ich auch erst 17 und gehe damit nach Beendigung erstmal in das Begleitete Fahren mit 17. Da alle Begleitpersonen nur den B-Führerschein haben, könnte ich bis zum 18. Geburtstag nur für B zulässige Fahrzeuge fahren. An sich wäre das nicht schlimm; meine Frage ist nur, wie ich das dann im Führerscheinantrag angebe. Muss ich dann nicht beide Führerscheine beantragen und kann ich den Antrag für BE überhaupt mit 17 stellen ohne Begleitpersonen zu nennen? Oder den Antrag für BE mit Begleitpersonen für B stellen?
Ich bedanke mich im Vorraus für konstruktive und hilfreiche Antworten.
1 Antwort
Ich lese es so, dass auch bei BE mit 17 die Begleitperson nur Klasse B haben muss. Zitat aus § 48 FeV:
(2) Die Fahrerlaubnis ist für die Fahrerlaubnisklassen B und BE mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeugs von mindestens einer namentlich benannten Person, die den Anforderungen der Absätze 5 und 6 genügt, begleitet wird (begleitende Person).
(5) Die begleitende Person
2.muss mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein
Ich würde also einfach den BF17 Antrag inklusive BE stellen und dabei die gewünschten Begleitpersonen angeben, auch wenn die nur Klasse B haben. Zumindest der Teil sollte klargehen.
Ob du dann auch in der Praxis mit 17 die Klasse BE nutzen kannst, wenn eine Begleitperson nur mit Klasse B daneben sitzt, würde ich einfach mal per Mail bei der Führerscheinstelle erfragen und mich dabei auf o.g. beiden Absätze beziehen. Im Zweifel wird es der Beamte sein, der es weiß wenn's irgendwelche besonderen Verwaltungsvorschriften in der Richtung gibt.
Folgendes wäre auch der Hammer: Wenn die Begleitperson B96 hat, aber das bei einem B96-kompatiblen Gespann mit einem BEF17 am Steuer nicht gilt...
notting