Anzeige wegen Hupen und Scheibenwischer?
Hallo,
Ich war heute an der Ampel im Verkehr, und vor mir war ein Auto, das plötzlich von der ganz rechten Spur auf die linke gewechselt ist, als die Ampel grün wurde. Ich habe mich erschreckt und kurz gehupt. Dann hat sich die Fahrerin aufgeregt und mir etwas aus ihrem Auto gezeigt. Ich habe ihr ein Zeichen mit zwei Fingern rechts-links gemacht, ähnlich wie der "Scheibenwischer", aber definitiv nicht der Scheibenwischer – eher so nach dem Motto: „Willst du rechts oder links?“
Danach ist sie rückwärts gefahren und hat wieder die Spur gewechselt, um sich hinter mich zu stellen. Dann habe ich gesehen, wie sie ein Foto vom Kennzeichen gemacht hat. (Von Carsharing Auto)
Besteht eine Gefahr für mich (Anzeige etc.)? Wenn ich mich richtig erinnere, hatte sie zwei Kinder im Auto. Ich hatte meine Freundin neben mir, die bezeugen kann, dass ich ihr nicht den Scheibenwischer gezeigt habe und dass sie selbst die Verkehrsregeln verletzt hat, indem sie zweimal an der Ampel die Spur gewechselt hat.
Danke im Voraus
3 Antworten
ohne zeugen oder beweisfotos sind alle auseinandersetzungen im verkehr zwar immer für eine juristische klärung relevant, aber "witzlos" weil nutzlos.
ein bild von deinem auto mit deinem kennzeichen sagt was? es nützt null komma nix und man könnte den anderen deswegen sogar belangen.
weder wird die polizei eine anzeige aufnehmen, geschweige denn ein verfahren einleiten.
Selbst wenn wird es Aussage(n) gegen Aussage(n) sein und die Polizei hat wichtigeres zu tun - da wird nix kommen.
Ich bezweifle, dass es überhaupt jemals zu einer Zeugenaussage kommen wird. Das landet in Ablage P, weil komplett irrelevant und da kein öffentliches Interesse besteht.
Ich denke, man kann die Beweiskraft von Kindern anzweifeln, wenn die gegen die Eltern aussagen müssen (im Sinne von "Nein, das war kein Scheibenwischer")
Wieso würden die Kinder gegen sie dann aussagen müssen? Glaube die würden doch gegen mich was sagen...
Glaube die würden doch gegen mich was sagen...
Exakt - und da kann man doch durchaus kritisch hinterfragen, ob das deren freien Entscheidung ist, oder ob die Eltern mitgewirkt haben.
Da ist eher nichts zu erwarten. Interessant wäre es, wenn du eine Dashcam hättest und damit aufgezeichnet hättest, dass sie über die durchgezogene Linie die Spur gewechselt hat. Dann hätte sie die Ar*-Karte. 😁
Solltest du dir zulegen. Du glaubst gar nicht, was Unfallverursacher rumlügen, um besser da zu stehen. Die Polizei freut sich dann regelmäßig über solche Aufnahmen. Und die Versicherungen zahlen auch oft genug erst, wenn ihnen die Aufnahmen unter die Nase gerieben werden. 😁
Ja ich weiß, dass eine Dashcam praktisch ist. Zurück zur Frage: Gelten dann die Kinder in ihrem Auto als Zeugen? Ich habe auch nen Zeuge im Auto - meine Partnerin
Wieso Teilschuld wenn Aussage gegen Aussage und kein Beweis (Foto/Video)?
Ah okay verstehe was du meinst... Ich frag mich: In welchem Fall kann es zur einen Freiheitsstrafe kommen?
Für eine Inhaftierung muss schon ein erheblicher Tatbestand vorhanden sein. Z. B. wenn du jemanden absichtlich umfährst und schwer verletzt oder sogar tötest. Oder in stark alkoholisiertem Zustand einen schweren Unfall verursachst.
Ansonsten ist es gar nicht so einfach, in den Bau zu kommen. 😜
Ja, ich meine, dass eine Beleidigung laut Gesetz auch mit Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
Ja, das ist richtig, gem. § 185 StGB kann Beleidigung mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren geahndet werden. Aber für Haft muss es dann schon sehr heftig sein. Normalerweise verhängen die Richter eher eine Geldstrafe. Und Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren können auch zu einer Bewährungsstrafe umgewandelt werden.
gelten die Kinder in ihrem Auto nicht als Zeugen? Ist das nicht ein besonderer Fall dass ich das Zeichen vor Kinder gezeigt habe?