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Autofahren mit Tempomat-folgendes Problem-kennt ihr das auch?

Mich regt folgendes auf auf den Schnellstrassen: bei mir im Remstal nahe Stuttgart B14: ich fahree einen Honda Jazz Baujahr 2013-auf der B14 haben wir auf Höhe Waiblingen festen installierten Blitzer auf beiden Seiten- ich fahre da meist nur rechts mit Tempomat- da folgendes Problem: ich stelle ihn auf 90 oder 100 km/h-wenn ich rechts fahre schließe ich dann immer auf so Entschuldigung Vollpfosten die dann kanapp vor dem Blitzer auf fast 60 km/h runterbremsen-heisst ich muss auch in die Eisen steigen und mein Tempomat schaltet aus. -Seite Bergauf- kurz danach wird auf 120 km/H freigegebenund viele tunkern langsam weiter- warum kann man da nich wenigstens mit genau 90 oder 100 vorbeifahren? da passiert rein gar nichts- warum sind die Fahrer an den Stellen immer so überkanditelt vorsichtig-am schlimmsten ist es auf Höhe Richtung oder kommen von und nach Fellbach mehrspurig wobei am allerblödesten an der Stelle mit LKWs die von ganz rechts dann rüber wollen zum Kappelbergtunnel und 3 Spuren rübermüssen

So Verhalten ist mir gestern vor dem festen Blitzer zum Verhängnis bergauf geworden- Ausfahrt Waiblingen da geht es bergauf ich links vor mir auf der rechten Seite fuhr ein Auto etwas seltsam bremste vor ihm niemand und mich erwischte ein mobiler Blitzer grr ich sah auf den Tacho so 120 ungefähr bei 100 erlaubt-an der Stelle hole ich immer etwas Schwung und schalte dann den Tempomat auf 80 ein denn beim bergauf gibt der allein gas und am festen Blitzer habe ich genau dann 100 km/h- hab mich da gestern leider verschätzt dumm gelaufen- vor allem hab ich an mobilen Blitzer nicht gedacht da zur Zeit auch die Anhänger Blitzer on Tour sind

Zur Zeit muss man extrem auf die anderen Verkehrsteilnehmer extrem achten- ich bin des öfteren schon extrem mit Tempomat eingeschaltet auf Vorderman trotz guten Abstand fast drauf gefahren weil so Idioten entschuldigung auf einmal oghne Bremslicht langsamer werden

Wer kennt so Situationen

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Bußgeld trotz Mängelkarte?

Hallo, geht um einen Fall von 2022 der jetzt wieder zum Vorschein getreten ist. Und zwar bin ich damals in eine Kontrolle gekommen. Das ganze Auto wurde untersucht und am Ende hab ich eine Mängelkarte bekommen. Tatbestand war damals "Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt"

Dekra hat behauptet das Auto wäre zu tief obwohl die Höhe des Fahrwerks mit der eingetragenen Höhe im Fahrzeugschein übereingestimmt hat. Die Bemerkung dazu war "Das Fahrzeug war so tiefer gelegt, dass die Bodenfreiheit an der Auspuffanlage lediglich 4,5cm betrug"

Bin dann zu meiner Werkstatt des Vertrauens wo ich das auto damals auch vom Tüv abnehmen hab lassen. Auto angeschaut und hat sich rausgestellt, dass eine Auspuffschelle durchgerostet war, was bei einem Auto aus dem Baujahr 1988 glaube ich auch mal sein darf.

Jetzt die Frage. Die Polizei sagt mein Auto hat keine Betriebserlaubnis mehr weil diese aufgrund der nicht vorhandenen Bodenfreiheit erloschen ist und diese nicht vorhandene Bodenfreiheit stellt eine Gefährdung der Verkehrssicherheit dar. Wieso darf ich dann mit einem den Verkehr gefährdenden Auto einfach weiter fahren und habe 14 Tage lang Zeit die Mängel zu beheben? 14 Tage in denen das Auto weiterhin eine Gefährdung des Straßenverkehrs darstellt.

Und am ende bekomme ich noch 90€ Bußgeld und einen Punkt in Flensburg reingedrückt? Das passt für mich irgendwie nicht zusammen. Kann mir das eventuell jemand erläutern wieso ich erst nur eine Mängelkarte bekomme und weiter fahren darf und ich nicht direkt stillgelegt wurde, wenn das Auto ja scheinbar so eine Gefährdung für den Straßenverkehr darstellt?

Bei einem anderen Fall und einem anderen Auto z.B. war der Auspuff zu Laut - was meiner Meinung nach eine weniger Große Gefährdung des Straßenverkehrs darstellt - wurde das Auto nämlich Stillgelegt, da auch die Betriebserlaubnis erloschen war. Hier habe ich jedoch aber keinen Punkt bekommen und auch nur ein Bußgeld von 50€ für Fahren ohne Betriebserlaubnis und noch ein Bußgeld wegen Lärmbelästigung.

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