Führerschein B und BE parallel mit 17?

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Ich lese es so, dass auch bei BE mit 17 die Begleitperson nur Klasse B haben muss. Zitat aus § 48 FeV:

(2) Die Fahrerlaubnis ist für die Fahrerlaubnisklassen B und BE mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeugs von mindestens einer namentlich benannten Person, die den Anforderungen der Absätze 5 und 6 genügt, begleitet wird (begleitende Person).
(5) Die begleitende Person
2.muss mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein

Ich würde also einfach den BF17 Antrag inklusive BE stellen und dabei die gewünschten Begleitpersonen angeben, auch wenn die nur Klasse B haben. Zumindest der Teil sollte klargehen.

Ob du dann auch in der Praxis mit 17 die Klasse BE nutzen kannst, wenn eine Begleitperson nur mit Klasse B daneben sitzt, würde ich einfach mal per Mail bei der Führerscheinstelle erfragen und mich dabei auf o.g. beiden Absätze beziehen. Im Zweifel wird es der Beamte sein, der es weiß wenn's irgendwelche besonderen Verwaltungsvorschriften in der Richtung gibt.


notting  26.11.2024, 20:58

Folgendes wäre auch der Hammer: Wenn die Begleitperson B96 hat, aber das bei einem B96-kompatiblen Gespann mit einem BEF17 am Steuer nicht gilt...

notting

Etienne07 
Beitragsersteller
 26.11.2024, 09:26

Ok, vielen Dank